Geschlechterspezifische Lohn- und Rentenlücken will die CDU in Zukunft beseitigen. Dazu plant die Partei, das Entgelttransparenzgesetz „zu evaluieren“ und es zu überarbeiteten, falls dies im Anschluss als notwendig befunden wird.
Die SPD will das Entgelttransparenz so verändern, dass es Unternehmen und Verwaltungen verpflichtet, Löhne und Gehälter auf geschlechtliche Unterschiede zu überprüfen und Verfahren gegen mögliche ungleiche Behandlung einzuführen – ohne das die Betroffenen aktiv werden müssen. Die Möglichkeiten von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen sollen vereinfacht werden, so dass Tarifverträge für alle Beschäftigte einer Branche gelten. Das „Bundestariftreuegesetz“ soll dafür sorgen, dass nur Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten, die nach Tarif bezahlen.
Die FDP will die Transparenz innerhalb der Unternehmen erhöhen, indem Betriebe mit über 500 Beschäftigten ihren internen Gender-Pay-Gap ermitteln und anschließend veröffentlichen.
Den Auskunftsanspruch im Entgelttransparenzgesetz will die Linke durch das Verbandsklagerecht ersetzen. Ziel ist, dass Gewerkschaften so „für ihre Mitglieder gleiche Entgelte einklagen“ können. Auch sie fordern das „Bundestariftreuegesetz“. Die Einhaltung von Tarifverträgen soll „zwingende Voraussetzung“ für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen sein.
Die Grünen wollen „ein effektives Entgeltgleichheitsgesetz“ einführen. Dies würde im Gegensatz zu aktuellen Regelungen auch für kleinere Unternehmen gelten und die Betriebe verpflichten, „von sich aus über die Bezahlung von Männern und Frauen und über ihre Maßnahmen zum Schließen des eigenen Pay-Gaps“ zu berichten. Auch die Grünen sprechen sich für das „Bundestariftreuegesetz“ aus.