Forderungen der IG Metall in der Coronakrise
Was wir jetzt für Beschäftigte erreichen wollen

Beschäftigte in Kurzarbeit verlieren große Teile ihres Entgelts. Ebenso Eltern, die wegen Kinderbetreuung derzeit nicht arbeiten können. Die Bundesregierung könnte für Erleichterung sorgen. Was wir in Berlin erreichen wollen.

22. April 202022. 4. 2020


Das Corona-Virus bedroht uns alle. Das Gebot der Stunde heißt: Solidarität. Die deutsche Wirtschaft ist in weiten Teilen des Landes mit einem Stillstand konfrontiert, den wir ohne ein entschlossenes Eingreifen des Staates nicht meistern werden.

Die Bundesregierung hat schnell und massiv gehandelt. Auch auf unser Drängen hin. Aber noch fehlt den Hilfspaketen die soziale Balance.

Wir geben einen Überblick über die beschlossenen Maßnahmen und über die weiteren Forderungen der IG Metall.


Das wollen wir für Beschäftigte erreichen:

  • Kurzarbeitergeld: Die Bundesregierung entlastet die Arbeitgeber bei der Kurzarbeit, indem sie ihnen die Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Wir fordern, dass die Beschäftigen ebenfalls unterstützt werden: durch ein höheres Kurzarbeitergeld. Schließlich geht es dabei um Geld, das Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen in die Sozialkassen eingezahlt haben. Nach wochenlanger Kampagne der IG Metall hat die Regierungskoalition nun reagiert: Das Kurzarbeitergeld wird angehoben.
  • Entgeltsicherung für Eltern, die Kinder betreuen: Die konkreten Regelungen im Infektionsschutzgesetz (67 Prozent des Nettoentgelts zeitlich befristet) reichen nicht aus. Vielen Eltern wird Geld fehlen, um Mieten zu zahlen und den Lebensunterhalt zu bestreiten.
  • Investitionsofensive von 450 Milliarden Euro, damit es nach der Pandemie wieder schnell aufwärtsgeht. Diese Forderung hat sich der Koalitionsausschuss vom 8. März bereits zu Eigen gemacht.


Das hat die Bundesregierung bereits beschlossen:

  • Deutliche Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld: Die Zahl der betroffenen Beschäftigten wird von einem Drittel auf zehn Prozent gesenkt, Leihbeschäftigte können Kurzarbeitergeld beziehen, Beschäftigte müssen keine Minusstunden auf ihren Arbeitszeitkonten aufbauen.
  • Entgeltsicherung für Eltern, die wegen der Schul- und Kita-Schließungen ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Hier muss aber noch mehr passieren (siehe oben).
  • Elterngeld: Die IG Metall hat sich dafür eingesetzt, dass Corona-bedingte Verdienstausfälle die Höhe des künftigen Elterngeldes nicht schmälern. So wird verhindert, dass Beschäftigte doppelte finanzielle Einbußen haben: erst durch Kurzarbeit und später im Elterngeldbezug. Die neue gesetzliche Regelung darf aber nicht auf die aktuelle Ausnahmesituation begrenzt bleiben.

  • „Sozialschutz-Paket“: Wer plötzlich deutlich weniger Geld zu Verfügung hat, kommt leichter an Grundsicherung und Kinderzuschlag.
  • Änderungen im Mietrecht: Mietern, die wegen der Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, darf die Wohnung nicht gekündigt werden.
  • Stützung von Unternehmen durch den Staat: Die massivsten Liquiditätshilfen für Unternehmen in der Nachkriegsgeschichte sollen Betriebe vor der Insolvenz und die Beschäftigten vor Arbeitslosigkeit schützen. Mit dem sogenannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds wurde zudem ein 600 Milliarden Euro schwerer Rettungsschirm gespannt. Allein 100 Milliarden Euro stehen für direkte staatliche Unternehmensbeteiligungen bereit.

 

Die Auswirkungen dieser so nie dagewesenen Pandemie fordern alle in diesem Land. Wir stellen uns dieser Verantwortung und erarbeiten gemeinsam mit den anderen DGB-Gewerkschaften Lösungsvorschläge.


Hinweis: Dieser Artikel erschien zuerst am 17.03.2020. Wir aktualisieren ihn fortlaufend.

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