Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Mühlenbau, Getreide- und Futtermitteltechnik mit dem Schwerpunkt Anlagenbau.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule sind in der Regel der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis.
Schulische Mindestvoraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss .
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Vorausgesetzt werden i.d.R.:
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die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses)
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eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (kann während der Fachschulweiterbildung abgeleistet werden, auch in Form eines gelenkten Praktikums)
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je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss
Gegebenenfalls wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Kriterien sind z.B. der Durchschnitt des Berufsschulabschlusszeugnisses und die Dauer der Berufstätigkeit.
Hinweis: Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für die meisten anderen Techniker-Weiterbildungen gelten ähnliche Voraussetzungen. Die Techniker-Weiterbildung im Bereich Wirtschaftstechnik setzt jedoch einen Weiterbildungsabschluss (Techniker/in) voraus.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Rechnen/Mathematik:
In der Weiterbildung sind u.a. Aufgaben aus der technischen Mathematik sowie Angebotskalkulationen und statistische Berechnungen auszuführen.
Auch im späteren Berufsalltag benötigen Techniker/innen für Mühlenbau, Getreide- und Futtermitteltechnik Mathematikkenntnisse, um z.B. Planungs- und Konstruktionsaufgaben zu übernehmen oder Preise zu kalkulieren.
Physik:
Der Bau von Mühlen baut auf physikalischen Grundlagen auf. Um in der Prüfung z.B. Fragen aus dem Bereich Konstruktion beantworten zu können, benötigen angehende Techniker/innen der Fachrichtung Mühlenbau, Getreide- und Futtermitteltechnik mit dem Schwerpunkt Anlagenbau Kenntnisse über physikalische Gesetze und Zusammenhänge.
Damit man im Berufsleben beispielsweise die Wirkung von Kräften und Hebeln bei Anlagen abschätzen kann, sind Physikkenntnisse notwendig.
Technisches Zeichnen:
Es kann Teil der Prüfung sein, Konstruktionsunterlagen bzw. Skizzen für eine Anlage zu lesen oder zu erstellen.
Bei der Planung einer neuen Mahl- und Schälmühle setzten Techniker/innen für Mühlenbau, Getreide- und Futtermitteltechnik mit dem Schwerpunkt Anlagenbau CAD-Technik ein und erstellen technische Zeichnungen.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Techniker/in der Fachrichtung Mühlenbau, Getreide- und Futtermitteltechnik mit dem Schwerpunkt Anlagenbau ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Zuständige Stellen sind Anerkennungsstellen für Fachschulabschlüsse in den Bundesländern, z.B. Schulbehörden. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
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Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
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Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit
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Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
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Make it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte
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Anerkennung in Deutschland - Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen