DGB-Ausbildungsreport 2016: Ausbildungsqualität stärken
Was eine bessere Ausbildung mit dem BBiG zu tun hat

Wer die Berufsausbildung besser machen will, sollte bei ihrer Grundlage ansetzen: dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Woran es hakt, warum gerade dieses Gesetz so wichtig ist und was wir daran verändern wollen – wir verraten es.

13. September 201613. 9. 2016


Die gute Nachricht zuerst: Laut DGB-Ausbildungsreport 2016 sind rund 72 Prozent der Auszubildenden mit ihrer Ausbildung insgesamt zufrieden.


Aber...

  • 35 Prozent der Auszubildenden müssen regelmäßig Überstunden machen,15 Prozent davon ohne Bezahlung oder Freizeitausgleich,
  • 13 Prozent werden „selten“ oder „nie“ von ihrem Ausbilder betreut,
  • 44 Prozent wissen im letzten Ausbildungsjahr noch nicht, ob sie im Anschluss übernommen werden,
  • 34 Prozent von ihnen haben keinen betrieblichen Ausbildungsplan,
  • 11 Prozent müssen „häufig“ oder „immer“ ausbildungsfremdeTätigkeiten ausüben,
  • 717 Euro ist die durchschnittliche Ausbildungsvergütung über alle Ausbildungsjahre, Berufe und das Geschlecht hinweg,
  • und nur 57 Prozent bezeichnen die fachliche Qualität des Berufsschulunterrichts als „sehr gut“ oder „gut“.


Schwerpunktmäßig beleuchtet der DGB-Ausbildungsreport 2016 das Thema „Psychische Belastungen am Ausbildungsplatz“. Die Ergebnisse sind ernüchternd: Fast 60 Prozent der Auszubildenden kommen krank zur Arbeit, über die Hälfte sind durch schlechte Ausbildungsbedingungen und -anforderungen am Ausbildungsplatz stark belastet. Hinsichtlich der Bewertung gibt es allerdings deutliche Branchenunterschiede. Mehr dazu im aktuellen DGB-Ausbildungsreport und hier.


Kein zufriedenstellendes Ergebnis

Das sind nur einige Beispiele – und ein paar „Abers“ zu viel, findet die IG Metall Jugend. Im Rahmen ihrer Kampagne nimmt sie deshalb unter dem Motto „modern.bilden“ die Ausbildungsqualität im Betrieb und das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in den Blick.


Der Zeitpunkt ist nicht zufällig, denn auch die Politik widmet sich aktuell diesem Gesetz. In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD vereinbart, die duale Ausbildung in Deutschland zu stärken und zu modernisieren. Dazu wurde das BBiG auf seine Aktualität hin geprüft. Die Entscheidung über das, was konkret verändert wird, liegt nun in den Händen der Bundesregierung.


Gemeinsam für bessere Ausbildungsbedingungen

Dass es endlich an der Zeit ist, „Ausbildung besser zu machen“ – wie es die DGB-Gewerkschaften gemeinsam fordern – unterstreichen die Ergebnisse des DGB-Ausbildungsreports aufs Neue. Es zeigt sich aber ebenso deutlich am bundesweiten Engagement von Auszubildenden, dual Studierenden, Betriebsräten und Jugend- und Auszubildendenvertretungen.

Das BBiG jetzt im Sinne der Auszubildenden zu gestalten, ist die seltene Gelegenheit, mit einem Schlag bessere Ausbildungsbedingungen über viele anerkannte Berufe hinweg zu schaffen und die betriebliche und politische Ebene zusammenzubringen.

Warum das so ist und weitere Hintergrundinfos zum BBiG, geben die Antworten auf folgende Fragen:


Was ist das BBiG?

Das BBiG setzt die Rahmenbedingungen und beschreibt den Grundsatz des dualen Systems der beruflichen Bildung in Deutschland. Es schafft eine bundesweit einheitliche Voraussetzung für gemeinsame Qualitätsstandards.
Das BBiG ist ein Gesetz des Bundes. Bildungspolitik ist zwar eigentlich Sache der Länder, die Berufsbildung bildet dabei aber eine Ausnahme. Der schulische Teil der Berufsausbildung wird aber weiterhin von den Ländern geregelt.

 

Was regelt das BBiG?

Das BBiG regelt die Berufsausbildung, die Berufsausbildungsvorbereitung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung in Deutschland. Bezogen auf die duale Berufsausbildung beschreibt es die rechtlichen Sachverhalte zur Durchführung, den Prüfungen und die Überwachung der Ausbildung.

Konkret geht es unter anderem um:
  • Rechte und Pflichten der Azubis
  • Regelungen zur deren Vergütung
  • Regelungen zu Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
  • die Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal
  • die Anerkennung von Ausbildungsberufen
  • das Prüfungswesen
 

Für wen ist das Gesetz interessant?

Da das BBiG die Rechte und Pflichten der Azubis regelt, sind natürlich sie in erster Linie von diesem Gesetz betroffen. Darüber hinaus hat das Gesetz aber Bedeutung für ganz unterschiedliche Akteure: unter anderem für die Ausbilder im Betrieb, Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertreter, die Prüferinnen und Prüfer in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die Mitglieder der Berufsbildungsausschüsse, die Ausbildungsberaterinnen und -berater der Industrie- und Handelskammern, für alle, die eine berufliche Fortbildung oder Umschulung machen u.v.m.


Seit wann gibt es das BBiG?

Das BBiG wurde 1969 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Es markiert einen entscheidenden Schritt in der deutschen Berufsbildungsgeschichte, denn mit seiner Einführung wurde Berufsbildung zur öffentlichen Aufgabe in staatlicher Verantwortung.

Bis dahin war es allerdings ein langer und steiniger Weg. Bereits 1919 forderten die Gewerkschaften für eine umfassende Berufsausbildung ein „Gesetz der Lehrlingsausbildung“ – ohne Erfolg. Vierzig Jahre später, im Jahr 1959, legte der DGB dann einen eigenen Entwurf zu einem Berufsbildungsgesetz vor. Die Adenauer-Regierung war sich jedoch mit den Wirtschaftsverbänden einig darin, dass sich der Staat nicht in die berufliche Bildung einzumischen habe.


Veränderungen in den 1960ern

Die Studentenbewegung in den 60er Jahren kritisierte zunächst nur den Bereich der akademischen Bildung; sie ebnete dann aber den Weg für eine generelle Kritik am deutschen Bildungssystem. Die daraus resultierenden „Lehrlingsunruhen“ wurden zwar nie so schlagkräftig, wie die Studentenproteste, aber sie steigerten die öffentliche Wahrnehmung des Themas. Und so gewann die aus den Gewerkschaften stammende Idee eines Berufsbildungsgesetzes in der Bevölkerung immer mehr Zustimmung.

Bei der Bundestagswahl 1966 verlor schließlich die schwarz-gelbe Regierung ihre Mehrheit. Zum ersten Mal kam es zu einer großen Koalition. Die SPD trieb ein bundesweit gültiges Berufsbildungsgesetz in den folgenden Jahren voran – und 1969 gelang schließlich die Verabschiedung.


Das BBiG – ein Kompromiss?

Aus gewerkschaftlicher Perspektive war das Gesetz von Beginn an ein Kompromiss. Denn wesentliche Elemente wie etwa die Finanzierung von Lehrmitteln durch den Arbeitgeber und das Recht auf Ausbildung wurden bereits 1969 gefordert aber nicht durchgesetzt.

Die letzte größere Novellierung des Gesetzes fand im Jahr 2005 statt. Viele zentrale Themen aus gewerkschaftlicher Sicht wurden in diesem Prozess nicht berücksichtigt. Trotz einiger Veränderungen gibt es noch immer kein Recht auf Ausbildung, die Finanzierung der Lehrmittel ist nicht ausreichend geregelt, die Weiterbildung ein ziemlich weißer Fleck des Rechtssystems.




Die IG Metall Jugend fordert ein BBiG, das alle Formen der betrieblichen Ausbildung erfasst, das klare Qualitätsstandards festschreibt, junge Menschen von Kosten entlastet, die aufgrund der Ausbildung entstehen und das Mitbestimmung auch an Berufsschulen ermöglicht.


Die zentralen Forderungen sind:

  • Ausbildung garantieren: Jeder, der eine berufliche Ausbildung machen möchte, soll das auch tun können – gesetzlich garantiert.
  • Existenzsichernde Ausbildungsvergütung: Die Ausbildung muss Auszubildenden ein finanziell unabhängiges Leben ermöglichen – und zwar in allen Ausbildungsverhältnissen. Auch in schulischer und außerbetrieblicher Ausbildung.
  • Duales Studium auf gesetzliche Grundlage stellen: Wie muss ein Ausbildungsvertrag zwischen Studierenden und dem Betrieb aussehen und wie arbeiten Betrieb, Hochschule und Berufsschule zusammen? Solche Fragen müssen endlich gesetzlich einheitlich geregelt werden.
  • Lehr- und Lernmittelfreiheit: Alle durch die Ausbildung entstehenden Kosten müssen von den Arbeitgebern getragen werden. Insbesondere Fahrtkosten, Bücher oder sonstige Lernmittel müssen für Auszubildende kostenfrei sein. Denn Ausbildung darf nicht an finanziellen Hürden scheitern.
  • Bessere Standards an Berufsschulen und Hochschulen: Notwendig sind gesicherte Qualitätsstandards und eine bessere Zusammenarbeit zwischen Berufsschule / Hochschule und Betrieb. Darüber hinaus muss die Zeit in der Berufsschule auch für Auszubildende, die älter sind als 18 Jahre, auf die betriebliche Arbeitszeit angerechnet werden – inklusive der Wege- und Pausenzeiten.
  • Qualität von Aus- und Weiterbildung verbessern: Dazu braucht es neben einer angemessenen Anzahl an Ausbilderinnen und Ausbildern vor allem klare und verbindliche Qualitätsansprüche.
  • Ankündigungsfristen bei beabsichtigter Nichtübernahme nach der Ausbildung: Wer seine Ausbildung erfolgreich abschließt, soll danach grundsätzlich unbefristet weiterbeschäftigt werden. Im Fall einer Nichtübernahme sollte der Auszubildende jedoch zumindest spätestens drei Monate vorher vom Arbeitgeber informiert werden.
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