So verkürzt du die Ausbildung
Es geht auch kürzer

Wer fit ist, kann die Ausbildungszeit um bis zu acht Monate verkürzen. Das hat Vorzüge: Die vorzeitige Übernahme in ein Arbeitsverhältnis und damit der Anspruch auf das volle Facharbeitergehalt – oder der nahtlose Übergang ins Studium.

27. August 201227. 8. 2012


Eine Verkürzung Deiner Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Voraussetzungen sind:

Vorbildung im jeweiligen Ausbildungsberuf

Du kannst deine Ausbildung verkürzen, wenn...

  • du im selben Beruf schon eine Ausbildungszeit vorweisen kannst (volle Anrechnung)
  • du vor der Ausbildung ein Berufsgrundschuljahr (BGJ) oder eine Berufsfachschule besucht hast (volle oder teilweise Anrechnung)

Antragstellung: Bei der Antragstellung gelten in den Bundesländern verschiedene Regelungen. Informiere dich am besten bei der zuständigen Stelle.

Zuständige Stellen sind beispielsweise bei den Handwerksberufen die Handwerkskammer und bei den Industrieberufen die Industrie- und Handelskammer (IHK).

Wichtig: Durch diese Art der Verkürzung wird eine Zeit am Anfang deiner Ausbildung verkürzt. Du steigst dann bei deiner Ausbildung im 2. Ausbildungsjahr ein. Somit hast du auch Anspruch auf die Vergütung des 2. Ausbildungsjahres!


Anrechnung von Schulabschlüssen

Du kannst deine Ausbildung verkürzen, wenn...

  • du einen Realschulabschluss hast (Verkürzung um 1/2 Jahr)
  • du ein Abitur hast (Verkürzung um maximal 1 Jahr)
  • du eine Fachhochschulreife in der entsprechenden Fachrichtung hast (Verkürzung um maximal 2 Jahre)

Antragstellung: Den Antrag auf Verkürzung musst du in diesem Fall gemeinsam mit deinem Ausbilder stellen. Am besten wird der Antrag zu Beginn der Ausbildung gestellt. Die Verkürzung muss spätestens so beantragt werden, dass noch mindestens 1 Jahr an Ausbildungszeit bleibt.

Wichtig: Durch diese Art der Verkürzung wird eine Zeit am Anfang deiner Ausbildung verkürzt. Du steigst dann bei deiner Ausbildung im 2. Ausbildungsjahr ein. Somit hast du auch Anspruch auf die Vergütung des 2. Ausbildungsjahres


Überdurchschnittliche Leistungen während der Ausbildung

Du kannst deine Ausbildung verkürzen, wenn...

  • du überdurchschnittliche Leistungen während der Ausbildung erbracht hast, beispielsweise in der Zwischenprüfung im Durchschnitt besser als Note 3.

Antragstellung: Du kannst den Antrag auf Verkürzung selbst stellen. Dein Ausbilder und deine Berufsschule werden aber befragt, ob sie dem Antrag zustimmen.

Wichtig: Bei dieser Art der Verkürzung wird eine Zeit am Ende deiner Ausbildung verkürzt.


Verkürzung wegen mehreren Gründen

Du kannst deine Ausbildung auch wegen mehreren Gründen verkürzen, beispielsweise aufgrund der Vorbildung und aufgrund der überdurchschnittlichen Leistungen.

Insgesamt gibt es aber Mindestzeiten für die Ausbildung:

  • Regelausbildungszeit 3 1/2 Jahre: Ausbildung sollte mindestens 24 Monate dauern
  • Regelausbildungszeit 3 Jahre: Ausbildung sollte mindestens 18 Monate dauern
  • Regelausbildungszeit 2 Jahre: Ausbildung sollte mindestens 12 Monate dauern

Antragstellung: Bei der Verkürzung der Ausbildung wegen mehreren Gründen kannst du den Antrag selbst stellen. Üblicherweise wird der Antrag nach der Hälfte der Ausbildung gestellt. Wenn du in der Zwischenprüfung überdurchschnittliche Leistungen vorweisen kannst, solltest du den Antrag sofort stellen.

Wichtig: Bei der Verkürzung wegen mehreren Gründen wird eine Zeit am Anfang (wegen Vorbildung) und am Ende deiner Ausbildung (wegen überdurchschnittlichen Leistungen) verkürzt.

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