Verstöße der Arbeitsvertragsparteien gegen die im Arbeitsvertrag festgelegten Pflichten sind Betriebsalltag. Ob nun beim Vertragsbruch, bei der Schlechtleistung, beim Annahmeverzug, bei einer vorübergehenden Verhinderung, bei Änderung der Arbeitsbedingungen, bei Betriebsbußen und Ähnlichem: Der Betriebsrat ist häufig erster Ansprechpartner für die Arbeitnehmer*innen. Dies gilt auch für Versetzungsund Direktionsrechtsproblematiken, die Abmahnung und das Beschwerderecht. Das Seminar versetzt Betriebsrät*innen in die Lage, entsprechende Fälle kompetent beurteilen zu können.
Vertragsbruch und Schadenersatz, Leistungsverweigerung, Schlechtleistung, Vergütung bei Annahmeverzug und Betriebsrisiko (§ 615 BGB), vorübergehende Verhinderung (§ 616 BGB), gesetzliche Grundlagen und Einzelfälle, tarifvertragliche und arbeitsvertragliche Regelungen, Mitwirkungsrechte des Betriebsrats
Änderung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsorts: Direktionsrecht des Arbeitgebers, Versetzung Begriffsklärung (individual- und kollektivrechtlich), Änderungskündigung, Mitwirkungsrechte des Betriebsrats
Beschwerderecht der Arbeitnehmer(innen): Gegenstand der Beschwerde, Regelung des Beschwerdeverfahrens
Abmahnung: Grundsätze, Abmahnung und Betriebsrat, Vorgehensweise gegen eine Abmahnung
Vertragsstrafe: rechtliche Grundlagen, vertragliche Regelungsmöglichkeiten, Beteiligung des BR
Betriebsbuße: rechtliche Grundlagen, einzelne Betriebsbußen (Ermahnungen, Geldbußen, Entzug von Vergünstigungen), Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Inzell | 19.08.2024 - 23.08.2024 | KF03424 | Verfügbar |