Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung wurde bis Ende Dezember 2022 verlängert. Somit können Beschäftigte, die wegen der Coronakrise Einkommensverluste hatten, trotz vorhandener Ersparnisse Hartz-IV-Leistungen beziehen. Dies gilt, solange das Vermögen »nicht erheblich« ist. Das heißt: Für die erste Person im Haushalt liegt die Grenze bei 60 000 Euro und für jede weitere Person bei 30 000 Euro. Die tatsächlichen Kosten für Wohnung und Heizung werden für die Dauer von sechs Monaten akzeptiert, und zwar unabhängig davon, ob sie als angemessen gelten oder nicht. Die Regelungen gelten für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. Dezember 2022 beginnen.
Der DGB hat die wichtigsten Änderungen zur Einkommenssicherung in der Coronakrise in einem Faltblatt zusammengetragen.