Behindertenpolitik der IG Metall
Inklusion in Beruf und Gesellschaft durchsetzen

Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt oder ausgegrenzt werden. Das schreibt die UN-Behindertenrechtskonvention vor. Im Betrieb und auf dem Arbeitsmarkt ist die Situation für behinderte Menschen aber immer noch nicht barrierefrei.


Behinderte Menschen haben einen Anspruch auf selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe an der Lebens- und Arbeitswelt. Das schreibt die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen vor. Die UN-Konvention ist seit 2009 auch in Deutschland rechtlich verbindlich. Trotzdem werden behinderte Menschen in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt weiterhin ausgegrenzt. Dabei hilt für Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen laut Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) eine Quote: Mindestens fünf Prozent der Stellen sind mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.

Das SGB IX regelt die Rechte und Leistungsansprüche behinderter Menschen im Arbeitsleben und in der Gesellschaft. Gemäß Paragraf 81 dürfen Arbeitgeber schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen. Außerdem müssen sie ihnen einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, der sie in ihren Fähigkeiten und Kenntnisse weiterentwickelt.


Behindertengerechte Arbeitsstätte

Für schwerbehinderte Beschäftigte muss die Arbeitsstätte behinderungsgerecht eingerichtet und mit notwendigen technischen Arbeitshilfen ausgestattet sein. Bei innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen gilt es, sie bevorzugt zu berücksichtigen und die berufliche Weiterbildung zu erleichtern. Wenn es der Grad der Behinderung erfordert, soll eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht werden.

Doch Realität sieht meist anders aus. Viele Betriebe sind nicht nicht barrierefrei. Und über ein Drittel beschäftigt überhaupt keine behinderten Menschen.

 

Gemeinsame Arbeit mit Betriebsräten

Wir fördern mit den Betriebsräten und den Schwerbehindertenvertretungen die wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Interessen der Beschäftigten. Somit können Vorurteile abgebaut und behinderte Menschen in ihrer Selbstbestimmung gestärkt werden. Zudem fordern wir Reformen im SGB IX. Insbesondere sollen Schwerbehindertenvertretungen von Anfang an an allen Maßnahmen im Betrieb beteiligt werden, die behinderte Beschäftigte betreffen.

Gleichstellung und Integration - Inklusion
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