Jetzt ist es beschlossene Sache: Die Arbeitgeber beteiligen sich wieder zur Hälfte an den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung ― so wie es jahrzehntelang der Fall war. Der Bundestag hat die Reform beschlossen. Am 1. Januar 2019 tritt sie in Kraft.
Für die Beschäftigten in Deutschland ist das eine gute Nachricht. Sie werden bei den Gesundheitskosten entlastet, weil die Arbeitgeber künftig auch beim Zusatzbeitrag die Hälfte zahlen („Parität“).
Bislang war der Arbeitgeberanteil an der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt. Die Zusatzbeiträge mussten die Versicherten alleine stemmen. Durch die Reform hat ein Arbeitnehmer mit Durchschnittsverdienst ab 2019 jeden Monat 14 bis 23 Euro mehr in der Tasche ― je nachdem, bei welcher Krankenkasse er versichert ist.
Gebrochener Grundsatz
Der Beschluss korrigiert eine Ungerechtigkeit im Gesundheitswesen, die seit 2005 Bestand hatte. Damals brach die Politik mit dem Grundsatz, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Krankenkassenbeiträge teilen. Nun wird die bewährte Praxis wieder hergestellt.
„Dass die Beiträge künftig wieder ‚fifty-fifty‘ gezahlt werden, ist ein Erfolg der Gewerkschaften“, sagt Hans-Jürgen Urban, der im IG Metall-Vorstand für Sozialpolitik zuständig ist. „Wir haben lange dafür gekämpft: mit einer Öffentlichkeitskampagne, mit Umfragen, mit Unterschriftenaktionen und vielen Gesprächen mit Gesundheitspolitikern.“
Für Urban hat die Beteiligung der Arbeitgeber an den Zusatzbeiträgen einen weiteren Vorteil: „Wenn ihr Beitrag nicht mehr eingefroren ist, haben die Arbeitgeber wieder Interesse an einer Kostenbegrenzung, zum Beispiel bei den Arzneimittelpreisen.“
Versicherte zahlen immer noch drauf
Zu tun bleibt in der Gesundheitspolitik trotzdem noch genug. Die Abkehr von der Beitragsparität war nicht die einzige Ungerechtigkeit im Gesundheitssystem. Eine weitere sind die hohen Zuzahlungen, die Kassenpatienten seit Jahren leisten müssen: für Medikamente, für Rollatoren oder orthopädische Schuheinlagen.
Allein diese Zuzahlungen beliefen sich 2017 auf rund vier Milliarden Euro. Sogenannte Eigenanteile, zum Beispiel für Zahnersatz, sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. Die Arbeitgeber sind bei all diesen Zahlungen außen vor.
Die IG Metall setzt sich dafür ein, die Zuzahlungen abzuschaffen und Brillen oder Zahnersatz wieder in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufzunehmen.