Wenn Natalia Hoffmann von ihrem jüngsten großen Fall erzählt, merkt man ihr die Verwunderung immer noch an.
„Die Rechtslage war völlig eindeutig“, sagt die Juristin, die beim DGB Rechtsschutz Gewerkschaftsmitglieder vor dem Arbeitsgericht vertritt. „Aber manche Arbeitgeber versuchen trotzdem, die Beschäftigten über den Tisch zu ziehen – und riskieren zusätzliche Kosten, statt die Kosten gering zu halten.“
Der Fall lag so: Der Schraubenherstellers PUT aus Peine gerät nach eigenen Angaben 2016 in finanzielle Schwierigkeiten. Deshalb weigert er sich, Urlaubsgeld zu zahlen.
Das Geld steht den rund 200 Gewerkschaftsmitgliedern aber zu. So steht es im Manteltarifvertrag der niedersächsischen Metallindustrie, dem PUT unterliegt. Demnach beträgt das Urlaubsgeld pro Urlaubstag 50 Prozent des durchschnittlichen Tagesentgelts. Bis Ende Juni hätte das Geld gezahlt sein müssen – doch es kam nicht.
Wehrhafte Belegschaft
Die Beschäftigten nehmen das nicht hin. Sie wenden sich an die IG Metall. Die IG Metall Salzgitter sammelt Informationen, rechnet die jeweiligen Klagebeträge aus. Dann geht der Fall weiter an die DGB Rechtsschutz GmbH – und landet schließlich bei Natalia Hoffmann. Sie reicht die Klagen ein: 200 Akten. Anfang Oktober 2016 kommt es vor dem Arbeitsgericht Braunschweig zur Verhandlung.
Der Arbeitgeber versucht genau das: Er will verhandeln, bietet für rund 110 Beschäftigte eine Ratenzahlung an.
Hoffmann bleibt hart. „Der Anspruch auf das Urlaubsgeld ist völlig klar“, sagt sie. „Und warum Ratenzahlung? Die Beschäftigten hatten ja eh schon seit Juni gewartet.“
Die Richter sehen das genauso: Sie verurteilen den Schraubenhersteller zur Zahlung. Der überweist das Geld tatsächlich, und zwar zügig: Ende Oktober haben alle Beschäftigten ihr Urlaubsgeld auf dem Konto.
Stolze Summe
Nach Schätzung von Natalia Hoffmann haben die Beschäftigten insgesamt rund 400 000 Euro erhalten – im Schnitt rund 2000 Euro pro Person. Für die Prozesskosten mussten sie nicht aufkommen: Der Rechtsschutz ist für Gewerkschaftsmitglieder kostenlos.
Hätten die Betroffenen privat geklagt, wären pro Kopf und Verfahren locker 500 Euro für fällig geworden – für einen Anwalt. Bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht spielt es keine Rolle, ob man gewinnt oder verliert: Auf den Anwaltskosten bleibt man immer sitzen.
Für Natalia Hoffmann steht fest: „Die Mitgliedschaft einer Gewerkschaft lohnt sich oft schneller, als viele Leute glauben. Man kommt mit der Gewerkschaft einfach schneller zu seinem Recht.“
Die PUT-Beschäftigten dürften daran keine Zweifel mehr haben.