Wenn du bereits mehr einzahlst als die 240 Euro Eigenbetrag, kannst du mit dem steigenden Zuschuss des Arbeitgebers deinen Eigenanteil reduzieren. Dabei bleibt der Gesamteinzahlungsbetrag gleich. Diese Rechnung funktioniert, solange dein Eigenanteil nicht unter die zu leistenden 240 Euro rutscht.
Wenn diese Möglichkeit nicht besteht, kannst du für den zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss einen neuen Vertrag abschließen. Bei diesem neuen Vertrag sollte darauf geachtet werden, dass die beiden Stufenerhöhungen des Arbeitgeberzuschusses (210 Euro ab 2024 und 240 Euro ab 2026) in den Vertrag einfließen können. Ist der Versicherungsgeber hierzu nicht bereit, besteht, wie in der oben genannten Variante die Möglichkeit, zunächst die Differenz zwischen maximalem und tatsächlichem Arbeitgeberzuschuss als Eigenanteil einzuzahlen und den Betrag mit dem steigenden Arbeitgeberzuschuss 2024 und 2026 abzuschmelzen.
Sollte die Versicherungsgesellschaft vorschlagen, einen ganz neuen Vertrag abzuschließen und den bestehenden Vertrag stillzulegen, solltest du vorher gründlich prüfen, dass dir dadurch kein Nachteil entsteht. Häufig bieten ältere Versicherungsverträge bessere Konditionen als neuere.