Videoüberwachung und Kündigung
Arbeitsrecht vs. Datenschutzrecht

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass offene Videoaufnahmen zum Nachweis vorsätzlicher Pflichtverstöße von Mitarbeitenden grundsätzlich verwertbar sind.

25. September 202425. 9. 2024


In einem Kündigungsschutzprozess besteht kein Verwertungsverbot für solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die ein vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers beweisen sollen. Dies gilt auch dann, wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht in vollem Umfang den datenschutzrechtlichen Vorgaben entspricht.

Der Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Arbeitnehmers durch eine offene Überwachungsmaßnahme erfolgt zum einen durch die Verhaltensbeeinträchtigung und zum anderen durch die Dokumentation. Anders als bei einer verdeckten Überwachungsmaßnahme geht es nicht um den Schutz vor heimlicher Ausspähung, sondern nur um den Schutz vor Verwertung, Dokumentation und Verbreitung.
 

Wann ist ein Verwertungsverbot möglich?

Ein Verwertungsverbot kommt nur in Betracht, wenn und soweit der Arbeitnehmer im Hinblick auf diese Zwecke schutzwürdig ist. Daran fehlt es, wenn der Arbeitgeber durch die vorhandenen Daten Kenntnis von einer vorsätzlich begangenen Pflichtverletzung erlangt und darauf reagieren will. Der Arbeitnehmer war durch die vorangegangene Überwachung und Aufzeichnung seines Verhaltens nicht an einem selbstbestimmten Handeln gehindert.

Vielmehr hat er sich – trotz Kenntnis der Überwachung – für die Begehung einer vorsätzlichen Straftat zu Lasten des Arbeitgebers entschieden. Die Bildsequenz kann im Kündigungsschutzprozess zum Tatnachweis herangezogen werden.

Hier geht es zum Volltext der BAG-Entscheidung vom 29. Juni 2023 – 2 AZR 296/22.

Mehr zu „Arbeitsrecht“
ein Würfel mit Paragraf darauf ist eingeklemmt zwischen den Köpfen zweier Spielfiguren

BetriebsverfassungsrechtMitbestimmung beim Arbeitsentgelt

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Betriebsrat mitbestimmen darf, wenn der Arbeitgeber die Regeln für Gratifikationen ändert.

Versorgungszusagen Betriebsrente nach einem Betriebsübergang

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass sich die zwingenden Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs auch auf endgehaltsbezogene Versorgungszusagen erstrecken. Erteilte Versorgungszusagen sind daher vom Erwerber wie zugesagt zu erfüllen und werden nicht eingefroren.

Eine Frau meldet sich während eines Seminars.

BetriebsratsschulungArbeitgeber muss Schulung in Präsenz bezahlen

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Betriebsräte auch dann Präsenzveranstaltungen für ihre Schulungen wählen können, wenn diese teurer sind als Onlineseminare.

Rechtsanwältin sitzt im Büro und arbeitet an einem Laptop

Kosten des BetriebsratsArbeitgeber hat keinen Regressanspruch

Der Betriebsrat kann einen Anwalt zur Wahrnehmung seiner Interessen heranziehen. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Arbeitgeber bezahlte Anwaltskosten nicht vom Betriebsrat zurückverlangen kann.

Ein Richterhammer liegt auf einem Tisch vor einem gelben Schutzhelm im Hintergrund als Symbolbild für Arbeitsrecht

AktualisiertHandlungshilfe 27: Kündigungsschutz

Damit die betriebliche Interessenvertretung auch in Zukunft ihre Arbeit erfolgreich leisten kann, haben wir die Broschüre aus der Roten Reihe überarbeitet und den aktuellen Stand der Rechtsprechung eingearbeitet.

schwarze Tastatur

Elektronische BewerbungsunterlagenBetriebsräte müssen digitale Dokumente akzeptieren

Der Arbeitgeber kann den Betriebsrat auch über eine geplante Einstellung unterrichten, indem er dem Betriebsrat Einsicht in ein digitales Bewerbermanagement-Tool gewährt. Papierunterlagen sind laut Bundesarbeitsgericht für eine ordnungsgemäße Unterrichtung nicht erforderlich.

Person unterschreibt ein Dokument

Befristung von ArbeitsverhältnissenÄnderung des Tätigkeitsbeginns unterliegt nicht der Schriftform

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass für eine wirksame Befristung des Arbeitsvertrags ein schriftlich fixierter kalendermäßig bestimmter Endtermin ausreicht.

Social Media Kanäle Handy

Urteil des BundesarbeitsgerichtsBeleidigung in einer Chatgruppe rechtfertigt fristlose Kündigung

Inwieweit ist eine unangemessene Kommunikation unter Arbeitskollegen in privaten Chatgruppen vertraulich oder kann zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen? Ein neues BAG-Urteil hat weitreichende Folgen für die Kommunikation am Arbeitsplatz, in der Freizeit und für den privaten Umgang im Internet.

Titelbild Arbeitszeit 1

Arbeit auf AbrufOhne Vertrag gelten 20 Stunden als vereinbart

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf, ohne die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit festzulegen, gilt nach der gesetzlichen Regelung eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Eine abweichende Auslegung kommt laut BAG nur in Ausnahmefällen in Betracht.

Eine junge Frau in Arbeitskleidung blickt auf ein Smartphone.

Handy im BetriebKeine Mitbestimmung bei Handyverbot während der Arbeitszeit

Smartphones sind aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Gerade im Arbeitsalltag kann die private Nutzung des Handys aber auch ablenken und die Arbeitsleistung beeinträchtigen. Darf der Arbeitgeber die private Nutzung am Arbeitsplatz verbieten? Und was kann der Betriebsrat dazu sagen?

BAG-Urteil zu NachtzuschlägenUnterschiedliche tarifliche Zuschläge für Nachtschichten zulässig

Tarifverträge können grundsätzlich unterschiedliche Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit vorsehen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Paar auf Balkon mit Aussicht

BefristungUrlaub über Vertragsende hinaus führt nicht zur Entfristung

Ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert sich nicht dadurch, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub über die Befristung hinaus gewährt. Dafür muss der Arbeitnehmer auch tatsächlich weiterarbeiten. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil klargestellt.

Metall-News für...