Nach der Ausbildung
So kannst Du Dich beruflich weiterqualifizieren

Mit dem Abschluss Deiner Ausbildung hast Du eine solide Grundlage für Deine berufliche Zukunft geschaffen. Darauf kannst Du aufbauen. Wir zeigen, was dafür spricht, jetzt dranzubleiben und welche Wege zur weiteren beruflichen Qualifizierung offenstehen.

31. Januar 201731. 1. 2017 |
Aktualisiert am 8. September 20218. 9. 2021


Studium anschließen, Schulabschluss nachholen oder sich beruflich weiterbilden: Wer nach der Ausbildung auf der Karriereleiter weitere Sprossen erklimmen will, hat viele Möglichkeiten. Eine davon: berufliche Aufstiegsfortbildungen. Wie der Name schon verrät, handelt es sich dabei um Qualifizierungen, die zu einem höheren Abschluss führen.

Durchschnittlich sechs von zehn Weiterbildungsabsolventinnen und -absolventen verbessern sich sofort beruflich und finanziell. Drei bis fünf Jahre nach Abschluss einer solchen Qualifikation verfügen schon 70 Prozent über eine bessere Position, einen größeren Verantwortungsbereich und ein höheres Entgelt. Es lohnt sich also für Dich.

Die Möglichkeiten an Weiterbildungen für junge Beschäftigte sind vielfältig. Damit Du nicht den Überblick verlierst, haben wir Dir die wichtigsten höheren Abschlüsse aufgelistet.


Die wichtigsten beruflichen Weiterbildungen:

Meister/in

Der Meister ist eine Aufstiegsfortbildung, die zu einem öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss führt. Sie befähigt Dich dazu, Verantwortung in der Planung, Vorbereitung, Organisation und Produktion eines Industrie- oder Handwerksbetriebs zu übernehmen. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Unterschiedliche Bildungsträger und Meisterschulen bieten Vorbereitungslehrgänge für die Abschlussprüfungen an, sowohl in Voll- als auch in Teilzeit. Nicht immer ist die Teilnahme für eine Zulassung zu den Prüfungen verpflichtend.

Handwerksmeister/in:
Ziel dieses Abschlusses ist es, ein Handwerk selbständig auszuüben, einen eigenen Betrieb zu führen und Auszubildende einzustellen und auszubilden.

Industriemeister/in:
Ziel ist die fachliche, organisatorische und personelle Führung von Arbeitsgruppen oder Abteilungen in (Industrie-)Betrieben.

Um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, musst Du eine erfolgreiche Gesellenprüfung vorweisen. Strebst Du einen Meister im gleichen Beruf an, kannst Du die Fortbildung direkt an die Ausbildung anschließen. Möchtest Du einen fachfremden Meister machen, solltest Du über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen. Dabei ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen. Auch ausländische Bildungsabschlüsse sind zu berücksichtigen.

Mit Ausnahmegenehmigung und ausreichend Berufserfahrung können sich auch Personen, die keine Berufsausbildung abgeschlossen haben, für die Meisterprüfung anmelden. Viele Meisterausschüsse verlangen aber, zuvor extern die Gesellenprüfung abzulegen.

Die Meisterprüfung umfasst vier Prüfungsteile, die voneinander unabhängig absolviert werden können: Fachpraxis, Fachtheorie, wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen sowie die Ausbildereignungsprüfung.
 

Kosten: variieren je nach Branche und Beruf zwischen 4000 und 9000 Euro, zzgl. rund 750 Euro Prüfungsgebühren

Allgemeine Fördermöglichkeiten: Aufstiegs-BAföG

Fachwirt/in

Der Fokus dieser Weiterbildung liegt auf dem betriebswirtschaftlichen Bereich in Kombination mit branchenspezifischer Kompetenzerweiterung. Fachwirte werden vielseitig eingesetzt: Sie können ins mittlere Management aufsteigen und sind zumeist auf der planerischen, organisatorischen und verwaltenden Ebene tätig. Der Abschluss ist dem Meister gleichgestellt. Er beinhaltet die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

Die Prüfung wird in der Regel von der zuständigen Industrie- und Handelskammer abgenommen. Diese kann Dir auch genaue Auskunft über die Zugangsvoraussetzungen sowie die konkreten Fortbildungsinhalte geben, die sich branchenspezifisch unterscheiden. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, musst Du zumeist eine abgeschlossene dreijährige kaufmännische, gewerblich-technische oder verwaltende Berufsausbildung und/oder entsprechende Berufspraxis vorweisen. Berufserfahrung kann auch während der Weiterbildung erworben werden. Die Vorbereitungslehrgänge dauern je nach Format (Teil- oder Vollzeit; Fernlehrgang) zwischen zwei und 30 Monaten. Sie sind für die Zulassung zur Prüfung nicht verpflichtend.
 

Kosten: variieren je nach Wirtschaftszweig zwischen 3500 und 6000 Euro, Prüfungsgebühr etwa 350 Euro

Allgemeine Fördermöglichkeiten: Aufstiegs-BAföG, Weiterbildungsstipendium

Techniker/in

Der Techniker (auch Staatlich anerkannter Techniker oder Staatlich geprüfter Techniker) ist eine Aufstiegsqualifikation an einer Fachschule, die mit einem Staatsexamen abgeschlossen wird. Mögliche Tätigkeitsfelder sind Konstruktion und Entwicklung, Erstmusterbau oder Qualitätssicherung. Technikerinnen planen Projekte und übernehmen Führungsaufgaben. Mit der Ausbildereignungsprüfung können Techniker auch Ausbilder werden.

Um eine Fachschule für Technik besuchen zu dürfen, musst Du mindestens einen Hauptschulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung (mind. zweijährig) inklusive Berufsschulabschluss und eine mindestens einjährige Berufspraxis vorweisen. Alternativ: Mittlere Reife sowie eine siebenjährige qualifizierte Tätigkeit in einem der Fachrichtung entsprechenden Beruf.

Die Weiterbildung kann in Vollzeit, Teilzeit oder als Fernstudium absolviert werden. In Vollzeit umfasst sie zwei Jahre bzw. vier Semester, in Teilzeit entsprechend länger (drei bis vier Jahre). Die Abschlussprüfung – das Staatsexamen – setzt sich aus vier allgemeinbildenden Fächern, vier fachbezogenen Fächern sowie einer Projektarbeit zusammen.

Kosten: Staatliche Schulen sind kostenfrei; ggf. fallen Prüfungsgebühren an

Allgemeine Fördermöglichkeiten: Aufstiegs-BAföG, Schüler-BAföG

Betriebswirt/in (Bachelor/Master)

Ein Studium führt zum Abschluss als Bachelor oder Master und wird an Hochschulen und Fachhochschulen absolviert. Die akademische Ausbildung zum Betriebswirt hat sich zunehmend spezialisiert – so zum Beispiel für Marketing, Produktion, Personal, Rechnungswesen, Controlling oder Industrie.

Voraussetzungen für ein Studium sind im Regelfall die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife (Abitur/Fachabitur). Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich über berufliche Qualifizierungen den Weg zu bahnen (z. B. als Meister im Handwerk) oder eine entsprechende Zulassungsprüfung zu bestehen.

Kosten: an staatlichen Hoch- und Fachhochschulen kostenlos, es fallen aber Gebühren für Immatrikulation, Studierendenvertretung und Semesterticket an.

Fördermöglichkeiten: BAföG, Stipendien

Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in

Der Staatlich geprüfte Betriebswirt ist ein Abschluss, der durch einen zweijährigen Fachschulbesuch in Vollzeit (in Teilzeit drei bis vier Jahre) an Fachakademien oder Fachschulen für Wirtschaft erworben wird.

Zugangsvoraussetzungen sind im Regelfall die mittlere Reife, eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung und mindestens zwölf Monate Berufserfahrung.

Der umfassende allgemeinbildende Teil im Grundstudium ermöglicht es, nach dem Abschluss mit einer zusätzlichen Prüfung die Fachhochschulreife zu erwerben. Zwar können Staatlich geprüfte Betriebswirte grundsätzlich an deutschen Fachhochschulen und Universitäten fachgebunden studieren, die Chancen auf einen der meist zugangsbeschränkten Studienplätze verbessern sich aber mit der Ergänzungsprüfung für die Fachhochschulreife deutlich.

Aufbauend auf dem Abschluss Staatlich geprüfter Betriebswirt mit entsprechender Ergänzungsprüfung kann ein Bachelor-Studium an einer (Fach-)Hochschule begonnen werden.

Kosten: an staatlichen Einrichtungen kostenlos, ggf. fallen Prüfungsgebühren an

Allgemeine Fördermöglichkeiten: Schüler-BAföG, Stipendien, Aufstiegs-BAföG

Geprüfte/r Betriebswirt/in (IHK)

Der Geprüfte Betriebswirt ist eine kaufmännische Aufstiegsfortbildung, die mit einer Prüfung vor einem Ausschuss der Industrie- und Handelskammer abschließt. Der Geprüfte Betriebswirt stellt gemeinsam mit dem Geprüften Technischen Betriebswirt und dem Geprüften Berufspädagogen die oberste Stufe des IHK-Aufstiegsfortbildungssystems dar.

Der Abschluss kann ohne Abitur und ohne Hochschulstudium erreicht werden. Zulassungsvoraussetzung für die bundeseinheitliche Prüfung ist im Regelfall eine erfolgreich abgelegte IHK-Fortbildung zur Fachkauffrau oder zum Fachwirt bzw. eine vergleichbare kaufmännische Aufstiegsfortbildung oder der Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung, einer staatlich anerkannten Prüfung an einer kaufmännischen Fachschule und von mindestens drei Jahren Berufserfahrung in einer für die Fortbildung hilfreichen Tätigkeit.

Die Weiterbildung wird meist im Fernstudium oder berufsbegleitend abends und an Wochenenden durchgeführt.

 

Kosten: zwischen 3500 und 4500 Euro für die Lehrgänge und 400 bis 450 Euro für die abschließende Prüfung bei der IHK

Allgemeine Fördermöglichkeiten: Aufstiegs-BAföG, Stipendien

Geprüfte/r technische/r Betriebswirt/in

Der Geprüfte Technische Betriebswirt ist eine Aufstiegsfortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), die darauf vorbereiten soll, in Unternehmen unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche an der Schnittstelle zwischen Technik, Produktion und Betriebswirtschaft tätig zu werden. Mit der technischen und betriebswirtschaftlichen Kompetenz vereint der Technische Betriebswirt zwei Fortbildungsschwerpunkte. Damit befähigt er die Absolventinnen und Absolventen dazu, betriebliche Führungs- und Leitungsaufgaben zu übernehmen.

Zulassungsvoraussetzung für die bundeseinheitliche Prüfung ist im Regelfall eine erfolgreich abgelegte IHK-Aufstiegsfortbildung zur Industriemeisterin oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine staatliche Anerkennung als Techniker. Auch eine Anerkennung als Technischer Fachwirt IHK oder als Ingenieur (inklusive mindestens zwei Jahren Berufspraxis) ermöglichen die Zulassung.

Kosten: 3000 bis 4000 Euro

Fördermöglichkeiten: Aufstiegs-BAföG, Stipendien

Geprüfte/r Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung (HWO)

Der Geprüfte Betriebswirt nach der Handwerksordnung ist eine Aufstiegsfortbildung oberhalb des Meisters und damit die höchste Ausbildung im Handwerk. Sie wird mit einer Prüfung vor einem Ausschuss der Handwerkskammer abgeschlossen. Besonders attraktiv ist die Fortbildung für Meisterinnen und Meister im Handwerk, die eine zusätzliche betriebswirtschaftliche Qualifikation anstreben. Betriebswirte des Handwerks können als selbstständige Handwerksmeister einen eigenen Betrieb leiten oder Leitungspositionen in kleinen oder mittelständischen Unternehmen oder Organisationen des Handwerks übernehmen.

Zulassungsvoraussetzung für die bundeseinheitliche Prüfung ist im Regelfall der Meisterbrief in einem Handwerksberuf oder eine vergleichbare Qualifikation, zum Beispiel eine Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Weiterbildungsberuf mit mindestens einjähriger Berufspraxis. Darüber hinaus können auch Quereinsteigerinnen aus anderen Branchen oder kaufmännischen und technischen Berufen bei entsprechenden Voraussetzungen zur Prüfung zugelassen werden. Dazu gehören beispielweise: Gesellen (Teil III der Meisterprüfung bestanden oder mit Abschluss Fachkaufmann HWK), Meister der Industrie, Technikerinnen, Diplom-Ingenieure und Büro- und Industriekaufleute mit einer zweijährigen Berufspraxis. Die endgültige Entscheidung über die Zulassung obliegt der Handwerkskammer.

Die Vorbereitungslehrgänge können in Voll- bzw. Teilzeit oder als Online-Lehrgang absolviert werden. Ein Vollzeitlehrgang dauert rund zwölf Wochen, Teilzeit-Modelle oder Online-Lehrgänge bis zu zwei Jahre. Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen ist nicht verpflichtend für die Anmeldung zur Prüfung. Mit diesem Qualifizierungsschritt stehen viele weitere Wege offen, unter anderem ein Studium.
 

Kosten: variieren je nach Handwerkskammer, rund 3000 bis 4500 Euro zzgl. Prüfungsgebühren (300 bis 750 Euro)

Allgemeine Fördermöglichkeiten: Aufstiegs-BAföG, Stipendien

Betriebswirt/in (VWA)

Hierbei handelt es sich um einen kaufmännischen Weiterbildungsabschluss, der von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien vergeben wird. Als gehobene Sachbearbeiter übernehmen Betriebswirte (VWA) kaufmännische und organisatorische Führungsaufgaben – bei entsprechender Berufserfahrung auch die Leitung von Abteilungen, Filialen oder Teams. Die Qualifikation befähigt zur Ausübung kaufmännischer oder betriebswirtschaftlicher Aufgaben in Unternehmensbereichen wie Personal, Controlling, Rechnungswesen oder Materialwirtschaft/Produktion.

Die Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend über den Zeitraum von sechs Semestern. Die Vorlesungen finden an Wochenenden oder am Abend statt. Zulassungsvoraussetzungen sind der mittlere Schulabschluss, eine dreijährige kaufmännische Ausbildung sowie mindestens ein Jahr Berufspraxis. Auch Industrie- und Handwerksmeister sowie staatlich geprüfte Technikerinnen können eine Zulassung erhalten, wenn sie nach ihrer Prüfung mindestens ein Jahr lang eine Tätigkeit ausgeübt haben, die wirtschaftliche Kenntnisse erforderte. Grundsätzlich ist die Anrechnung vorhergehender Aufstiegsqualifikationen möglich und führt zur Einstufung in höhere Semester.

Als Abiturienten-Studiengang kann die Fortbildung als duales Studium absolviert werden. Dafür ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen notwendig. Die Dauer des Studiums beträgt drei Jahre. Die Weiterbildung ist nicht staatlich anerkannt. Sie kann aber an vielen Akademien, Fachhochschulen und Hochschulen durch ein zweisemestriges Aufbaustudium zu einem Bachelorabschluss erweitert werden.
 

Kosten: variieren je nach Anbieter um die 4500 Euro

Allgemeine Fördermöglichkeiten: Weiterbildungsstipendium

Ausbildereignungsprüfung (AEVO)

In jedem dual-ausbildenden Unternehmen muss mindestens eine Ausbilderin oder ein Ausbilder nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) tätig sein. Diese Qualifikation erhält man durch das erfolgreiche Bestehen einer Prüfung vor den Berufskammern. Vorbereitungslehrgänge, die die notwendigen rechtlichen und berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse vermitteln, werden auch AdA („Ausbildung der Ausbilder“) genannt. Sie sind für die Zulassung zu den Prüfungen nicht verpflichtend. Es gibt auch die Möglichkeit, die Ausbildung zum Ausbilder an einer Hochschule oder Berufsakademie zu absolvieren.

Für die Teilnahme an der Prüfung musst Du keine speziellen Voraussetzungen erfüllen. Allerdings berechtigt ihr Bestehen nicht automatisch zum Ausbilden. Dafür musst Du zusätzlich auch über eine Ausbildungsberechtigung verfügen. Diese bekommt nur, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium vorweisen kann und wessen Betrieb bei der zuständigen Kammer eingetragen ist.

Auf der Grundlage einer abgeschlossenen Berufsausbildung berechtigt das erfolgreiche Bestehen der Ausbildereignungsprüfung zur Zulassung für die Fortbildung zur Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogin.

Voraussetzung: Für die Teilnahme an der Prüfung musst Du keine speziellen Voraussetzungen erfüllen. Allerdings berechtigt ihr Bestehen nicht automatisch zum Ausbilden. Dafür musst Du zusätzlich auch über eine Ausbildungsberechtigung verfügen. Diese bekommt nur, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium vorweisen kann und wessen Betrieb bei der zuständigen Kammer eingetragen ist.

Kosten: bis zu 200 Euro Prüfungsgebühr

Fördermöglichkeiten: keine

Aus- und Weiterbildungspädagoge/in

Aus- und Weiterbildungspädagoginnen und -pädagogen stellen betriebliche Qualifikationsbedarfe fest, planen betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen, koordinieren und optimieren Lernprozesse und begleiten Auszubildende und Beschäftigte dabei. Darüber hinaus entwickeln und optimieren sie Prüfungen und Beurteilungssysteme, kalkulieren Kosten berufspädagogischer Maßnahmen und evaluieren die Wirksamkeit von Bildungsmaßnahmen (Bildungscontrolling).

Der Abschluss ist staatlich anerkannt, bundesweit gültig und entspricht dem des Fachwirts – befindet sich also auf der Meisterebene. Er ermöglicht den Hochschulzugang ohne Abitur. Es kann eine weitere Aufstiegsfortbildung zur geprüften Berufspädagogin angeschlossen werden.

Vorbereitungslehrgänge werden in Vollzeit und berufsbegleitend angeboten. Sie dauern zwischen sechs und 24 Monaten. Eine Teilnahme ist für die Prüfungszulassung nicht verpflichtend. Zulassungsvoraussetzungen sind eine Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und mindestens ein Jahr Berufserfahrung oder eine Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung. Grundsätzlich muss die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung erfolgreich abgeschlossen worden sein oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachgewiesen werden.

Kosten: um die 3500 Euro zzgl. Prüfungsgebühren

Allgemeine Fördermöglichkeiten: Aufstiegs-BAföG, Stipendien

Berufspädagoge/in

Der Berufspädagoge ist ein neuer Fortbildungsberuf. Berufspädagoginnen und -pädagogen sind in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig. Zu ihren Aufgaben zählt die Organisation, Einführung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungen und beruflicher Bildungsprozesse. Sie können auch als externe Pädagoginnen für Unternehmen in den Bereichen der Aus- und Weiterbildung sowie im Bildungsmanagement, in Leitungsfunktionen bei Bildungsträgern und in den Bereichen Personalentwicklung und -beratung tätig sein. Auch der Schritt in die Selbstständigkeit kann mit dieser Fortbildung begründet werden.

Vorbereitungslehrgänge können in Vollzeit oder berufsbegleitend absolviert werden, sie dauern in der Regel zwischen zwölf und 24 Monaten und schließen mit einer Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer ab. Sie sind für die Zulassung zur Prüfung nicht verpflichtend.

Zulassungsvoraussetzung ist der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Prüfung als Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge, Fachkauffrau, Meister (Handwerk/Industrie) – plus ein Jahr Berufspraxis. Oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. eine abgeschlossene staatlich anerkannte Fachschulfortbildung – plus zwei Jahre Berufspraxis. Als weitere Alternative gilt eine erfolgreiche Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf – plus fünf Jahre Berufspraxis. Grundsätzlich ist eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung oder Vergleichbares notwendig.

Kosten: ab 4500 Euro zzgl. Prüfungsgebühren

Allgemeine Fördermöglichkeiten: Aufstiegs-BAföG, Stipendien

 

Ausführliche Informationen zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten beruflicher Weiterbildung gibt es hier.


Beruflich weiterbilden – Bildungsteilzeit nutzen

Aber nicht nur Geld spielt eine Rolle. Auch Zeit und berufliche Freiräume müssen vorhanden sein. Mit dem Tarifabschlüssen in der Metall- und Elektroindustrie ist es der IG Metall gelungen, den Spielraum der Beschäftigten in Sachen Qualifizierung zu erweitern.

Die Regelungen zur Qualifizierung und Bildungsteilzeit finden sich in den regionalen Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie wieder. Sie weisen dabei regionale Besonderheiten auf. Wer sich über die für ihn geltenden Regelungen informieren möchte, sollte sich an seine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), seinen Betriebsrat oder die Kolleginnen und Kollegen aus der IG Metall-Geschäftsstelle vor Ort wenden.

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