Studierende sollen beim BAföG aufgrund der Corona-Krise keine Nachteile haben. Das gilt insbesondere für Erstsemester*innen. Sie erhalten bis auf weiteres ihr BAföG – auch wenn Unis und Hochschulen geschlossen sind und/oder sich der Beginn des Semesters verzögern wird.
Maßgeblich für die Auszahlung von BAföG ist der geplante Zeitpunkt, an dem das Studium regulär aufgenommen worden wäre. Ab diesem Stichtag erhalten Erstsemester*innen ihre Leistungen, wie ursprünglich vorgesehen.
Achtung: Bietet die Ausbildungsstätte Online-Lernangebote während der Schließzeiten an, sind die BAföG-Geförderten verpflichtet, entsprechend ihren Möglichkeiten von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Der Abbruch oder die Nichtnutzung eines Online-Lehrangebots führt zur Einstellung der BAföG-Förderung.