Rückkehr zur Meisterpflicht
Den Meister wieder stark machen

Apparatebauer, Parkettleger, Drechsler, Orgelbauer und Böttcher haben etwas gemeinsam. In diesen Berufen soll bald wieder die Meisterpflicht gelten. Die IG Metall begrüßt die Initiative. Sie ist gut für die duale Ausbildung, für die Qualität und fairen Wettbewerb im Handwerk. Aber der Reihe nach.

10. September 201910. 9. 2019


In insgesamt 53 Gewerken war 2004 im Zuge der Handwerksreform die Meisterpflicht entfallen. Das heißt, man kann seitdem einen Betrieb gründen und sich selbständig machen, ohne den Meisterbrief zu haben. Die Reform von damals erwies sich aber nicht überall als sinnig. Es kam zu Wettbewerbsverzerrungen. Auch die Ausbildungszahlen gingen zurück, denn wo es keinen Meister gibt, gibt es meist auch keine Auszubildende. Jetzt soll die Reform von 2004 teilweise revidiert werden.

Die Bundesregierung plant in insgesamt zwölf Berufen die Meisterpflicht wieder einzuführen. Das sind Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter und Orgel- und Harmoniumbauer.

Eine Arbeitsgruppe von Union und SPD hat dazu ein entsprechendes Papier vorgelegt. Die IG Metall begrüßt das Vorhaben. „Mit dem Ziel, für einige Berufe die Meisterpflicht wiedereinzuführen, geht die Bundesregierung in die richtige Richtung. Wettbewerb muss über die Qualität der Arbeit und nicht über niedrige Preise durch Löhne stattfinden“, sagt Ralf Kutzner, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall.


Handwerk muss wieder zu attraktivem Arbeitgeber werden

Der jetzige Entwurf kann nach Einschätzung der IG Metall aber nur ein erster Schritt für ein zukunftsfähiges Handwerk sein. Weitere ordnungspolitische Maßnahmen müssen folgen. „Das Handwerk muss für junge Menschen wieder zu einem attraktiven Arbeitgeber werden“, fordert Kutzner. „Voraussetzung dafür sind die Stärkung der Tarifbindung und der Sozialpartnerschaft. Wir wollen deshalb eine breite Zukunftsdebatte anstoßen, die auch die Politik in die Pflicht nimmt. Die IG Metall hat dazu einen neuen Ordnungsrahmen für das Handwerk vorgelegt. Darin fordern wir die Bundesregierung auf, jetzt mit Handwerksverbänden und Gewerkschaften in einen Branchendialog Handwerk einzutreten und weitere Schritte für ein zukunftssicheres Handwerk zu diskutieren.“

Um die Beschäftigten im Handwerk besser zu schützen, müssen auch die Bedingungen für Solo-Selbstständige verbessert werden. Dazu gehören neben auskömmlichen Honoraren, insbesondere eine verbindliche Altersvorsorge und soziale Absicherung. „Die IG Metall setzt sich dafür ein, dass zur Eindämmung des unfairen Unterbietungswettbewerbs für Soloselbständige ein gesetzlicher Rahmen geschaffen wird, der Mindeststandards regelt“, sagt Kutzner.“

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