Die Ausbildungsvergütung ist die Bezahlung während der Ausbildung. Umgangssprachlich wird auch von „Azubi Gehalt“, „Ausbildungsgehalt“ oder „Azubi Lohn“ gesprochen. Offiziell erhalten Auszubildende jedoch kein Gehalt und auch keinen Lohn, sondern eine Vergütung. Die Höhe deiner Ausbildungsvergütung unterscheidet sich je nach Branche, Region und Ausbildungsjahr.
In deinem Ausbildungsvertrag steht, wie hoch deine Ausbildungsvergütung ist. Sie erhöht sich in jedem Ausbildungsjahr. Die genaue Höhe ist neben dem Ausbildungsjahr davon abhängig, in welcher Region dein Betrieb ist und in welcher Branche du arbeitest. Für viele Azubis ist die Ausbildungsvergütung in Tarifverträgen festgelegt. Gibt es keinen Tarifvertrag, muss die Vergütung trotzdem „angemessen“ sein. Das schreibt das Berufsbildungsgesetz vor und setzt dafür mit der von der Gewerkschaftsjugend erkämpften Mindestausbildungsvergütung eine Untergrenze. Zudem gilt eine Ausbildungsvergütung nur dann als angemessen, wenn sie mindestens 80 Prozent der branchenüblichen tariflichen Ausbildungsvergütung beträgt. Das heißt: Je höher die tariflichen Vergütungen in einer Branche sind, desto besser.
Deutlich besser fährst du, wenn es in deinem Betrieb einen Tarifvertrag gibt – denn dann gilt die tarifvertraglich festgesetzte Höhe der Ausbildungsvergütung. Tarifvertraglich festgelegte Ausbildungsvergütungen liegen in der Regel deutlich oberhalb der Mindestausbildungsvergütung. Wie hoch die Ausbildungsvergütungen in den jeweiligen Branchen und Gewerken sind, erfährst du hier in unseren Tariftabellen.
Die Grafik vergleicht beispielhaft die Entwicklung von drei tariflichen Ausbildungsvergütungen im Handwerk mit der Mindestausbildungsvergütung, also ohne Tarif.
Höhere Ausbildungsvergütungen sind aber nicht der einzige Vorzug eines Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatzes mit Tarifbindung. Auch sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld meist höher, und in vielen Branchen gibt es Extrazahlungen. Auf all diese Leistungen haben allerdings nur unsere Mitglieder einen Anspruch.
Die tariflichen Ausbildungsvergütungen handelt die IG Metall mit den Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern in Tarifrunden aus. Meistens wird dabei auch eine Laufzeit vereinbart, wie lange der ausgehandelte Tarifvertrag gilt. Wir verhandeln über die Ausbildungsvergütungen in den Branchen, die zu unserem Organisationsbereich gehören. Das sind unter anderem die Branchen Metall, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung.
Nur wenn du Mitglied der IG Metall bist, kannst du die tariflich vereinbarte Ausbildungsvergütung im Streitfall rechtlich durchsetzen. Wer keiner Gewerkschaft angehört, kann im Ernstfall nicht auf den Tarifvertrag pochen.
Die Mindestausbildungsvergütung – umgangssprachlich auch „Azubi-Mindestlohn“ genannt - gibt es seit 2020. Es ist ein gesetzlich festgelegter Mindestbetrag, den Auszubildende während ihrer Berufsausbildung erhalten. Er hilft vor allem den Auszubildenden, für die kein Tarifvertrag gilt und wird jährlich um einen festgelegten Prozentsatz erhöht. Die Höhe der Mindestausbildungsvergütung richtet sich immer nach dem Jahr, in dem die Ausbildung begonnen wurde.
Fängst du 2024 deine Ausbildung an, beträgt die Mindestausbildungsvergütung im
- 1. Jahr: 649 €
- 2. Jahr: 766 €
- 3. Jahr: 876 €
- 4. Jahr: 909 €
Die Ausbildungsvergütung wird monatlich gezahlt. Spätestens am letzten Tag eines Monats muss diese auf deinem Konto eingehen. Es wird auch gezahlt, wenn du Urlaub hast. Bist du krank, wird deine Vergütung bis zu sechs Wochen lang weitergezahlt. Danach gibt es Krankengeld von der Krankenkasse.
Der Betrag in deinem Ausbildungsvertrag ist der Bruttobetrag deiner Vergütung. Das ist der Gesamtbetrag vor dem Abzug von Steuern und Sozialabgaben für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Der Nettobetrag hingegen ist das Geld, das dir nach dem Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ausgezahlt wird und auf deinem Konto landet.
Ob du Steuern zahlen musst, hängt von der Höhe deiner Ausbildungsvergütung und deiner Lohnsteuerklasse ab. Bist du in der Lohnsteuerklasse I und fällst unter den Grundfreibetrag von 11.604 Euro im Jahr (Steuerjahr 2024), musst du keine Steuern zahlen. Verdienst du mehr Geld, musst du Lohnsteuer und unter Umständen Kirchensteuer zahlen.
Deine Eltern bekommen Kindergeld für dich, wenn du jünger als 25 Jahre bist und eine Ausbildung machst. Dabei ist es egal wie hoch deine Ausbildungsvergütung ist – der Anspruch auf Kindergeld bleibt. Es wird unter Umständen auch gezahlt, wenn du dich zwischen zwei Ausbildungen befindest. Der Kindergeldanspruch gilt nur bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung und maximal bis zum 25. Lebensjahr.
Unabhängig davon, ob du minder- oder volljährig bist, sind deine Eltern dazu verpflichtet, dich in der ersten Ausbildung finanziell zu unterstützen. Ab dem Erhalt der ersten Ausbildungsvergütung wird diese, zumindest teilweise, auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. In dem Fall, dass deine Eltern beide unterhaltspflichtig sind, wird die Ausbildungsvergütung bei jedem zur Hälfte angerechnet.
Dein Ausbildungsbetrieb kann neben deiner Ausbildungsvergütung auch zusätzliche Leistungen an dich auszahlen. Dazu zählen unter anderem das Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Diese zusätzlichen Leistungen werden auch Jahressonderzahlungen genannt und sind nicht gesetzlich geregelt. Arbeitgebende müssen sie daher nur dann auszahlen, wenn sie im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag festgeschrieben sind.