Solidartarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie 2020
FAQ zum Krisenpaket

Die IG Metall hat in Nordrhein-Westfalen für die Metall- und Elektroindustrie einen Tarifvertrag vereinbart, mit dem Beschäftigung und Einkommen geschützt werden und Eltern sich um ihre Kinder kümmern können, wenn Kitas und Schulen geschlossen sind. Unsere Antworten auf die wichtigsten Fragen.

27. März 202027. 3. 2020


Warum hat die IG Metall ein Krisenpaket vereinbart?

In der außergewöhnlichen Situation will die IG Metall die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise für die Beschäftigten abfedern und ihre Arbeitsplätze und Einkommen absichern.


Was genau haben IG Metall und Arbeitgeber vereinbart?

IG Metall und Arbeitgeber haben in Nordrhein-Westfalen Regelungen vereinbart, die die Einführung von Kurzarbeit zur Sicherung von Arbeitsplätzen erleichtern – und dabei finanzielle Einbußen und soziale Härten bei Kurzarbeit vermindern. Zudem ermöglichen sie besondere Freistellungen für Engpässe bei Kinderbetreuung.

Mittlerweile haben IG Metall und Arbeitgeber in allen Tarifgebieten der Metall- und Elektroindustrie bundesweit das Krisenpaket aus NRW im Wesentlichen übernommen. Kurzfristig strebt die IG Metall auch in anderen Branchen solche Regelungen an. In vielen Betrieben haben Betriebsräte und IG Metall zudem Betriebsvereinbarungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergelds durchgesetzt.


Wie wird die Einführung von Kurzarbeit erleichtert ?

Zur Erleichterung der Kurzarbeit wird der Tarifvertrag „Zukunft in Arbeit“ (ZiA) aus der Finanzkrise 2009/2010 reaktiviert und aktualisiert. Der TV ZiA 2020 sieht vor, dass die Sonderzahlungen ratierlich (also in Raten) ausbezahlt werden: Die Jahressonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) werden in zwölf Teile geteilt und dem monatlichen regelmäßigen Entgelt hinzugerechnet.
 


Dadurch werden die sogenannten Remanenzkosten der Kurzarbeit gesenkt. Wenn die Kurzarbeit vor Jahresende endet, wird laut Vorgabe der Arbeitsagentur dennoch weiterhin ein Zwölftel der Sonderzahlungen auf das normale Monatsentgelt aufgezahlt. Mit der Novemberabrechnung erhalten die Beschäftigten dann die verbliebenen Teile der Jahressonderzahlungen ausbezahlt.

Betriebsbedingte Kündigungen sind dann laut TV ZiA ausgeschlossen, zumindest für die Beschäftigten, die in Kurzarbeit sind.


Wie werden Entgeltverluste bei Kurzarbeit vermindert?

Durch die ratierliche Verteilung von Weihnachts- und Urlaubsgeld erhöhen sich die Monatsentgelte und damit auch die Basis für das Kurzarbeitergeld. Dadurch ist eine Aufstockung des Kurzarbeitergelds (60 Prozent vom Netto, 67 Prozent für Beschäftigte mit Kindern) auf etwa bis zu 80 Prozent möglich.

Dazu kann noch eine Aufstockung aus einem neuen Solidartopf kommen, mit dem IG Metall und Arbeitgeber soziale Härten vermindern wollen.

In Baden-Württemberg gelten bereits seit längerem tarifliche Regelungen, die weitergehende Zuzahlungen des Arbeitgebers vorsehen – siehe hierzu auch den Rechner Kurzarbeitergeld.


Wie werden soziale Härten vermindert?

Der neue „Solidartarifvertrag 2020“ schreibt vor, dass zur Verminderung sozialer Härten insbesondere bei stark von der Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten in jedem Betrieb ein „Solidartopf“ eingerichtet wird. Der Finanzierungsbetrag, der in diesen Topf eingezahlt wird, errechnet sich aus der Anzahl der Beschäftigten im Betrieb multipliziert mit 350 Euro. Die konkreten Auszahlungsmodalitäten regeln Betriebsrat und Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung. Nicht verwendete Mittel des Solidartopfes werden an die zum Stichtag 1. Dezember 2020 im Betrieb Beschäftigten zu gleichen Teilen ausgezahlt.

In Baden-Württemberg kommt der Solidartopf nicht zum Tragen, da die Tarifpartner im Südwesten bereits vor Jahren weitergehende Zuzahlungen der Arbeitgeber vereinbart haben.


Wann treten die beiden Tarifverträge in Kraft?

Unverzüglich. Die beiden Tarifverträge können erstmals zum 31. Dezember 2020 gekündigt werden.


Wie sehen die Regelungen zur Kinderbetreuung aus?

In der Metall- und Elektroindustrie haben Beschäftigte mit Kindern die Wahlmöglichkeit, einen Teil des tariflichen Zusatzgeldes (T-ZUG A) in Form von in der Regel 8 freien Tagen zu nehmen. Bisher galt das nur für Kinder bis 8 Jahre.

Neu ist nun, dass bei Engpässen bei der Kinderbetreuung wegen der Schul- und Kitaschließungen die Wahlmöglichkeit auf Eltern mit Kindern bis 12 Jahre erweitert wird. Die Beschäftigten können dies zudem sehr schnell mit einer Ankündigungsfrist von 10 Kalendertagen geltend machen. Im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber kann die Ankündigungsfrist auch kürzer sein.

Zusätzlich haben Beschäftigte mit Kindern bis 12 Jahre bei Kita- und Schulschließungen Anspruch auf weitere 5 freie Tage, die der Arbeitgeber bezahlt. Voraussetzung für die 5 Tage ist, dass der Beschäftigten zuvor andere Möglichkeiten ausgeschöpft hat: staatlich finanzierte Freistellung, Nutzung von Resturlaub und Arbeitszeitkonten sowie freie Tage anstelle des T-ZUG A.


Warum ist das überhaupt notwendig?

Weil die nötigen Gesetzesregelungen ausbleiben. Die IG Metall kritisiert das Verhalten der Bundesregierung in der Ausgestaltung der Kurzarbeitskrisenregelung. Der Erste Vorsitzende, Jörg Hofmann, betont: „Wir müssen leider feststellen, dass wir es nicht flächendeckend schaffen werden, die Beschäftigten so abzusichern, wie wir es jetzt tariflich vereinbaren konnten. In allen tariflosen Betrieben und in Branchen ohne starke Tarifpartnerschaft stehen die Menschen im Regen. Eine schlagartige Reduzierung des Einkommens um über 40 Prozent kann kein Familienhaushalt tragen. Während die Politik Milliardenpakete für Unternehmen und Freiberufler bereitstellt, bleiben Millionen von abhängig Beschäftigten ohne Schutz.“


Was passiert mit den übrigen Themen der Tarifbewegung 2020?

Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich zudem, nach Abklingen der Pandemie die Tarifgespräche zu den in der Tarifrunde 2020 aufgeworfenen Fragen, insbesondere zur betrieblichen Bewältigung der Herausforderungen durch Transformation, fortzusetzen. Jörg Hofmann fügt an: „Nach der Bewältigung der akuten Probleme werden wir uns wieder den Zukunftsthemen zuwenden.“


Was sind diese Zukunftsthemen?

Es gab Gespräche und Verhandlungen über Beschäftigungssicherung, Qualifizierung und Zukunftstarifverträge zur Bewältigung der Digitalisierung und Transformation in der Metall- und Elektroindustrie. Weitere Themen, neben der Entgelterhöhung sind die Angleichung der Arbeitszeit in den östlichen Bundesländern und tarifliche Regelungen für dual Studierende und Auszubildende.


Kurzfristiges Krisenpaket: Sicherheiten für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie

Tarifrunden - Metall und Elektro
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