Du hast gerade mit Deiner Ausbildung begonnen? Oder bald ausgelernt? Dann gilt es, einige Unterlagen zu besorgen und wichtige Entscheidungen zu treffen. Unsere Checkliste zeigt Dir, welche.
Wer sich für einen Ausbildungsberuf entschieden hat, muss mit dem Betrieb einen Berufsausbildungsvertrag abschließen – und zwar schriftlich und vor Beginn der Ausbildung. Dieser Vertrag regelt die Bedingungen für die Ausbildung sowie die Rechte und Pflichten beider Seiten.
Unfallverhütungsvorschriften sind für Betriebe gesetzlich vorgeschrieben. Auch das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt, dass der Arbeitgeber Jugendliche auf mögliche Gefahren im Betrieb hinweisen und sie über Gefahrenschutz aufklären muss.
Reiche in der ersten Woche Dein Abschlusszeugnis der letzten Klasse nach. Zudem brauchst Du eine Lohnsteuerkarte, die Du beim Arbeitgeber abgeben musst. Die Lohnsteuerkarte gibt es beim Einwohnermeldeamt oder der Stadtverwaltung.
Zum Beginn der Ausbildung brauchst Du eine eigene Krankenversicherung. Die Entscheidung, welcher Krankenkasse man beitritt, ist frei. Die Beitragshöhe ist zwar bei allen gesetzlichen Kassen gleich, aber die Leistungen unterscheiden sich im Detail, darum lohnt sich ein Vergleich.
Informier Dich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber Vorsicht: Versichert sein ist zwar nicht schlecht, doch achte darauf, dass nicht das halbe Einkommen für Versicherungsbeiträge draufgeht.
Probezeit
Nach frühestens einem und spätestens vier Monaten endet die Probezeit, die in Deinem Ausbildungsvertrag niedergeschrieben ist. In dieser Phase können Auszubildende prüfen, ob Beruf und Betrieb zu ihnen passen. Ebenso kann der Betrieb prüfen, ob die Auszubildenden in den Betrieb passen.
Längere Probezeiten sind nicht zulässig. Auch nicht aufgrund von Blockunterricht in der Berufsschule oder Krankheit.
Eine Ausnahme bilden vollzeitschulische Ausbildungen. Hier gilt häufig das erste Halbjahr als Probezeit.
Nach der Prüfung
Dein Ausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der Ausbildungszeit. Wenn Du Deine Prüfung vorziehst, endet es mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.
Du hast die Prüfung nicht bestanden? Halb so wild. Nicht bestandene Prüfungen können zweimal wiederholt werden.
Wer die Ausbildung erfolgreich abschließt, bekommt drei Zeugnisse: eines von der Berufsschule, eines vom Betrieb und eines von der zuständigen Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer. Die Zeugnisse müssen Angaben über Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie erworbene Fähigkeiten und Kenntnisse enthalten.
Du wirst von Deinem Ausbildungsbetrieb übernommen und bekommst einen festen Arbeitsvertrag? Den Vertrag am besten in Ruhe anschauen. Unser Tipp: Lass Deinen Vertrag vom Betriebsrat oder von Deiner IG Metall-Geschäftsstelle prüfen.
Du willst wieder die Schulbank drücken und eine weiterführende Schule besuchen? Dann lass Deinen Mitgliedsbeitrag auf 2,05 Euro senken. Auch Schüler und Studierende erhalten weiterhin alle unsere Leistungen.
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