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Virtuelle Fachtagung
Neue Standards für die Bildschirmarbeit

Wie genau die Arbeit mit und an Bildschirmen auszusehen hat, damit die Gesundheit ausreichend geschützt ist, war rechtlich bislang nur ungenügend geregelt. Diese Regelungslücke wurde jüngst durch einen Erlass in wesentlichen Punkten geschlossen.


Veranstaltungszeit

17.07.2024

Veranstaltungsort

Onlineveranstaltung


Ansprechpartner

Die Arbeit an und mit Bildschirmgeräten wird in der modernen Arbeitswelt immer wichtiger. Desktop-PCs, Laptops, Tablets und Smartphones sind an Büroarbeitsplätzen von heute kaum noch wegzudenken. Auch in der Produktion und Logistik ist Bildschirmarbeit mittlerweile ein fester Bestandteil der technischen Ausstattung.

Wie genau die Arbeit mit und an Bildschirmen auszusehen hat, damit die Gesundheit ausreichend geschützt ist, war rechtlich bislang allerdings nur ungenügend geregelt. Diese Regelungslücke wurde jüngst durch den Erlass neuer Arbeitsschutzvorschriften zur ergonomischen Gestaltung von Bildschirmarbeit in der Arbeitsstätte in wesentlichen Punkten geschlossen. Hierzu veröffentlicht das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine durch den Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) entwickelte Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) unter dem Titel ASR A6 Bildschirmarbeit im Gemeinsamen Ministerialblatt.

Die Veranstaltung findet im Rahmen der §§ 37 (6) BetrVG und 179 (4) SGB IX statt. Betriebsrät*innen und Schwerbehindertenvertreter*innen können sich hierfür von der Arbeit freistellen lassen. Eine Tagungsgebühr wird nicht erhoben. Um Anmeldung bitten wir bis zum 10. Juli 2024. Per E-Mail an ags@igmetall.de Stichwort „Fachtagung ASR A6“

Um die Einladung zur Fachtagung sehen zu können, melde dich bitte an!

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