Während einige Betriebe gut gefüllte Auftragsbücher haben, wissen andere nicht, wie sie ihre Arbeitnehmer beschäftigen sollen. Ihnen soll der neue Tarifvertrag helfen, den die IG Metall und die Arbeitgeber Ruhr abgeschlossen haben.
Unkomplizierter Personalaustausch
Das Prinzip des neuen Tarifvertrags ist einfach: Betriebe mit geringer Auslastung können Firmen mit hoher Auslastung zeitweise ihre Fachkräfte überlassen. Die arbeitsvertraglichen Rechte der überlassenen Arbeitnehmer bleiben gegenüber ihrem Stammbetrieb unverändert. „Der Tarifvertrag schafft einen weiteren Baustein, um Brüche in der beruflichen Entwicklung und Entlassungen zu vermeiden. Wir machen so einen unkomplizierten Personalaustausch zwischen Unternehmen der selben Branche möglich“, betonte Oliver Burkhard, Bezirksleiter der IG Metall Nordrhein-Westfalen. Der Tarifvertrag ermöglicht es ebenfalls, die überlassenen Arbeitnehmer gemeinsam zu qualifizieren und weiterzubilden.
Besonders wichtig für die betroffenen Arbeitnehmer
Der getauschte Mitarbeiter erhält seinen Lohn weiter von seinem Stammbetrieb. Der holt sich das Geld von der Firma zurück, an den er seine Arbeiter verliehen hat. Arbeitnehmer, die ein zusätzliches Leistungsentgelt beziehen, erhalten dies als durchschnittliche Pauschalzahlung auf Grundlage der letzten sechs Monate weiter. Finanziert wird der Personalaustausch über vertragliche Vereinbarungen zwischen den kooperierenden Unternehmen. „Finanziell stehen die ausgeliehenen Beschäftigten nicht schlechter da“, so IG Metall und Metallverbände übereinstimmend.
Unbürokratische Hilfe für Unternehmen im Ruhrgebiet
Von Wesel im Westen bis nach Unna im Osten, von Haltern im Norden bis nach Hattingen im Süden – dieser Tarifvertrag ermöglicht den Tarifpartnern in der gesamten Region Ruhrgebiet, unbürokratisch Personal auszutauschen. Unternehmen können somit einerseits sozialverträglich auf die Krise reagieren und Entlassungen vermeiden. Andererseits können sie wirksam dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Der Tarifvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung gilt ab sofort und endet frühestens Ende 2010.