Ausbildung plus Studium
Alles rund um das duale Studium

An der Hochschule studieren und gleichzeitig arbeiten im Betrieb: Das duale Studium kombiniert Theorie und Praxis. Wir erklären, was dual Studierende erwartet und geben Tipps, an wen sie sich bei Problemen wenden können.

8. August 20198. 8. 2019


Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Eine Hochschulzugangsberechtigung ist Voraussetzung, um ein duales Studium beginnen zu können. Vor Studienbeginn schließen Interessierte üblicherweise einen Arbeitsvertrag mit einem Betrieb ab, der in Kooperation mit einer Hochschule einen dualen Studienplatz anbietet. Nach dem Abschluss des Vertrags bewerben sie sich an der Hochschule auf den entsprechenden Studiengang. Wenn Du Dich für ein duales Studium interessierst, solltest Du also auf reichlich Vorlaufzeit achten.


Wie läuft ein duales Studium ab?

Duale Studiengänge sind beliebt, weil sie Theorie und Praxis an den Lernorten Hochschule und Betrieb verbinden. Es gibt mehrere mögliche Varianten beim Ablauf – unterschieden werden zumeist Block- und Parallel-Modell. Bei der Blockvariante sind Studium und Praxis jeweils in längere Zeitabschnitte unterteilt. So verbringen dual Studierende beispielsweise drei Monate an Universität, Hochschule oder Berufsakademie. Anschließend sind sie drei Monate im Betrieb. Beim Parallelmodell, auch Wochenmodell genannt, verbringen dual Studierende dagegen einige Tage im Betrieb und einige an der Hochschule sowie gegebenenfalls an der Berufsschule.


Welche dualen Modelle werden angeboten?

Beim ausbildungsintegrierenden Studium ist das Studium mit einer Ausbildung kombiniert. Am Ende winken zwei Abschlüsse: der Bachelor an der Hochschule und ein staatlich anerkannter Berufsabschluss mit Prüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) am Ende. Beim praxisintegrierenden Studium erweitern dual Studierende die theoretische Ausbildung an der Hochschule durch Praxisphasen im Betrieb, die als Studienleistungen angerechnet werden. Am Ende wartet ein Hochschulabschluss.


Arbeitsrechtlicher Status dual Studierender: Auszubildende, Studierende – oder beides?

Eine allgemeingültige rechtliche Einordnung gibt es bislang nicht. Jedenfalls gelten dual Studierende in ausbildungsintegrierenden Studiengängen aus arbeitsrechtlicher Sicht bis zum Abschluss ihrer dualen Berufsausbildung als Auszubildende. Teilnehmer eines praxisintegrierenden Studiengangs sind Beschäftigte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes.


Wie lange dauert ein duales Studium in der Regel?

Ein duales Studium dauert in der Regel drei bis vier Jahre bis zum Bachelor-Abschluss. Im ausbildungsintegrierten Modell ist nach zwei bis drei Jahren die Ausbildung meist abgeschlossen. Es gibt aber auch fünfjährige Modelle, bei denen das Studium gestreckt wird.


Worauf sollte man beim Arbeitsvertrag achten?

Im Arbeitsvertrag sollte festgelegt sein, was dual Studierende und Arbeitgeber beachten müssen – zum Beispiel, wann das duale Studium beginnt und wann es voraussichtlich endet, wie viel Arbeitszeit abzuleisten ist, wie hoch die Vergütung ist, wie viel Urlaub es gibt und ob der Betrieb die Verwaltungsgebühren für die Hochschule übernimmt. Beachten sollten die dual Studierenden darüber hinaus sogenannte Rückzahlungsklauseln, die Arbeitgeber häufig in den Arbeitsvertrag schreiben. Damit soll geregelt werden, unter welchen Bedingungen die übernommenen Kosten zurückzuzahlen sind. Solche Klauseln stellen sich allerdings des Öfteren als unwirksam heraus.


Ist die Vergütung für dual Studierende einheitlich geregelt?

Nein, ist sie nicht. Die Bedingungen und Vergütungen für dual Studierende sind von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Da sie keine Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz sind, fallen dual Studierende nicht unter den Geltungsbereich bestehender Tarifverträge. Eine Ausnahme bilden diejenigen mit Ausbildungsvertrag bis zur bestandenen IHK- oder HWK-Prüfung. In gut organisierten Betrieben haben die dual Studierenden gemeinsam mit ihren Betriebsräten häufig durchgesetzt, dass sich ihr Verdienst im Verhältnis zu dem der Auszubildenden entwickelt.


So schaffen wir geregelte Arbeitsbedingungen für dual Studierende

Um alle dual Studierenden mit den Auszubildenden gleichzustellen, streben wir speziell für sie Tarifverträge an. In einzelnen Branchen, wie der Holz- und Kunststoffindustrie in Niedersachsen und Unternehmen, wie etwa beim Autozulieferer Continental oder IAV, ist das auch schon gelungen. Nur in Betrieben, in denen Tarifverträge für dual Studierende gelten, gibt es auch gesicherte Bedingungen für sie.


Wie wir die Situation dual Studierender darüber hinaus verbessern wollen

Wir machen uns dafür stark, dass alle dual Studierenden künftig im Berufsbildungsgesetz berücksichtigt werden. Bislang sind dual Studierende während ihrer Praxisphasen im Betrieb von vielen Schutzbestimmungen ausgeschlossen.


Wer ist Ansprechpartner für dual Studierende?

Unterstützung, auch bei persönlichen Problemen, erhalten dual Studierende vom Betriebsrat beziehungsweise von der Jugend- und Auszubildendenvertretung im Betrieb. An den Hochschulen gibt es ebenfalls Interessenvertretungen. Sie helfen bei Fragen rund um Hochschule und studentisches Leben weiter. Auch wir sind an vielen Hochschulen durch die gewerkschaftlichen Hochschulinformationsbüros vertreten. Unser zentrales Hochschulinformationsbüro bietet Studierenden darüber hinaus zahlreiche Materialien sowie nützliche Tipps rund um das duale Studium. Mehr unter: www.hochschulinformationsbuero.de.

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