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Aus- und Weiterbildung ist ein Top-Thema für Betriebsräte. Im Betriebsverfassungsgesetz wird dem Betriebsrat bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt. In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat Ausschüsse bilden, denen bestimmte Aufgaben übertragen werden. So kann der Betriebsrat einen Bildungsausschuss einrichten, der die Aufgabe hat, Fragen der Berufsbildung und betriebliche Bildungsmaßnahmen mit dem Arbeitgeber zu beraten und entsprechende Beschlussfassungen für das Betriebsratsgremium vor- bzw. nachzubereiten. Es besteht auch die Möglichkeit, mit Vertretern des Arbeitgebers einen gemeinsamen Bildungsausschuss einzurichten.
Üblicherweise tagen die Bildungssausschüsse etwa viermal im Jahr. Der Bildungsausschuss berät den Betriebsrat und fasst Entschlüsse zu Bildungsmaßnahmen, zur Errichtung von Bildungseinrichtungen sowie zur Beauftragung von Bildungspersonal im Betrieb. Besonders wichtig ist dies neben der Erstausbildung vor allem für die Weiterbildung.
November 2013