Beschäftigte sind bei Bezug von Kurzarbeitergeld verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn das Kug 410 Euro im Jahr übersteigt. Ob es überhaupt zu einer Steuernachzahlung kommt und in welcher Höhe diese letztlich ausfällt, hängt von den Einkommensverhältnissen im Jahr der Kurzarbeitergeldzahlung ab. Es empfiehlt sich, dass Beschäftigte in Kurzarbeit mindestens 10 Prozent der Lohnersatzleistung im Monat zurücklegen, damit sie im Falle einer Steuerforderung zahlen können. Liegen keine sonstigen steuerpflichtigen Einnahmen vor etwa, weil der Ehepartner keine Einkünfte hat, kommt es in der Regel auch zu keiner Steuernachzahlung.
Der Progressionsvorbehaltrechner des Bayerischen Landesamt für Steuern ermittelt die einkommensteuerliche Belastung (ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts.
Lohnsteuerberatung mit der IG Metall-Servicegesellschaft
Die Servicegesellschaft der IG Metall bietet Metallerinnen und Metallern in rund 3000 Lohnsteuerberatungsstellen eine günstige Steuerberatung an. In den Räumlichkeiten vieler IG Metall-Geschäftsstellen wird die Lohnsteuerberatung durch einen der Kooperationspartner der Servicegesellschaft angeboten. Für Mitglieder der IG Metall entfällt die Aufnahmegebühr und sie zahlen je nach Einkommen einen sozial gestaffelten Beitrag. Mehr erfahren registrierte Mitglieder hier.