Kühlen Kopf bewahren – und erstmal nichts unterschreiben
Einen Aufhebungsvertrag oder die eigene Kündigung sollte man nie sofort unterschreiben, auch wenn der Chef darauf drängt. Die Konsequenzen kann man in dieser Situation oft nicht überblicken. Also: Höflich um Aufschub bitten und ab zum Betriebsrat, der IG Metall oder einer Erwerbsloseninitiative.
Beraten lassen
Nach Erhalt der Kündigung sofort zum Betriebsrat, Deiner Gewerkschaft oder einer Erwerbsloseninitiative, um zu klären, ob gegen die Kündigung was zu machen ist. Diesen Schritt nicht auf die lange Bank schieben, denn es gibt Fristen, die man einhalten muss: Nur innerhalb von drei Wochen ist eine Klage beim Arbeitsgericht möglich.
Arbeitsamt informieren
Beim Arbeitsamt muss man sich schon dann melden, wenn man Kenntnis von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat. Und zwar binnen sieben Tagen. Egal, ob die Kündigung erst zum Monatsende gilt oder gar unrechtmäßig ist. Erst ab Eingang der Erwerbslosenmeldung hat man Anspruch auf Erwerbslosengeld. Vorausgesetzt, man war mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt.
Zusätzliche finanzielle Unterstützung beantragen
Reicht das Geld vom Arbeitsamt nicht, kann man beim Sozialamt zusätzlich Hilfe beantragen. Das Sozialamt springt auch ein, wenn das Arbeitsamt sich mit der Berechnung Zeit lässt, der Vermieter aber schon vor der Tür steht und die Miete haben möchte.
Aufforderungen von Ämtern nachkommen
Briefe vom Arbeitsamt oder Sozialamt sollte man ernst nehmen. Meistens muss man den Aufforderungen des Amtes innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nachkommen, sonst verliert man Geld (Mitwirkungspflicht). Allerdings sind Ämter oft neugieriger, als nötig. Was sie fragen dürfen und was nicht? Nachfragen bei einer Beratungsstelle.
Sich auf Termine vorbereiten
Für jeden Gang zum Amt, zum Anwalt oder zur Gewerkschaft gilt: Gut vorbereitet sein und alle Papiere dabei haben. Nichts ist ärgerlicher, als Stunden im Flur gewartet zu haben und dann unverrichteter Dinge nach Hause gehen zu müssen, weil man irgend etwas vergessen hat. Im Zweifelsfall vorher anrufen und fragen, was man mitbringen soll.
Arbeitslosengeld beantragen
Bevor man einen Antrag stellt, sollte man sich bei einer Erwerbsloseninitiative erkundigen, wie man am besten vorgeht – erst recht, wenn man bereits einen ablehnenden Bescheid bekommen hat. Je besser man vorbereitet ist, desto eher kommt man zu seinem Recht! Nützliche Tipps bei drohender Arbeitslosigkeit und Flyer rund um das Thema Erwerbslosigkeit findet Ihr bei der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Erwerbslosengruppen.