Eine deutliche Entgelterhöhung. Und ein Anspruch auf „kurze Vollzeit“, der Beschäftigten die Wahlmöglichkeit geben soll, ihre Arbeitszeit auf zwei Jahre befristet auf bis zu 28 Stunden in der Woche zu verkürzen. So lauten die Vorschläge unserer Tarifkommissionen für die weitere Diskussion der Forderung für die Tarifrunde in der Metall- und Elektroindustrie. Für die Entgelterhöhung haben die Tarifkommissionen einen Rahmen um die 6 Prozent diskutiert.
Die Tarifkommissionen bestehen aus gewählten Vertretern aus den regionalen IG Metall-Geschäftsstellen und aus Betrieben, überwiegend unsere Betriebsräte und Vertrauensleute. In ihren Sitzungen am Donnerstag nahmen sie eine erste Bewertung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der bisherigen Diskussionen in den Betrieben und Geschäftsstellen vor.
Gute wirtschaftliche Lage ― Beschäftigte haben Anteil verdient
Die Forderung nach mehr Entgelt ― in den meisten Tarifgebieten ergaben die Diskussionen mehrheitlich rund 6 Prozent ― orientieren sich an der derzeit guten wirtschaftlichen Lage. Die Wirtschaft wächst, in Deutschland, Europa und weltweit. Die deutsche Metall- und Elektroindustrie erreicht Rekordwerte bei Auslastung, Umsatz und Renditen.
„Die Tarifkommission hat bekräftigt: Wir sehen keinen Grund zur Zurückhaltung und fordern den Anteil der Beschäftigten am wirtschaftlichen Erfolg, den sie selber erarbeitet haben“, erklärt Thorsten Gröger, Leiter des IG Metall-Bezirks Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.
Wahlmöglichkeit für alle
Bei der Arbeitszeit empfehlen die Tarifkommissionen, dass wir mit der Forderung nach kurzer Vollzeit in die Metall-Tarifrunde gehen. Das bedeutet: Alle Beschäftigten sollen die Wahlmöglichkeit haben, ihre Arbeitszeit für zwei Jahre auf bis zu 28 Stunden zu verkürzen ― mit Rückkehrrecht zur 35-Stunden-Woche.
„Mehr Zeit für das Leben, mehr Zeit für Kinder, mehr Zeit für Erholung ― darum geht es den Menschen“, machte der Bezirksleiter der IG Metall Bayern, Jürgen Wechsler klar.
Bedarf seit Jahren da
Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen, die auf „kurze Vollzeit“ gehen, weil sie besonders belastet sind, etwa in Schicht ― oder die Kinder erziehen oder Angehörige zu pflegen haben, sollen einen Entgeltzuschuss als finanziellen Ausgleich erhalten ― damit sie es sich auch leisten können, vorübergehend kürzer zu arbeiten.
Der Bedarf, die Regelungen zur Arbeitszeit anzupacken und im Sinne der Beschäftigten zu modernisieren, ist seit Jahren da.
Moderne selbstbestimmte Arbeitszeiten, die zum Leben passen
„Die Arbeitgeber fordern immer noch mehr Leistung und Flexibilität von ihren Beschäftigten ohne auf deren Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen“, kritisiert der Bezirksleiter der IG Metall in Baden-Württemberg, Roman Zitzelsberger. „Das führt schon heute zu Unzufriedenheit und gesundheitlichen Belastungen und ist mit Blick auf digitale Technologien und die Arbeitswelt von morgen kein zukunftsweisender Weg.“
Anfang des Jahres hatten wir 680 000 Beschäftigte befragt. Die Befragung ergab, dass sich die Beschäftigten moderne Arbeitszeiten wünschen, die sie selbst mitbestimmen können.
Veränderung gewünscht
„Die Arbeitswelt befindet sich rasant im Wandel. Zu diesem Wandel gehört auch, dass die Beschäftigten sehr viel stärker selbst über ihre Arbeitszeit bestimmen wollen, als das vielleicht früher der Fall war und es heute möglich ist“, erklärte der Bezirksleiter der IG Metall in Nordrhein-Westfalen, Knut Giesler. „Die Menschen wollen Arbeitszeiten, die zum Leben passen. Das ist unser langfristiges Ziel.“
In den nächsten Wochen diskutieren unsere Mitglieder und Vertrauensleute die Forderungen in den Betrieben und in unseren regionalen Geschäftsstellen.
So geht die Tarifrunde weiter
Am 10. Oktober wird der unser Vorstand eine Forderungsempfehlung beschließen. Am 24. Oktober treten dann erneut die Tarifkommissionen zusammen und um über die endgültigen Forderungen zu entscheiden. Diese werden schließlich von unserem Vorstand bestätigt.
Mitte November starten dann die Verhandlungen in den einzelnen Tarifgebieten. Am 31. Dezember endet die sogenannte Friedenspflicht. Ab dem 1. Januar 2018 sind dann Warnstreiks zulässig.