Meistens ändert sich zumindest an der Dauer des Urlaub in Wochen praktisch gar nichts.
Es kommt jedoch darauf an, ob Dein Betrieb einen Tarifvertrag hat und was da drinsteht – oder ob die gesetzliche Regelung gilt und was in Deinem Arbeitsvertrag steht. Es gibt zig Regelungen.
Laut Gesetz hast Du 24 Werktage (inklusive Samstag) Urlaub im Jahr, was bei einer 5-Tage-Woche dann 20 Arbeitstage macht – und bei einer 4-Tage-Woche 16 Arbeitstage. Die Formel zur Berechnung ist: 24 Werktage geteilt durch 6 Werktage pro Woche mal Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Im Endeffekt kommen aber immer vier Wochen Jahresurlaub heraus: Wer bei einer 4-Tage-Woche 16 Tage Jahresurlaub hat, kann damit – ebenso wie ein Beschäftigter mit etwa einer 6-Tage-Woche und 24 Tagen Jahresurlaub – vier Wochen Urlaub im Jahr machen.
Laut vielen Tarifverträgen, insbesondere laut den Tarifverträgen der IG Metall, hast Du 30 Arbeitstage Jahresurlaub, was bei einer Fünf-Tage-Woche sechs Wochen im Jahr macht. Die genauen Regelungen sind oft unterschiedlich, auch innerhalb einer Branche: Laut Tarif Metall- und Elektroindustrie Bayern (Manteltarifvertrag §18) verringert sich die Zahl der Urlaubstage bei einer Vier-Tage-Woche um 1/5 auf 24 Urlaubstage. Laut Metalltarif Baden-Württemberg (Urlaubsabkommen) hingegen wird einfach so getan, als hätte der Beschäftigte weiterhin eine Fünf-Tage-Woche. Komplex wird es nur bei einzelnen Urlaubstagen. Bei den Urlaubswochen ist das Ergebnis das gleiche: Beschäftigte haben einen Jahresurlaub von sechs Wochen.
Allerdings gibt es auch in den Branchen und Betrieben der IG Metall hunderte verschiedener Tarifregelungen zur Urlaubsdauer. Fragt daher unbedingt Euren Betriebsrat oder Eure IG Metall vor Ort, welche Regelung bei Euch im Betrieb gilt.