FAQ Bundestagwahl 2025
So funktioniert die Bundestagswahl

Termine, Ablauf, Wahllokale und Briefwahl: Mit der Bundestagswahl werden zentrale Weichen für die nächsten Jahre gestellt. Wir erklären, wie sie abläuft.

29. Januar 202529. 1. 2025


Wann findet die Bundestagswahl 2025 statt?

Die Bundestagswahl findet am Sonntag, 23. Februar 2025 statt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Es handelt sich dabei um vorgezogene Bundestagswahlen ausgelöst durch das Auseinanderbrechen der Ampel-Koalition aus SPD, Grüne und FDP.


Wo kann ich wählen?

Gewählt wird in den örtlichen Wahllokalen. In welchem der rund 60 000 Wahllokale man wählen darf, steht in der Wahlbenachrichtigung, die allen Wählerinnen und Wählern per Post zugeschickt wird. Zum Wählen im Wahllokal muss man die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Den Ausweis braucht man, wenn man die Wahlbenachrichtigung vergessen oder verloren hat.

 

Wie kann ich wählen?

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt. Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Ab der Bundestagswahl 2025 gewinnt eine Bewerberin oder ein Bewerber einer Partei einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er in dem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat und dieser Sitz außerdem durch Zweitstimmen gedeckt ist (sogenannte Zweitstimmendeckung). Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält (Verhältniswahl), und ist daher die Maßgebliche. Durch die Einführung der Zweitstimmendeckung zur Bundestagswahl 2025 hat die Zweitstimme noch an Bedeutung gewonnen.


Wie beantrage ich Briefwahl?

Wer nicht ins Wahllokal gehen kann oder will, kann per Brief wählen. Ein Antrag auf Briefwahl (Wahlscheinantrag) liegt der Wahlbenachrichtigung bei. Außerdem kann man Briefwahlunterlagen auch direkt bei der Gemeindeverwaltung des eigenen Hauptwohnorts beantragen. Bei vielen Gemeinden geht das online, ansonsten persönlich, per E-Mail, per Post oder Fax. Wichtig: Den Antrag auf einen Wahlschein so früh wie möglich stellen. Den Erhalt der Wahlbenachrichtigung muss man dazu nicht abwarten.

 

Wie funktioniert die Briefwahl?

Eine oder beide Stimmen (Erst- und/oder Zweitstimme) persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen und den Stimmzettel anschließend in den Umschlag (Stimmzettelumschlag) legen und zukleben. Die auf dem Wahlschein unten befindliche „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Datum und Unterschrift versehen. Den Wahlschein zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken. Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn innerhalb Deutschlands unfrankiert (außerhalb Deutschlands ausreichend frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben. Eine Abgabe des Wahlbriefumschlages ist nur bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle möglich. Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.


Was wird gewählt?

Die Zahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestags wurde durch das neue Wahlrecht auf 630 reduziert. Aktuell gehören dem Bundestag 709 Abgeordnete aus 299 Wahlkreisen an. 


Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind in Deutschland rund 59,2 Millionen Menschen – 30,6 Millionen Frauen und 28,6 Millionen Männer. Unter ihnen sind 2,3 Millionen Erstwähler.  


Wer darf kandidieren?

Zur Wahl aufstellen lassen dürfen sich alle volljährigen Deutschen, die das aktive Wahlrecht besitzen. Wahlvorschläge reichen Parteien oder einzelne Wahlberechtigte ein.


Wie viele Parteien treten an?

Insgesamt wurden 41 Parteien zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugelassen. 

 

Wie geht es nach der Wahl weiter?

Direkt mit dem Wahltag beginnen die Sondierungen der Parteien, anschließend konkrete Koalitionsverhandlungen. Spätestens 30 Tage nach der Bundestagswahl tritt der neue Bundestag zur konstituierenden Sitzung zusammen.

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