Ratgeber Arbeitsunfähigkeit
Folgeerkrankungen müssen unverzüglich gemeldet werden
Beschäftigte sind gesetzlich verpflichtet, ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen, dass sie krank sind und wie lange sie voraussichtlich krank bleiben. Das gilt auch, wenn sie im Anschluss an eine Krankschreibung erneut die Arbeitsunfähigkeit attestiert bekommen.
Foto: istock.com / Geber86
Foto: istock.com / Geber86
12. Oktober 202112. 10. 2021