Beschlüsse des Bundeskabinetts
Regierung stärkt Kurzarbeit: Was Beschäftigte davon haben

Die Bundesregierung verbessert die Kurzarbeit und setzt dabei zahlreiche Forderungen der IG Metall um. Was die Beschlüsse für Beschäftigte bringen – und welche Probleme noch ungelöst sind.

26. August 202026. 8. 2020 |
Aktualisiert am 16. September 202016. 9. 2020


Deutschland steckt in der Rezession. Kurzarbeit ist die Brücke, die Beschäftigung sichert. Damit diese Brücke weiterhin trägt, hat die IG Metall zahlreiche Vorschläge zur Verlängerung und Verbesserung der Kurzarbeit gemacht.

Das Bundeskabinett hat nun viele dieser Verbesserungen beschlossen und die Gesetzgebung auf den Weg gebracht.

„Die Verlängerung der Regelungen zu Bezugsdauer und Aufzahlung auf das Kurzarbeitergeld begrüßen wir sehr, das ist ein unverzichtbarerer Baustein zur Bewältigung der akuten Coronakrise“, sagt Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall. Zugleich fordert er weitere Schritte: „Beschäftige und Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Die Bundesregierung sollte spätestens im Juni 2021 über eine weitere Fortführung der Kurzarbeit-Regelungen entscheiden.“


Die Beschlüsse im Detail – und was sie für Beschäftigte bedeuten:

  • Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds steigt auf 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2021.

    Bewertung der IG Metall: Gut so! Noch besser wäre allerdings, wenn die Verlängerung auch über 2021 hinaus gelten würde. Die Kurzarbeit sollte ab dem jeweiligen Beginn 24 Monate lang laufen können.
     
  • Der im Zuge der Coronakrise eingeführte erleichterte Zugang zur Kurzarbeit gilt weiter: Bis zum 31.12.2021 für alle Betriebe, die bis zum 31.03.2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben. Vereinfachter Zugang heißt: Beschäftigte müssen keine Minusstunden aufbauen. Und: Kurzarbeit ist möglich, sobald zehn Prozent der Belegschaft von einem Arbeitsausfall betroffen sind.

    Bewertung der IG Metall: Gut so!
     
  • Leiharbeiter können bis 31.12.2021 Kurzarbeitergeld beziehen.

    Bewertung der IG Metall: Gut so!
     
  • Die Erhöhung des Kurzarbeitergelds wird fortgeführt, ebenfalls bis zum 31.12.2021. Bedeutet: Ab dem 4. Monat Kurzarbeit steigt das Kurzarbeitergeld auf 77 Prozent des ausgefallenen Lohns (Kinderlose: 70 Prozent), ab dem 7. Monat auf 87 Prozent (Kinderlose: 80 Prozent).

    Bewertung der IG Metall: Mit dem regulären Kurzarbeitergeld (60 bzw. 67 Prozent des ausgefallenen Lohns) kommen viele Beschäftigte kaum über die Runden. Die gesetzliche Aufstockung ist deshalb wichtig. Die IG Metall setzt dabei aber vor allem auf betrieblich und tariflich vereinbarte Aufstockungen durch die Arbeitgeber.
     
  • Für Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld gelten weiterhin Steuererleichterungen (bis zum 31.12.2021).

    Bewertung der IG Metall: Die IG Metall und ihre Betriebsräte haben Arbeitgeberzuschüsse in zahlreichen Betrieben durchgesetzt. Sie sichern vielen Beschäftigten einen Großteil ihres Einkommens. Dass die Zuschüsse steuerfrei bleiben, ist gerecht und entspricht unserer Forderung.
     
  • Derzeit bezahlt die Bundesagentur für Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge der Kurzarbeiter vollständig. Arbeitgeber sparen dadurch viel Geld. Ab Juli 2021 soll es die vollständige Erstattung nur noch geben, wenn Unternehmen die Kurzarbeit für Qualifizierung der Beschäftigten nutzen.

    Bewertung der IG Metall: Mit Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis Juli 2021 greift die Regierung den Arbeitgebern noch einmal erheblich unter die Arme. Diese Unterstützung sollte an den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen geknüpft werden. Auf längere Sicht ist es richtig, die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge davon abhängig zu machen, dass Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird.
     
  • Die Bundesagentur für Arbeit erhält Bundeszuschüsse, damit die sie Kurzarbeit weiterhin finanzieren kann, ohne ihre Handlungsfähigkeit zu gefährden.

    Bewertung der IG Metall: Ein Bundeszuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, ist der richtige Weg. Er sichert die Handlungsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit. Ohne diesen Zuschuss würde der Spielraum der Agentur – etwa bei der Weiterbildung – deutlich enger.


Was grundsätzlich zu tun bleibt:

Die IG Metall setzt sich für weitere Verbesserungen bei der Kurzarbeit ein. Es bleibt bei unserer Forderung: Aus dem Bezug von Kurzarbeitergeld und Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld dürfen keine steuerlichen Nachteile für Beschäftigte entstehen. Bislang drohen Steuernachzahlungen.

Außerdem wollen wir die Bezugsdauer des Transferkurzarbeitergelds (Transfer-KuG) auf 24 Monate verlängern. Das Transfer-KuG hilft, wenn Beschäftigte trotz aller Bemühungen nicht im Betrieb gehalten werden können. Nur wenn es längerfristig fließt, können viele Kolleginnen und Kollegen eine tragfähige Qualifizierung oder Umschulung abschließen.

Grundsätzlich fordert die IG Metall bei der Kurzarbeit mehr Verlässlichkeit, statt im Halbjahrestakt über Anpassungen zu diskutieren. Die Bundesregierung sollte rechtzeitig vor Auslauf der befristeten Regelungen, spätestens aber im Juni 2021, über die weitere Fortführung der Kurzarbeit entscheiden.


Eine ausführliche Bewertung der Regierungsbeschlüsse gibt es hier

Wirtschaftspolitik - Arbeitsmarkt
Neu auf igmetall.de