Verreisen mit dem Auto
Viele Familien fahren mit dem Auto in den Urlaub. Der eigene Wagen ist flexibel nutzbar, macht orts- und zeitunabhängig. Da schreckt auch ein kilometerlanger Stau nicht ab. Doch auch wenn alle Räder still stehen: Das Mobiltelefon darf auf den meisten europäischen Straßen nur mit Freisprecheinrichtung oder bei ausgeschaltetem Motor benutzt werden.
Wer mit einem Fahrzeug unterwegs ist, das nicht auf den Fahrer zugelassen ist, sollte eine entsprechende Bestätigung des Halters einschließlich des Kfz-Scheins dabei haben. Insbesondere wenn es über die Grenze geht. Die „Grüne Versicherungskarte“ muss nur noch in wenigen Ländern der Europäischen Union (EU) mitgeführt werden. Automobilclubs und Versicherer empfehlen, die Karte trotzdem dabei zu haben. Unverzichtbar ist sie für Fahrten in osteuropäische Länder und die Türkei.
Der sogenannte Europäische Unfallbericht (hier vom ACE) sollte in keinem Handschuhfach fehlen. Die Formulare sind europaweit identisch und jeder Unfallbeteiligte kann ihn in seiner Landessprache ausfüllen.
Dienstwagen sind meist über Leasingverträge des Arbeitgebers teil- oder vollkaskoversichert. Selbst wenn das Auto privat genutzt werden darf: In einigen EU-Ländern sind die Autos nur haftpflichtversichert. Beschäftigte müssen in diesem Fall den Wagen für die Reise privat vollkaskoversichern.
Unterwegs mit dem Flugzeug
Wen es im Urlaub in die Ferne zieht, sollte sich mit Besonderheiten und Risiken vertraut machen. Unser Tipp: Das Auswärtige Amt veröffentlicht regelmäßig auf seiner Internetseite die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise. Bei längeren Flugstrecken mit Zwischenstopps steigt zudem die Wahrscheinlichkeit, dass Gepäck verloren geht. In diesem Fall, wie auch bei starken Verspätungen oder Ausfällen, heißt es: Zügig die Fluggesellschaft kontaktieren. Die hat die Pflicht, die Reisenden über ihre Rechte aufzuklären.
Mitbringsel aus dem Ausland
Wie viele Zigaretten darf ich mitbringen? Wie berechnet sich der Abgabenbetrag? Was passiert, wenn ich etwas Verbotenes dabei habe? Was ist beim Artenschutz oder bei gefälschten Produkten zu beachten? Antworten auf diese und viele weitere Fragen liefert die App „Zoll und Reise“ des Bundesfinanzministeriums. Zur Vermeidung von Roaming-Gebühren benötigt die App keine Internetverbindung. Die App kann im Apple Store und im Google Play Store kostenlos heruntergeladen werden.
Personalausweis und Pass checken
Wer erst am Abreisetag feststellt, dass Ausweisdokumente abgelaufen sind, kann die Reise oft nicht antreten. An Flughäfen kann die Bundespolizei nur deutschen Staatsangehörigen ein Reiseersatzpapier ausstellen. Aber: Verschiedene Länder verlangen, dass der Pass bei Ankunft am Reiseziel noch mindestens sechs Monate über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein muss.
Urlauber mit einer anderen Staatsangehörigkeit können sich ein Reiseersatzdokument nur über die ausländische Vertretung in Deutschland, also das Konsulat oder die Botschaft beschaffen.
Krank oder Unfall
Bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung innerhalb der EU müssen Versicherte in der Regel nur ihre Europäische Krankenversicherungskarte beim Arzt vorlegen. Achtung: Grundsätzlich werden Leistungen nur nach den Bedingungen des Staates erbracht, in dem sich ein Patient aufhält. Eine mögliche Kostenbeteiligung richtet sich ebenfalls nach den Vorschriften des Landes und ist unter Umständen direkt vor Ort zu bezahlen.
Allerdings kann es sogar dort, wo die Europäische Krankenversicherungskarte gilt, zu Problemen kommen. Oft akzeptieren örtliche Ärzte oder Krankenhäuser die Karte nicht, so dass Patienten die Behandlung zunächst selbst zahlen müssen und die Rechnung später bei der deutschen Krankenkasse einreichen. Hat der Arzt am Urlaubsort einen höheren Satz für die Behandlung in Rechnung gestellt, erstattet die Kasse in der Regel nur den einfachen Honorarsatz des Landes.
Dort, wo die Europäische Versicherungskarte nicht akzeptiert wird, es mit dem Land aber ein Sozialversicherungsabkommen gibt, müssen Patienten einen Auslandskrankenschein vorlegen. Dieser deckt aber nur Notfallleistungen ab.
Wenn es Probleme gibt ist in jedem Fall die zuständige Krankenkasse in Deutschland der erste Ansprechpartner. Informationen zum Reiseland bietet zudem die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland sowie die Nationale Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung.
Urlaub daheim
Immer mehr Berufstätige haben verlernt, was beim Urlaub im Vordergrund steht: Erholung und Regeneration von der Arbeit. Auch aus diesem Grund kann ein Urlaub auf Balkonien erholsam sein. Denn die Hektik bei der Anreise, die Sorge, etwas zu verpassen oder das Ferientief am fünften Tag – das gibt es alles nur auf Reisen. Daheimurlauber können ihren Tagesablauf selbst bestimmen. Kein Frühstück bis zehn Uhr, kein Ausflugstermin und kein Gruppenturnen am Pool. Außerdem können sich Daheimgebliebene aus der nicht genutzten Reisekasse etwas Besonderes leisten.
Wer trotzdem aus den eigenen vier Wänden heraus möchte, dem hat auch die heimische Region oft mehr zu bieten, als man auf den ersten Blick denkt. Warum nicht mal die Urlaubszeit dafür nutzen, die eigene Umgebung besser kennenzulernen? Oft ist die Heimat schöner und interessanter, als man sie sich jahrelang ausgemalt hat. Es muss nicht immer das Mittelmeer oder die Karibik sein.
Für Mitglieder: Die IG Metall Servicegesellschaft
Mitgliedern bietet die IG Metall einen ganz besonderen Service: Über die IG Metall-Servicegesellschaft erhalten sie Vergünstigungen bei vielen Urlaubs- und Freizeitangeboten. Das können Urlaubsparks, Radtouren, Hotels oder Autovermietungen sein.