Ratgeber
Schwierige Fragen im Vorstellungsgespräch

„Was könnte mich an Ihnen am meisten stören?“ – Immer wieder greifen Personaler zu Fangfragen, um Bewerberinnen und Bewerber aus ihrer Komfortzone zu locken. Doch wie geht man am besten damit um? Unser Ratgeber gibt Tipps.

11. November 202011. 11. 2020


Klar, zu einem Vorstellungsgespräch oder Assessment-Center gehört eine gute Vorbereitung einfach dazu. Bewerberinnen und Bewerber checken das Unternehmensprofil, holen sich Informationen ein und fragen sich, wie sie am besten im Gespräch punkten können.

Für Arbeitgeber kann das aber zu einem Problem werden: Durch die intensive Vorbereitung zeigen sich Bewerberinnen und Bewerber nicht immer authentisch und lernen schon vorher Antworten auf die gewöhnlichen Fragen auswendig. Daher greifen Arbeitgeber gerne auf Fangfragen zurück: Diese sollen Bewerberinnen und Bewerber „kitzeln“ und zu kreativen Antworten zwingen. Beliebt sind Fangfragen jedoch nicht sonderlich: Was soll man schon antworten, wenn man nach seinen größten Schwächen gefragt wird, wo man sich doch so gut darauf vorbereitet hat, seine Stärken zu präsentieren?


Ruhig bleiben und locker reagieren

Zuallererst sollten sich Bewerberinnen und Bewerber darauf besinnen, bei solchen Fragen ruhig und entspannt zu bleiben. Arbeitgeber stellen Fangfragen nicht aus reiner Schadenfreue, ihr Gegenüber zu verunsichern. Vielmehr will man damit ausloten, welche Persönlichkeit die Bewerberin oder der Bewerber besitzt und ob diese gut zum Unternehmen passt. Bewerberinnen und Bewerber sollten daher locker bleiben und knifflige Fragen als Chance sehen. Schließlich kann man sich bei solchen Fragen auch von einer anderen Seite präsentieren.


Wie bereite ich mich auf Fangfragen vor?

Die perfekte Vorbereitung auf Fangfragen gibt es nicht. Fangfragen können in so vielen verschiedenen Varianten vorkommen, dass es kaum möglich ist, sich Antworten auf einen begrenzten Fragenkatalog zu überlegen. Ein Grund mehr, sich vor einem Vorstellungsgespräch nicht den Kopf zu zerbrechen. Viel wichtiger ist, sich nicht verunsichern zu lassen und kurz und ehrlich auf die Frage zu antworten. Es ist auch kein Problem, einen Moment über die Antwort nachzudenken – die Bewerberin bzw. der Bewerber sollen sich ja gerade reflektieren. Wenn dem Arbeitgeber die Antwort nicht passt, dann ist es halt so.


Selbstbewusst ins Vorstellungsgespräch

Mit einem gesunden Selbstbewusstsein lassen sich gerade Fangfragen souveräner beantworten. Um selbstbewusst und locker in ein Vorstellungsgespräch zu gehen, sollten sich Bewerberinnen und Bewerber nicht zu sehr auf eine bestimmte Stelle fixieren: Wer sein berufliches Fortkommen nur von einem Job abhängig macht, wirkt im Vorstellungsgespräch schnell versteift und nervös. Besser ist es, wenn möglich, sich auf mehrere Stellen zu bewerben – wenn es bei einem Betrieb nicht klappt, dann vielleicht beim nächsten. Wer zudem genau weiß, welche Stärken und Schwächen man besitzt, wird sich von einer Fangfrage wie „Warum würde ich nicht mit Ihnen zusammenarbeiten wollen?“ weniger provozieren lassen.


Illegale Fragen: Lügen erlaubt

Fragen wie die nach der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder Vorstrafen haben allerdings nichts mit Fangfragen zu tun und sind illegal.

Derartige Fragen sind lediglich in Ausnahmefällen erlaubt, wenn diese konkret eine Rolle für die Besetzung der Stelle spielen. Schreiben beispielsweise Kirchen, Parteien oder Gewerkschaften eine Stelle aus, dürfen diese nach einer Mitgliedschaft fragen. Hier gilt dann der Tendenzschutz. Bei Berufen, die erhöhte Sicherheitsvorkehrungen erfordern, kann nach Vorstrafen gefragt werden. Aber auch dann muss die Bewerberin oder der Bewerber nur die Vorstrafe nennen, die auch auf die Ausübung des Berufs Auswirkungen hätte.

Ist die gestellte Frage jedoch unrechtmäßig, sind Bewerberinnen und Bewerber dazu berechtigt, bei der Antwort zu lügen, damit ihnen keine Nachteile beim Auswahlverfahren entstehen.

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