Für Beschäftigte sind die Belastungen, die durch Arbeit entstehen, oft viel zu hoch. Das betrifft körperliche Anforderungen wie schweres Heben und Tragen oder auch Belastungen durch Gefahrstoffe. Seit vielen Jahren wachsen dazu stetig die psychischen Belastungen, etwa aufgrund steigender Arbeitsintensität oder Zeitdruck. Durch fortschreitende Digitalisierung entstehen weitere Anforderungen, die auf Beschäftigte und ihre Gesundheit einwirken.
Der IG Metall geht es darum, gesundheitsschädliche Fehlbelastungen, zu denen es während der Arbeit kommt, wirksam zu bekämpfen und spürbar zu reduzieren. Engagiert setzt sie sich für Gute Arbeit in den Betrieben ein – Gute Arbeit bedeutet, dass Arbeit die Gesundheit und Lebensqualität fördert, dass jeder Beschäftigte seine Fähigkeiten einbringen und entwickeln kann. Eine gute Ausbildung, Qualifizierung und lernförderliche Arbeitsbedingungen gehören elementar dazu. Gute Arbeit bedeutet aber auch: Die Arbeitsbedingungen müssen so gestaltet sein, dass Familie und Beruf gut miteinander vereinbar sind und die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten bis zum Rentenalter erhalten bleibt.
Arbeitsschutz-Regeln ausgestalten
Die IG Metall wirkt deshalb in den staatlichen Rechtsetzungs-Gremien darauf hin, Regelungslücken im Vorschriftenwerk zu schließen und die Arbeitsschutz-Regeln möglichst konkret und praxistauglich auszugestalten – mit Erfolg: So gelang es beispielsweise neue Arbeitsstätten-Regeln zur Gefährdungsbeurteilung und zu Lärm durchzusetzen. Letztere beinhaltet neue Grenzwerte gegen Lärm-Stress, und zwar für Beschäftigte in direkten und indirekten Bereichen. Dazu unterstützt die IG Metall Betriebsräte auch durch Fachtagungen und Arbeitshilfen zu verschiedenen Themen rund um Arbeitsgestaltung und Arbeitsschutz.
Weil psychische Belastungen und Erkrankungen in den Betrieben mittlerweile ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen haben, macht sich die IG Metall stark für eine Anti-Stress-Verordnung mit klaren Regeln. „Anders als bei Gefahrstoffen, Lärm oder mangelnder Beleuchtung fehlen ausgerechnet bei psychischer Belastung klare Anforderungen an die Arbeitgeber“, sagt Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall. „Wir brauchen verbindliche und vor allem handhabbare Vorschriften, die bei psychischen Belastungen ebenso wie bei anderen Gefährdungsquellen in der Arbeitswelt wirksame Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit vorsehen.“
Gefährdungsbeurteilung elementar
Elementare Grundlagen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes hält dabei das Arbeitsschutzgesetz fest. Es zielt darauf ab, Arbeitsplätze von vornherein sicher, gesund und menschengerecht zu gestalten. Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren müssen abgebaut werden. Eine zentrale Vorschrift zum Erreichen dieser Ziele ist die Gefährdungsbeurteilung der körperlichen und psychischen Arbeitsbelastungen. Das Arbeitsschutzgesetz legt fest: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, regelmäßig für jeden Arbeitsplatz alle gesundheitlichen Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen zur Verbesserung zu treffen sowie deren Wirkung zu prüfen.
Noch immer aber werden Gefährdungsbeurteilungen bei weitem nicht in allen Betrieben durchgeführt. Betriebsräte haben eine wichtige Aufgabe bei der Gestaltung und Überprüfung guter Arbeitsbedingungen. Mit den weitreichenden Mitbestimmungsrechten in Arbeitsschutzfragen ist es ihnen möglich, auf gute Arbeitsbedingungen hinzuwirken und die gesundheitlichen Belastungen zu reduzieren. Die Arbeitsschutzgesetzgebung ist dafür ein wichtiges Instrument. Und die IG Metall ein kompetenter Partner bei allen Fragen der Arbeitsgestaltung und des Gesundheitsschutzes.