Einmal Teilzeit, immer Teilzeit – das will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ändern. Ein Gesetzentwurf der Ministerin sieht vor, dass Beschäftigte zukünftig auch befristet in Teilzeit arbeiten können. Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall, begrüßte diesen Schritt und nannte ihn längst überfällig. „Die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie darf nicht in einer Teilzeitfalle enden. Teilzeitbeschäftigte müssen die gleichen Chancen auf Fortbildung und berufliche Entwicklung haben und das Recht auf eine Rückkehr auf Vollzeit“, sagte Hofmann.
Erfolg der Gewerkschaften
Das Recht auf Teilzeit war für viele Menschen, vor allem wenn sie Beruf und Familie vereinbaren wollen, ein wichtiger Fortschritt. Doch das Gesetz ermöglicht ihnen Flexibilität bislang nur in eine Richtung: weniger arbeiten. Wer sich einmal für Teilzeit entschieden hat, bleibt oft unfreiwillig darin stecken. Damit bleiben häufig auch berufliche Entwicklung und finanzielle Unabhängigkeit auf der Strecke.
Dass sich die Politik nun bewegt, ist auch ein Erfolg der Gewerkschaften. Die IG Metall und alle anderen DGB-Gewerkschaften fordern seit Jahren ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit. Allerdings sehen die Gewerkschaften an einigen Stellen noch Nachbesserungsbedarf. Für alle, die heute schon in Teilzeit arbeiten, verbessert sich nichts. Sie erhalten keinen Rechtsanspruch, ihre Arbeitszeit zu verlängern.
Lohngerechtigkeit
Bewegung kommt auch in die Frage der Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern. Noch immer verdienen Frauen im Schnitt 21 Prozent weniger als Männer. Selbst bei gleicher Qualifikation liegt der Unterschied nach Angaben des Statistischen Bundesamtes immer noch bei 7 Prozent.
Ein wichtiger Schlüssel, um gegen Lohndiskriminierung vorzugehen, fehlt bislang: Das Recht auf Auskunft darüber, was Beschäftigte mit vergleichbarer Tätigkeit verdienen. Das Kabinett hat nun einem Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen zugestimmt. Danach haben Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten einen individuellen Anspruch, Auskunft zur Bezahlung zu erhalten. Die IG Metall kritisiert, dass der Anspruch erst ab 200 Beschäftigten gilt. Da Frauen häufig in kleineren Betrieben arbeiten, werden viele nicht zu diesem Recht kommen. Insgesamt fällt das Gesetz, wie es jetzt vorliegt, hinter die Vorschläge der Gewerkschaft zurück und wird daher nur als ein erster Schritt bewertet.