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Ausbildungsberuf
Kraftfahrzeugtechnikermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Kraftfahrzeugtechnikermeister/innen steuern in Betrieben des Kraftfahrzeugtechniker-Handwerks die Arbeitsgänge bei der Wartung, Überholung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. Sie arbeiten selbst praktisch mit, stellen die vorschriftsmäßige Ausführung der Arbeiten sicher, nehmen kaufmännische Aufgaben wahr, bilden Auszubildende aus und betreuen Kunden, Mitarbeiter/innen sowie Lieferanten.

Die Weiterbildung im Überblick

Kraftfahrzeugtechnikermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Kraftfahrzeugtechnikermeister/innen finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Reparaturwerkstätten

  • bei Pannenhilfsdiensten

  • in Autohäusern und bei Kfz-Ersatzteilhändlern

  • in Reparaturwerkstätten von größeren Speditionen oder Busunternehmen

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • bei Fahrzeugherstellern

  • bei Kfz-Zulieferbetrieben

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Kraftfahrzeugtechnikermeister/in. Da das Zweiradmechaniker-Handwerk als verwandtes Handwerk im Sinne der Handwerksordnung gilt, können auch Zweiradmechanikermeister/innen die Tätigkeit mit der Spezialisierung auf Krafträder ausüben.

Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in diesem Handwerk ist reglementiert.

Sonstige Zugangsbedingungen

Tätigkeiten mit fluorierten Treibhausgasen dürfen ausschließlich von Personen mit Sachkundebescheinigung ausgeführt werden. Der Betrieb, für den sie tätig sind, muss entsprechend zertifiziert sein.

Für das Arbeiten an Hochvoltsystemen von Elektro- und Hybridfahrzeugen ist gemäß Unfallverhütungsvorschriften ein entsprechender Fachkundenachweis erforderlich.

Das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk ist zulassungspflichtig. Wer sich selbstständig machen oder als Betriebsleiter/in eines Handwerksbetriebs tätig sein will, muss über die entsprechende Meisterprüfung verfügen.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk ist in der Regel die Gesellenprüfung als Kraftfahrzeugmechatroniker/in oder in einem verwandten Handwerk, z.B. als Zweiradmechatroniker/in der Fachrichtung Motorradtechnik.

Alternativ kann man z.B. mit einer Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk zur Meisterprüfung zugelassen werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Physik:

Im fachpraktischen Teil I der Prüfung sind u.a. Fehler und Schäden an vernetzten Fahrzeugsystemen zu diagnostizieren, etwa an Antriebs-, Brems-, Steuerungs- oder Komfortsystemen.

Um im späteren Berufsalltag Instandsetzungsarbeiten an Fahrzeugen, Fahrzeugsystemen und Baugruppen durchzuführen sowie Mess- und Prüfaufgaben zu erledigen, sind gute Physikkenntnisse in den Bereichen Elektrotechnik und Elektronik wichtig.

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. betriebliche Kosten und Kennzahlen zu ermitteln sowie Kostenstrukturen zu überprüfen.

Um im späteren Berufsalltag Materialmengen berechnen, Preise und Angebote kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Kraftfahrzeugtechnikermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Kraftfahrzeugtechnikermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist grundsätzlich keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Wird jedoch eine selbstständige Tätigkeit im Handwerk angestrebt, ist eine Gleichwertigkeitsprüfung zwingend erforderlich. Die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Meisterabschluss ist Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • Fahrzeuge annehmen, Kundenanliegen aufnehmen und analysieren, Kunden beraten und Kostenvoranschläge erstellen

    • Fahrzeuge anhand von standardisierten Merkmalen identifizieren und überprüfen, Zeit- und Materialbedarfsplanung sowie Werkstattaufträge erstellen und Kalkulation durchführen

    • Fehler und Schäden an Fahrzeugen, Fahrzeugsystemen und Baugruppen diagnostizieren, beurteilen und beheben

    • Fehler in vernetzten Systemen ermitteln und beheben, z.B. in Antriebs-, Brems-, Steuerungs-, Fahrwerks-, Sicherheits- oder Assistenzsystemen

    • Fahrzeugsysteme bzw. Systeme einer Baugruppe einstellen

    • Mess- und Prüfprotokolle sowie Prüfberichte erstellen, Qualitätskontrollen durchführen

    • Rechnungen erstellen und erläutern, Fahrzeuge an Kunden übergeben

  • Fachtheorie (Teil II):

    • Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf Anforderungen, kostenbezogene, technische, rechtliche sowie sicherheitsrelevante Gesichtspunkte abwägen und auswählen

    • Betriebs- und Lagerausstattung sowie Betriebsabläufe und Einsatz von Personal, Material, Geräten, Bauteilen, Maschinen und Werkzeugen unter Berücksichtigung von Diagnose- und Instandsetzungsverfahren planen

    • Angebotspositionen bestimmen und zu Angebotspaketen zusammenfassen, Preise kalkulieren, Vertragsbedingungen formulieren und Angebotsunterlagen erstellen

    • mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische, elektronische und mechatronische Systeme überprüfen und analysieren, Vorgehensweise bei der Instandhaltung von Fahrzeugsystemen festlegen

    • betriebliche Kosten ermitteln und analysieren, Kostenstrukturen überprüfen, betriebliche Kennzahlen ermitteln und vergleichen sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ableiten

    • Auswirkungen technologischer, wirtschaftlicher, rechtlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen sowie veränderter Kundenanforderungen auf das Leistungsangebot berücksichtigen

    • Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege entwickeln, informations- und kommunikationsgestützte Vertriebswege ermitteln

    • betriebliches Qualitätsmanagement entwickeln, Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation der Leistungen bewerten

    • Instandhaltung von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Fahrzeugen planen und dokumentieren, dabei Wartungs- und Prüffristen beachten

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Teil I - Fachpraktischer Teil (wird häufig zusammen mit Teil II angeboten): ca. 300 Stunden

  • Teil II - Fachtheoretischer Teil (wird häufig zusammen mit Teil I angeboten): ca. 548 Stunden

  • Teil III - Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil: 240 Stunden

  • Teil IV - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: 115 Stunden

Gesamtstundenzahl: ca. 1.203 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Kraftfahrzeugtechnikermeister/Kraftfahrzeugtechnikermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Handwerkskammern oder Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • Schulungsräume

Weiterbildung im Ausland

Um die Weiterbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:

Österreich

Weiterbildungsangebote: AMS - Arbeitsmarktservice Österreich - Weiterbildungsdatenbank und WIFI Österreich

(z.B. mit dem Suchbegriff "Kraftfahrzeugtechniker" oder "Kraftfahrzeugtechnik")

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Lernaufenthalte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Kraftfahrzeugtechnikermeister/innen planen die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. Vor allem in kleineren Kfz-Werkstätten arbeiten sie auch selbst praktisch mit und erstellen z.B. Fahrzeugdiagnosen und Kostenvoranschläge, nehmen Kundenaufträge entgegen, entwickeln Lösungen und bearbeiten Reklamationen. Sie überprüfen Fahrzeuge, Fahrzeugbauteile sowie vernetzte Fahrzeugsysteme und halten diese instand. Sofern sie als Selbstständige einen Kfz-Betrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen sowie der Betriebs- und Lagerausstattung. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • Kundenwünsche ermitteln, Reparaturaufträge annehmen und Kunden über Serviceleistungen und Auftragsumfang beraten

  • Personal-, Material- und Geräteaufwand kalkulieren und Angebote erstellen, Verträge schließen

  • Fahrzeugdiagnosen durchführen, Mess- und Prüfprotokolle erstellen

  • fahrzeugbezogene technische Unterlagen wie Hersteller- und Produktinformationen, Schaltpläne und Zeichnungen und Protokolle sichten und anwenden; Pläne und Zeichnungen anfertigen, z.T. mithilfe von CAD-Programmen

  • Fahrzeuge, Fahrzeugbaugruppen, Fahrzeug- und Karosseriebauteile sowie Fahrzeugsysteme überprüfen und instand halten

  • Bauteile, Baugruppen und vernetzte Systeme an Fahrzeugen prüfen, einstellen und instand setzen bzw. auswechseln oder nachrüsten, z.B. Antriebs-, Brems-, Steuerungs-, Fahrwerks-, Sicherheits-, Komfort-, Assistenz- und Zusatzsysteme

  • Karosserie-, Struktur- und Lackschäden beurteilen und instand setzen

  • die Ausrüstung mit Zusatz- und Sondereinrichtungen (z.B. Radio-/CD-/Antennenanlagen, Schiebedach, Leichtmetallräder, Windschutzscheiben) sowie die Umrüstung z.B. auf Hybridantrieb planen und überwachen

  • Software von Fahrzeugsystemen installieren, prüfen und aktualisieren, Fahrzeugbauteile kalibrieren

  • Qualitätskontrollen durchführen, Fehler bzw. Mängel ermitteln und beseitigen

Führungsaufgaben

  • Geschäfts- und Arbeitsprozesse inhaltlich und terminlich planen, steuern und optimieren

  • technische und kaufmännische Abläufe organisieren, Aufträge bzw. Unteraufträge vergeben und deren Ausführung überwachen

  • Betriebs- und Lagerausstattung planen, über die Auswahl der Betriebsmittel entscheiden

  • betriebliche Kennzahlen ermitteln und vergleichen; betriebliche Kosten analysieren und minimieren; Preise gestalten

  • Wettbewerbssituation sowie Auswirkungen technologischer Entwicklungen und veränderter Kundenanforderungen beobachten, Marketingmaßnahmen planen und neue Vertriebswege ermitteln

  • Mitarbeiter/innen anleiten und fachlich unterstützen, bei deren Weiterbildung mitwirken

  • betriebliches Qualitätsmanagement planen

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen, dabei die einschlägigen rechtlichen Regelungen beachten sowie pädagogische Grundsätze berücksichtigen

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 4.168 bis € 4.695

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Kraftfahrzeugtechnikermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Kfz-Mechatronikermeister/in

  • Kfz-Meister/in

  • Kraftfahrzeugmeister/in

  • Meister/in im Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk

  • Werkstattmeister/in (Kraftfahrzeugtechnik)

Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR

  • Meister/Meisterin für Fahrzeugelektrik

  • Meister/Meisterin für Kraftfahrzeugelektrik

  • Meister/Meisterin des Kraftfahrzeugelektrikhandwerks

  • Meister/Meisterin des Kraftfahrzeughandwerks

Frühere Berufsbezeichnungen

  • Kraftfahrzeugelektrikermeister/ Kraftfahrzeugelektrikermeisterin

    (Weiterbildungsberuf von 1936 bis 1998)

  • Kraftfahrzeugmechanikermeister/Kraffahrzeugmechanikermeisterin

    (Weiterbildungsberuf von 1964 bis 1998)

Arbeitsorte

Kraftfahrzeugtechnikermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten und ggf. in angegliederten Verkaufsräumen

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • an Straßen und im Freien (im Pannendienst)

  • in Werkhallen (bei Beschäftigung in der Industrie)

Arbeitssituation

Kraftfahrzeugtechnikermeister/innen führen kleinere Betriebe des Kraftfahrzeugtechniker-Handwerks oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren Handwerksbetrieben bzw. in der Industrie. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung der Mitarbeiter/innen auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Büroarbeiten erfordern Genauigkeit und Konzentration. Um die Sicherheit von Fahrzeugen im Straßenverkehr zu gewährleisten, aber auch bei der Überwachung der Einhaltung betrieblicher und gesetzlicher Sicherheitsbestimmungen und Qualitätsnormen sind Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein unerlässlich. Im Umgang mit Kunden und Lieferanten sind Serviceorientiertheit, Kommunikationsstärke und Verhandlungsgeschick wichtig. Kraftfahrzeugtechnikermeister/innen übernehmen fachlich schwierige Aufgaben auch selbst. Sie müssen sich stets über technologische Entwicklungen in der Fahrzeugtechnik auf dem Laufenden halten, beispielsweise in den Bereichen vernetzte Fahrzeugsysteme oder Elektromobilität.

Kraftfahrzeugtechnikermeister/innen arbeiten viel mit technischen Maschinen, Geräten und Handwerkzeugen. Ggf. tragen sie Arbeitsschutzkleidung, z.B. Sicherheitsschuhe, Gehörschutz und Schweißschutz. In den Werkstätten bzw. Werkhallen kann Maschinenlärm herrschen, feiner Metallstaub sowie Dämpfe von Lacken, Lösungsmitteln und Klebstoffen bzw. Schweißrauch liegen in der Luft. Ebenso kommen Kraftfahrzeugtechnikermeister/innen mit Ölen und Schmierstoffen in Kontakt. Bei manchen Tätigkeiten arbeiten sie gebückt, über Kopf oder auf Leitern und Arbeitsgerüsten. Körperlicher Einsatz ist auch beim Heben und Tragen von schweren Motoren- oder Karosserieteilen erforderlich. Vor allem in der Industrie kann Schichtarbeit möglich sein, in Werkstätten mit Bereitschaftsdienst oder im Abschleppdienst auch Arbeit nachts und am Wochenende.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Mitarbeiter/innen anleiten und führen und Auszubildende unterweisen)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. teure Fahrzeuge reparieren)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden über Serviceleistungen und Auftragsumfang beraten)

  • Handarbeit (z.B. Kraftfahrzeuge mit Unterhaltungselektronik nachrüsten oder Ersatzteile montieren)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. Hochvoltkomponenten einbauen oder Ventile einstellen)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Hebebühnen, Motordiagnosegeräte, Löt- und Schweißeinrichtungen)

  • Bildschirmarbeit (z.B. beim Erstellen von Kalkulationen und beim Analysieren betrieblicher Kosten)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Sicherheitsschuhe, Schweißschutz)

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. beim Bestellen von Ersatzteilen, Schreiben von Rechnungen oder Aufstellen von Arbeitsplänen)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Schweiß- oder Lötdämpfe)

  • Arbeit unter Geruchseinfluss (z.B. Abgase oder Lacke)

  • Arbeit unter Lärm (Maschinen- und Motorenlärm)

  • Arbeit in größeren Höhen mit Absturzgefährdung (z.B. bei großen Fahrzeugen auf Arbeitsgerüsten)

  • Arbeit unter Zwangshaltungen (im Stehen oder über Kopf arbeiten)

  • Arbeit mit Schmierstoffen (Öl, Fett)

  • Umgang mit Chemikalien (z.B. Lacke, Farben und Imprägniermittel)

  • Unfallgefahr (z.B. bei Arbeiten unter Hebebühnen)

  • Arbeit im Gehen und Stehen

  • schweres Heben und Tragen (z.B. schwere Autoteile)

  • Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft (Wochenend- und Nachtdienst in Werkstätten mit Bereitschaftsdienst)

  • Schichtarbeit (v.a. in der Industrie)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Fahrzeuge, z.B.: Personenkraftwagen, Nutzkraftwagen

Komponenten und Zubehör, z.B.: Fahrzeug- und Karosseriebauteile, Antriebssysteme, Anti-Blockier-Systeme, Klimaanlagen, Bordnetze, Fahrassistenzsysteme, Diebstahlsicherungen, Kfz-Zubehör, Zusatz- und Sonderausstattungen

Geräte und Werkzeuge, z.B.: Fahrzeugdiagnosegeräte, Achsvermessungsgeräte, Schraubendreher, Drehmomentschlüssel, Steckschlüssel, Zangen

Software, z.B.: Steuerungssoftware von Fahrzeugsystemen, Diagnosesoftware, CAD-Systeme

Hilfsstoffe, z.B.: Hochleistungsklebstoffe, Motor- und Getriebeöl, Kühlmittel- und Bremsflüssigkeit, Lacke

Unterlagen, z.B.: Reparaturaufträge, Kostenvoranschläge, Angebotskalkulationen, Schaltpläne, Mess- und Prüfprotokolle, Hersteller- und Produktinformationen, Vorschriften der Abgasuntersuchung, Rechtsvorschriften des Arbeits- und Umweltschutzes

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Kraftfahrzeugtechnikermeister/innen finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Reparaturwerkstätten

  • bei Pannenhilfsdiensten

  • in Autohäusern und bei Kfz-Ersatzteilhändlern

  • in Reparaturwerkstätten von größeren Speditionen oder Busunternehmen

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • bei Fahrzeugherstellern

  • bei Kfz-Zulieferbetrieben

Branchen im Einzelnen

  • Kraftfahrzeuge

    • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren, z.B. bei Herstellern von Nutzkraftwagen

    • Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t (ohne Lackierung und Autowäsche), z.B. Reparaturwerkstätten

    • Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger (ohne Lackierung und Autowäsche), z.B. Reparaturwerkstätten

    • Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen

  • Einzelhandel

    • Handel mit Kraftwagen, z.B. Autohäuser mit angeschlossener Reparaturwerkstatt

    • Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör, z.B. Kfz-Ersatzteilhändler mit angeschlossener Reparaturwerkstatt

    • Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör; Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern

    • Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen), z.B. mit angeschlossener Reparaturwerkstatt

  • Spedition, Logistik

    • Spedition, z.B. Speditionen mit eigener Reparaturwerkstatt für den Fuhrpark

Auch denkbar:

  • Elektrische Anlagen und Bauteile

    • Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g., z.B. Hersteller von Zünd- und Anlassvorrichtungen

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Motortechnik, Kraftfahrzeugelektronik, Mechatronik, Elektromobilität).

Darüber hinaus können sich die Trends, 3-D-Druck zur Herstellung von Ersatzteilen einzusetzen oder bei Wartung und Reparatur Augmented-Reality-Anwendungen oder Künstliche Intelligenz anzuwenden, zu wichtigen Weiterbildungsthemen für Kraftfahrzeugtechnikermeister/innen entwickeln. Die Entwicklung selbstfahrender sowie mit dem Internet vernetzter Autos kann ebenfalls Weiterbildungspotenzial bieten.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Fahrzeugtechnik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Exoskelette in der Fahrzeugherstellung

Exoskelette werden in der Fahrzeugherstellung immer häufiger eingesetzt, um Mitarbeiter/innen z.B. bei unergonomischen Tätigkeiten wie dem Montieren der Bremsleitungen, dem Verschrauben der Unterbodenverkleidung und beim Auftragen von Korrosions- und Abdichtungsschutz zu unterstützen und zu entlasten. Erprobt werden mittlerweile auch Exoskelette, die mittels spezieller Sensoren die persönlichen Bewegungsprofile der Nutzer wiedererkennen und sich mittels Machine Learning immer besser an das individuelle Nutzungsverhalten der Träger anpassen. Da diese Stützroboter zudem über die Cloud in Industrie-4.0-Prozesse integriert werden sollen, können sie auch mit anderen Maschinen wie Drohnen oder Transportrobotern kommunizieren und z.B. dafür sorgen, dass diese genug Abstand halten. Fach- und Führungskräfte werden sich mit dem Einsatz dieser neuen Hilfsmittel vertraut machen bzw. sich mit entsprechenden Investitionsentscheidungen auseinandersetzen.

3-D-Druck im Fahrzeugservice

Additive Fertigungsverfahren (3-D-Druck) sind für den Prototypenbau bereits im Einsatz, nun erobert diese Technik auch die Anfertigung von Ersatzteilen. 3-D-Druck ermöglicht die Herstellung dreidimensionaler Objekte auf der Grundlage digitaler Informationen durch das schichtweise Auftragen von Materialien. Für den Fahrzeugservice bedeutet dies, dass Ersatzteile wie Benzinleitungen oder Elemente des Kühl- oder Heizsystems sowohl schneller als auch kostengünstiger zur Verfügung stehen. Darüber hinaus können im Handel nicht mehr erhältliche Teile individuell gedruckt werden, z.B. für die Oldtimerreparatur. Um für diese Entwicklung gerüstet zu sein, müssen sich Fachkräfte mit der neuen Technik vertraut machen.

Künstliche Intelligenz (KI) im Kfz-Bereich

Bei Autos, Lkws und Bussen geht der Trend von Assistenzsystemen über teil- und hochautomatisiertes Fahren hin zu vollautomatisierten Fahrzeugen, die mit selbstlernenden Technologien ausgestattet sind. Dank Künstlicher Intelligenz sollen KI-Computer künftig in der Lage sein, auch komplexe Verkehrssituationen zu erkennen und situationsgerecht zu entscheiden. Allerdings dürften erst ab etwa 2040 Autos am Markt angeboten werden, die völlig autonom im Stadtverkehr, auf Landstraßen und Autobahnen fahren können. Für die Kraftfahrzeugbranche bedeutet diese Entwicklung ein hohes Maß an Innovations- und Weiterbildungsbereitschaft.

Herausforderung Elektromobilität

Deutschland will zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität werden: Autos und Busse, Nutzfahrzeuge und Züge, Fahr- und Motorräder, Schiffe und kleinere Flugzeuge sollen künftig mit elektrischer Energie angetrieben werden - mit Batterie oder Brennstoffzelle. Ziel ist es, den Verkehrssektor energieeffizienter, klima- und umweltverträglicher zu gestalten. Es muss zudem in den Ausbau erneuerbarer Energien, sowie in die Entwicklung neuer Batteriesysteme investiert werden, um eine umweltfreundliche Produktion solcher Elektrofahrzeuge zu gewährleisten. Elektromobilität wird seitens der Bundesregierung durch den Umweltbonus und Steuervergünstigungen, aber auch durch umfassende Zuschüsse zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur gefördert. Diese Entwicklung erfordert qualifizierte Fachkräfte, die beispielsweise mit Hochvoltsystemen in Elektrofahrzeugen umgehen können.

Augmented-Reality-Anwendungen und Sprachassistenten für Wartung und Reparatur

Augmented-Reality-Technik erleichtert Wartungs- und Reparaturarbeiten für Antriebs- und Steuerungssysteme im Automobil-, Flugzeug- und Schiff- sowie im Maschinen- und Anlagenbau. Mithilfe mobiler Geräte wie Tablets, Smartphones oder Datenbrillen werden Informationen in das Sichtfeld der Servicemitarbeiter/innen eingeblendet, z.B. neue Einstellwerte für Bauteile oder spezielle Reparaturanleitungen. Über einen Remote Support kann zudem eine Fachkraft virtuell für die Problemlösung hinzugezogen werden. Künftig sollen auch Sprachassistenten genutzt werden können, die dank maschinellen Lernens auch komplexere Fragen z.B. über den Zustand der Maschinen beantworten. Fach- und Führungskräfte sollten sich mit dieser Technologie auseinandersetzen und sich entsprechende Kenntnisse aneignen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV vom 02.07.2008 (BGBl. I S. 1139), zuletzt geändert durch Artikel 299 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328)

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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