Zum Glück finden zahlreiche Spiele abends statt, sodass viele Beschäftigte schon im Feierabend sind und problemlos ihr Team vor dem Fernseher anfeuern können. Anders sieht es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus, die Schicht arbeiten. Sie haben keinen Anspruch auf eine andere Schicht, wenn sie ein Spiel sehen wollen.
Der Betriebsrat kann die Arbeitszeiten mit der Geschäftsleitung fußballfreundlich ändern oder sie an einzelnen Tagen anders verteilen.
Schicht tauschen
Auch Tauschbörsen sind eine beliebte Alternative. Dort tauschen Fußballfans ihre Schicht mit Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht für die EM interessieren.
Grundsätzlich gilt: Beschäftigte müssen pünktlich zur Arbeit kommen und dürfen den Arbeitsplatz ohne Erlaubnis des Arbeitgebers nicht früher verlassen. Auch die Pausen zu verlängern und die Zeit nachzuarbeiten, ist nur erlaubt, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Abmahnung oder im Wiederholungsfall eine Kündigung.
Fernsehfieber im Betrieb
Die meisten Beschäftigten haben weder die Erlaubnis noch die Möglichkeit, während der Arbeit fernzusehen. Der Arbeitgeber kann für die EM eine Ausnahme machen – muss er aber nicht. Nur wer üblicherweise einen Fernseher am Arbeitsplatz hat, kann davon ausgehen, dass er auch während der Arbeitszeit einen Blick auf Toni Kroos und Co. werfen darf. Auch wer das Spiel am betrieblichen Computer via Internet live verfolgen will, muss wissen: Der PC auf dem Schreibtisch und auch das betriebliche Internet sind Arbeitsmittel und dürfen in der Regel nicht privat genutzt werden. Beschäftigte sollten daher darauf achten, welche Vereinbarungen zur privaten Internetnutzung im Betrieb gelten.
Anders sieht es aus, wenn man sich in der Pause mit dem privaten Smartphone über das Mobilfunknetz etwas anschaut. Das ist erlaubt.
Selbst wenn der Chef das Fernsehen oder Streamen am Arbeitsplatz erlaubt: Während der Arbeit Fußball zu schauen ist ein privates Freizeitvergnügen und keine Arbeitszeit. Die Spielzeit muss grundsätzlich nachgearbeitet werden.
Radiohören erlaubt
Ist es Beschäftigten auch sonst erlaubt, am Arbeitsplatz Radio zu hören, dürfte es für den Chef keinen Grund geben, dies ausgerechnet während der EM zu verbieten. Zudem hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitspflicht auch beim Radiohören ordnungsgemäß erfüllen. Und zwar dann, wenn sie konzentriert, zügig und fehlerfrei arbeiten.
Sekt oder Selters?
Eine Fußballparty im Betrieb kann gut für das Arbeitsklima sein und die Gemeinschaft fördern. Wenn die Kolleginnen und Kollegen zu diesem Anlass die Arbeitsräume umgestalten wollen und Fahnen und Wimpel aufhängen möchten, muss das vorher mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Dieser hat auch während der Fußball-EM das Hausrecht.
Das fast obligatorische Bierchen zum Spiel hat am Arbeitsplatz nichts zu suchen. Selbst wenn eine Ausnahme gemacht wird, sollten Metallerinnen und Metaller aufpassen, keinen über den Durst zu trinken. Sonst drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Trikott anstatt Arbeitskleidung?
Gleiches gilt für die Kleiderordnung: Auch während der EM sollten sich Beschäftigte branchenüblich kleiden und das Fan-Trikot erst nach Feierabend überziehen.