Nach monatelangem Streit hat sich die Koalition von CDU/CSU und SPD auf einen Gesetzentwurf gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen geeinigt. Der Entwurf soll nun in den Bundestag gehen.
Bei der Leiharbeit sieht der Gesetzentwurf vor, dass Leiharbeiter künftig nur noch höchstens 18 Monate an den gleichen Betrieb verliehen werden dürfen. Nach neun Monaten sollen sie den gleichen Lohn (Equal Pay) wie Stammbeschäftigte erhalten. Arbeitgeber und Gewerkschaften können in Tarifverträgen davon abweichen, doch auch dann ist die Verleihdauer auf maximal 24 Monate begrenzt. Nach der neuesten Fassung des Gesetzentwurfs sollen auch Unternehmen ohne Tarif solche Tarifverträge anwenden können.
Außerdem sieht Gesetzentwurf vor, dass Leiharbeiter nicht als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen.
Bei Werkverträgen sieht der Gesetzentwurf Informationsrechte für Betriebsräte vor. Er verhindert den Wechsel von Werkvertragsarbeit in Leiharbeit und umgekehrt. Zudem grenzt der Entwurf Arbeitnehmer und Soloselbstständige klarer voneinander ab.
IG Metall wertet Gesetzentwurf insgesamt positiv
Der DGB und die IG Metall bewerten den Gesetzentwurf insgesamt positiv – und als längst überfällig. Bei der Leiharbeit sieht der Erste Vorsitzende der IG Metall, Jörg Hofmann, die Tarifvertragsparteien gestärkt. „Die bisher erreichten tariflichen Regelungen können weitergeführt und auf Grundlage des Gesetzes noch verbessert werden.“
Die IG Metall will nun so schnell wie möglich mit den Arbeitgebern notwendige Anpassungen und weitere tarifliche Regelungen vereinbaren.
Bei Werkverträgen jedoch bleibt der Gesetzentwurf weit hinter den Erfordernissen zurück, um Missbrauch zu verhindern, kritisiert Hofmann. Die IG Metall wird daher weiter gemeinsam mit den Beschäftigten in den Werkvertragsunternehmen Betriebsräte gründen und Tarifverträge durchsetzen, um die oft skandalösen Arbeitsbedingungen zu verbessern.