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Ausbildungsberuf
Techniker/in - Mühlenbau, Getr.- u. Futterm. (Anlagenbau)

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Mühlenbau, Getreide- und Futtermitteltechnik mit dem Schwerpunkt Anlagenbau wirken bei Entwurf, Bau und Wartung mühlentechnischer Produktionsanlagen mit.

Die Weiterbildung im Überblick

Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Mühlenbau, Getreide- und Futtermitteltechnik mit dem Schwerpunkt Anlagenbau ist eine landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildung an Fachschulen .

Sie dauert in Vollzeit 2 Jahre, in Teilzeit 4 Jahre, und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Mühlenbau, Getreide- und Futtermitteltechnik mit dem Schwerpunkt Anlagenbau finden Beschäftigung

  • in Betrieben, die Mühlen- oder Futtermittelanlagen produzieren

  • in Mahl- und Schälmühlen

  • bei Futtermittelherstellern

  • in Betrieben, die Getreidestärke, Gewürze oder Öl herstellen

  • in Ingenieurbüros für technische Fachplanung

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Mühlenbau, Getreide- und Futtermitteltechnik mit dem Schwerpunkt Anlagenbau.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule sind in der Regel der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis.

Schulische Mindestvoraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss .

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Vorausgesetzt werden i.d.R.:

  • die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses)

  • eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (kann während der Fachschulweiterbildung abgeleistet werden, auch in Form eines gelenkten Praktikums)

  • je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss

Gegebenenfalls wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Kriterien sind z.B. der Durchschnitt des Berufsschulabschlusszeugnisses und die Dauer der Berufstätigkeit.

Hinweis: Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für die meisten anderen Techniker-Weiterbildungen gelten ähnliche Voraussetzungen. Die Techniker-Weiterbildung im Bereich Wirtschaftstechnik setzt jedoch einen Weiterbildungsabschluss (Techniker/in) voraus.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Weiterbildung sind u.a. Aufgaben aus der technischen Mathematik sowie Angebotskalkulationen und statistische Berechnungen auszuführen.

Auch im späteren Berufsalltag benötigen Techniker/innen für Mühlenbau, Getreide- und Futtermitteltechnik Mathematikkenntnisse, um z.B. Planungs- und Konstruktionsaufgaben zu übernehmen oder Preise zu kalkulieren.

Physik:

Der Bau von Mühlen baut auf physikalischen Grundlagen auf. Um in der Prüfung z.B. Fragen aus dem Bereich Konstruktion beantworten zu können, benötigen angehende Techniker/innen der Fachrichtung Mühlenbau, Getreide- und Futtermitteltechnik mit dem Schwerpunkt Anlagenbau Kenntnisse über physikalische Gesetze und Zusammenhänge.

Damit man im Berufsleben beispielsweise die Wirkung von Kräften und Hebeln bei Anlagen abschätzen kann, sind Physikkenntnisse notwendig.

Technisches Zeichnen:

Es kann Teil der Prüfung sein, Konstruktionsunterlagen bzw. Skizzen für eine Anlage zu lesen oder zu erstellen.

Bei der Planung einer neuen Mahl- und Schälmühle setzten Techniker/innen für Mühlenbau, Getreide- und Futtermitteltechnik mit dem Schwerpunkt Anlagenbau CAD-Technik ein und erstellen technische Zeichnungen.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Techniker/in der Fachrichtung Mühlenbau, Getreide- und Futtermitteltechnik mit dem Schwerpunkt Anlagenbau ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Zuständige Stellen sind Anerkennungsstellen für Fachschulabschlüsse in den Bundesländern, z.B. Schulbehörden. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

Im berufsfeldbezogenen Lernbereich beispielsweise:

  • Mühlenplanung

  • Lager- und Fördertechnik

  • Betriebsmanagement

  • Energie- und Automationstechnik

  • Maschinentechnik

  • Verfahrenstechnologien

Darüber hinaus im berufsfeldübergreifenden Lernbereich:

allgemeinbildende Fächer, z.B. Deutsch, Englisch, Betriebswirtschaft

Zusatzkenntnisse

Es werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Ausbildereignung oder der Fachhochschulreife ermöglichen.

Zusatzqualifikationen

Je nach Fachschule werden ggf. unterschiedliche Zusatzqualifikationen angeboten, z.B.

  • Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Feinwerkmechaniker-Handwerk

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Die Weiterbildung an staatlichen Fachschulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei. Private Fachschulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren, teilweise auch Aufnahme- und Prüfungsgebühren.

Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Techniker-Weiterbildungen können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Vollzeit: 2 Jahre

Teilzeit: 4 Jahre

Weiterbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Weiterbildungsdauer sowie Verkürzungs- und Verlängerungsmöglichkeiten sind in den Schul- bzw. Fachschulordnungen der Bundesländer geregelt.

Verkürzung

Wer die Fachschule in einer anderen Fachrichtung des Fachbereichs Technik oder in einem zweiten Schwerpunkt einer Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat, kann die Weiterbildung verkürzen.

Verlängerung

Die zur Aufnahme der Fachschulweiterbildung geforderte Berufstätigkeit kann z.T. während der Weiterbildung abgeleistet werden, beispielsweise in Form eines gelenkten Praktikums. Weiterbildungen in Vollzeitform, die eine solche Möglichkeit vorsehen, dauern entsprechend länger.

Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für Techniker-Weiterbildungen in den Bereichen Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Grabungstechnik, Kardiotechnik, Seevermessungstechnik, Umwelt/Landschaft und Wirtschaftstechnik gelten abweichende Regelungen.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Weiterbildung ist nur in dem genannten Bundesland rechtlich geregelt und führt dort zu folgender Abschlussbezeichnung:

Niedersachsen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Mühlenbau, Getreide- und Futtermitteltechnik mit dem Schwerpunkt müllereibezogener Anlagenbau

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Die Weiterbildung findet an Fachschulen und anderen Bildungseinrichtungen statt.

Lernorte sind

  • Unterrichtsräume

  • Computerräume, "virtuelle Mühle"

  • Labors für Messtechnik und Automation

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Techniker/innen der Fachrichtung Mühlenbau, Getreide- und Futtermitteltechnik mit dem Schwerpunkt Anlagenbau planen Anlagenteile und Gesamtanlagen von Mühlen, Förderanlagen für Getreide und Getreideerzeugnisse, Aufbereitungsmaschinen zum Zerkleinern oder Sieben sowie Anlagen und Maschinen der Lager- und Silotechnik. Kunden beraten sie bei der Auswahl der jeweils geeigneten Lösungen bzw. Maschinen. Sie legen Funktionen fest, fertigen Konstruktionszeichnungen an, führen Tests durch und arbeiten Fertigungs- und Montagepläne aus. Außerdem organisieren und überwachen sie die Anlagenfertigung und -montage. Daneben erledigen sie kaufmännische Aufgaben, z.B. berechnen sie die Baukosten oder arbeiten Angebote aus. In Müllereibetrieben sorgen sie für den störungsfreien Betrieb der Maschinen und Anlagen und überwachen, warten und modernisieren diese.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • mühlentechnische Maschinen und Anlagen planen, prüfen und deren Herstellung projektieren

    • mühlentechnische Produktionsanlagen, Gesamtanlagen und Anlagenteile sowie Erweiterungen von Maschinen und Anlagen planen und projektieren

    • Funktionen und Funktionsablauf festlegen

    • Werkstoffe, Halbzeuge und Einbauteile festlegen, Materialbedarf ermitteln

    • technische und kaufmännische Kalkulationen durchführen und Angebote ausarbeiten

    • Konstruktionszeichnungen unter Angabe von Maßen, Toleranzen und Bearbeitungszeichen und in unterschiedlichen perspektivischen Darstellungen, Ausschnitten und Maßstäben mittels rechnergesteuerter Zeichenanlagen anfertigen

    • bei der Durchführung von Versuchen, Materialtests und Musterprüfungen mitwirken

    • Prüfunterlagen für die Qualitätsprüfung festlegen, Qualitätskontrollen durchführen

    • Fertigungs- und Montagepläne unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Fertigungsmethoden ausarbeiten

    • Arbeitsplanung, -gestaltung und -vorbereitung durchführen und die termin- und fachgerechte Fertigung überwachen

    • Arbeiten auf die Mitarbeiter/innen verteilen, ggf. Mitarbeiter/innen anleiten

    • Endmontage überwachen, Maschinen und Anlagen in Betrieb nehmen und an den Auftraggeber übergeben

    • im Kundendienst Reparatur defekter Maschinen veranlassen und überwachen

  • in der Mühlen- und Futtermittelindustrie den störungsfreien Betrieb der Maschinen gewährleisten

    • für den störungsfreien Betrieb von Anlagen und Maschinen sorgen, die betriebliche Instandhaltung und Wartung organisieren

    • Mitarbeitereinsatz planen, Mitarbeiter/innen schulen und anleiten

    • Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherstellen

  • in mühlentechnischen Ingenieurbüros Konstruktions-, Entwicklungs- und Planungsaufgaben durchführen

    • Kunden/Auftraggeber beraten

    • an der Planung mühlentechnischer Produktionsanlagen und Maschinen mitwirken

    • Kostenberechnungen (Material, Arbeitsaufwand) erstellen

    • Arbeitsablauf auf Baustellen planen, Baustelleneinrichtung organisieren, Fachkräfte einweisen

    • an der Bearbeitung von Reklamationen und an Wartungsarbeiten mitwirken

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.998 bis € 4.379

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Techniker/in - Mühlenbau, Getr.- u. Futterm. (Anlagenbau)

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Mühlenbautechniker/in

  • Müllereitechniker/in

  • Techniker/in - Mühlenbau (müllereibezogener Anlagenbau)

Arbeitsorte

Techniker/innen der Fachrichtung Mühlenbau, Getreide- und Futtermitteltechnik mit dem Schwerpunkt Anlagenbau arbeiten in erster Linie

  • in Büroräumen

  • in Labors

  • in Werkstätten und -hallen

  • in Lagerhallen und Silos

  • beim Kunden

Arbeitssituation

Techniker/innen der Fachrichtung Mühlenbau, Getreide- und Futtermitteltechnik mit dem Schwerpunkt Anlagenbau planen, koordinieren und überwachen Arbeitsabläufe in der Entwicklung, Herstellung, Montage und Instandhaltung von mühlentechnischen Anlagen. Sorgfältig und verantwortungsbewusst achten sie auf die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, technischen Regelungen und Qualitätsstandards. Sie führen und motivieren ihre Mitarbeiter/innen und koordinieren deren Zusammenarbeit. Im Umgang mit Auftraggebern sind Serviceorientiertheit, Kommunikationsstärke und Verhandlungsgeschick wichtig.

Im Büro am Computer erstellen sie Organisations- sowie Arbeitspläne und konstruieren Anlagenteile. In Produktionshallen überwachen sie Fertigungsarbeiten, im Labor führen sie Prüfarbeiten durch. Bei Störungen im Verfahrensablauf müssen sie schnell Entscheidungen treffen, um Produktionsausfälle zu vermeiden. Wenn sie Installations- oder Montagearbeiten überwachen, sind sie an wechselnden Arbeitsorten im In- und Ausland tätig. Auch im Kundenservice und Vertrieb sind sie gelegentlich unterwegs, z.B. um Kunden vor Ort zu beraten. Je nach Aufgabenbereich sind Schicht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit sowie Rufbereitschaft üblich.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Aufgaben an Mitarbeiter/innen entsprechend ihrer Qualifikation und Leistungsfähigkeit übertragen, Auszubildende und Fachkräfte anleiten und motivieren)

  • Kundenkontakt (z.B. Auftraggeber bei der Planung, Wartung und Instandhaltung müllereitechnischer Anlagen beraten)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Fördermaschinen für Getreide und Getreideerzeugnisse, Anlagen der Silotechnik, Zerkleinerungs- und Siebmaschinen)

  • wechselnde Arbeitsorte (z.B. häufiger Wechsel zwischen Tätigkeiten an unterschiedlich temperierten Arbeitsorten wie Büroräumen, Lagerhallen und Silos)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (z.B. Montagearbeiten überwachen)

  • häufige Abwesenheit vom Wohnort (z.B. bei Montageeinsätzen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Rohstoffe, z.B.: Getreide, Hülsenfrüchte

Anlagen, Maschinen und Geräte, z.B.: Siloanlagen, Zerkleinerungs-, Mahl-, Sicht- und Fördermaschinen, Sortier-, Wiege- und Dosiermaschinen, Metallbearbeitungsmaschinen, Schweiß- und Montagegeräte, Mess- und Prüfgeräte

Unterlagen, z.B.: Konstruktionszeichnungen, Arbeits-, Schweiß- und Montagepläne, Materiallisten, Maschinenbelegungspläne, Wartungspläne, Organisations- und Arbeitspläne, Kalkulationen, Prüfunterlagen, Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften

Büroausstattung und Software, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, CAD-Systeme

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Mühlenbau, Getreide- und Futtermitteltechnik mit dem Schwerpunkt Anlagenbau finden Beschäftigung

  • in Betrieben, die Mühlen- oder Futtermittelanlagen produzieren

  • in Mahl- und Schälmühlen

  • bei Futtermittelherstellern

  • in Betrieben, die Getreidestärke, Gewürze oder Öl herstellen

  • in Ingenieurbüros für technische Fachplanung

Branchen im Einzelnen

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen

    • Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung, z.B. Entwicklung und Konstruktion in Mühlenbaubetrieben

  • Mühlenprodukte, Nährmittel, Öle, Fette

    • Herstellung von Ölen und Fetten (ohne Margarine u.ä. Nahrungsfette), z.B. Ölmühlen

    • Mahl- und Schälmühlen, z.B. Hersteller von Frühstückscerealien, Mehl oder Schrot

    • Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere

    • Herstellung von Würzmitteln und Soßen, z.B. Gewürzmühlen

    • Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen, z.B. Fertigungsbetriebe für Getreidestärke

    • Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere

  • Ingenieurdienstleistungen, Bausachverständigenwesen

    • Ingenieurbüros für technische Fachplanung und Ingenieurdesign, z.B. Planung von Anlagen und Einrichtungen für Mühlen

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Anlagenbau, Konstruktion, Computer Aided Design (CAD), Verfahrenstechnik).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Technische/r Betriebswirt/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Maschinenbau oder Konstruktionstechnik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Techniker/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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