Arbeitsrechtlich gesehen ist die Lage klar: Es gibt kein deutsches Gesetz, das Alkoholkonsum während der Arbeitszeit grundsätzlich verbietet. Allerdings enthalten viele Betriebsvereinbarungen Bestimmungen, die den Konsum von Alkohol auf wenige Ausnahmen begrenzen oder ganz verbieten.
Bei bestimmten Berufsgruppen, bei denen erhöhte Sicherheitsvorschriften gelten, ist es hingegen von vornherein klar, dass das Trinken von Alkohol am Arbeitsplatz strikt verboten ist. Das ist beispielsweise bei vielen Beschäftigten der Fall, die Fahrzeuge oder Maschinen bedienen müssen.
Was machen die Kollegen?
Wenn der Arbeitgeber kein Alkoholverbot angewiesen hat, haben Beschäftigte also rechtlich nichts zu befürchten. Anders sieht es da bei den „weichen“ Faktoren aus: Wer genüsslich sein Bier trinkt, während Kolleginnen und Kollegen mit einem Glas Wasser in der Mittagspause sitzen, fällt womöglich aus der Reihe. Deshalb ist es ratsam, darauf zu achten, wie sich die Kolleginnen und Kollegen diesbezüglich verhalten – besonders dann, wenn man selbst neu im Betrieb ist. Andernfalls wird man wahrscheinlich zum Gesprächsthema.
Genießen – aber in Maßen
In manchen Regionen Deutschlands kann es durchaus üblich sein, in der Mittagspause ein Glas Bier oder ein Glas Wein zu trinken. Aber: Wer sein Bier runterstürzt und sich gleich danach das nächste bestellt, lenkt natürlich schnell die Blicke auf sich. Das Gleiche gilt, wenn man nach Feierabend noch mit Kolleginnen und Kollegen etwas trinken geht. Für eine gelockerte Kommunikation und ein besseres Kennenlernen kann ein gemeinsames Feierabendbier sicher helfen. Keinen guten Eindruck macht es aber sicherlich, am nächsten Tag verkatert zum Arbeitsplatz zu kommen – schließlich kennen die Kolleginnen und Kollegen den Grund.
Arbeitsrechtliche Konsequenzen
Haben Beschäftigte beim Pausenbier oder am Vorabend über die Stränge geschlagen, kann das weitreichende Konsequenzen am Arbeitsplatz haben. Wer spürbar alkoholisiert am Arbeitsplatz sitzt und deshalb nicht leistungsfähig ist, muss mit einer Abmahnung oder bei mehrmaligem Vorkommen gar mit einer Kündigung rechnen.
Bei Suchtproblemen können sich Betroffene und Angehörige an eine professionelle Beratung wenden, wie zum Beispiel vom Deutschen Roten Kreuz. Auch in einigen Betrieben gibt dazu Ansprechpartner*innen.