Wegweisendes EuGH-Urteil zu SAP
Europäischer Gerichtshof stärkt Mitbestimmung bei SAP

Der EuGH stärkt die Mitbestimmung bei Europäischen Aktiengesellschaften wie SAP. Unternehmen ist es in Zukunft nicht möglich, nationale Mitbestimmungsrechte auszuhöhlen. Das hat der EuGH aktuell geurteilt.

25. Oktober 202225. 10. 2022


Der Europäische Gerichtshof hat die Beteiligung der Gewerkschaften bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats des Softwareriesen SAP gestärkt. Durch die Umwandlung von einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht in eine "Europäische Gesellschaft" (SE) können Unternehmen diese Beteiligung nicht schwächen, wie der EuGH in Luxemburg entschied. (Az: C-677/20)

„Es ist eine gute Entscheidung des EuGH“, sagt der Betriebsratsvorsitzende Eberhard Schick zum Urteil von Mitte Oktober. „Die Gewerkschaften sind ein stabilisierender Faktor für die Demokratie und die Wirtschaft. Insofern ist es zu begrüßen, dass dem von SAP angestrebten Sonderweg eine Absage erteilt wurde. Unternehmen ist es in Zukunft nicht möglich, nationale Mitbestimmungsrechte auszuhöhlen. Im Gegenteil: Auch bei SAP können die Gewerkschaften ihre Expertise im Aufsichtsrat einbringen und so die Interessen der Beschäftigten vertreten.“

Die IG Metall begrüßte die positive Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Zusammensetzung von Aufsichtsräten. Danach untersteht die Beteiligung der Gewerkschaftsvertreter*innen im Aufsichtsrat auch nach Wechsel der Rechtsform nationalem Recht. Der Europäische Gerichtshof bestätigt damit die Auffassung der Gewerkschaften und des Bundesarbeitsgerichtes (BAG). Das Urteil ist ein wichtiges Signal auch an die Politik. Denn eine SE darf nicht dazu missbraucht werden, Beteiligungsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu entziehen oder vorzuenthalten. Dies ist jedoch zunehmend der Fall.

Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall verdeutlicht: „Die Mitbestimmung ist ein hohes Gut. Es ist gut, dass jetzt auch durch europäische Rechtsprechung bestätigt wurde, dass der Umgehung der Unternehmensmitbestimmung bei einem Wechsel der Rechtsform in eine SE Grenzen gesetzt sind. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung gewerkschaftlicher Sitze in Aufsichtsräten. Die Unternehmen sollten die Signale hören und zum Gewinn aller mit den Gewerkschaften arbeiten, nicht gegen sie.“

Positive Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Pressemitteilung der IG Metall.




 

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