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Ausbildungsberuf
Gebäudereinigermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Gebäudereinigermeister/innen planen und lenken Arbeitsprozesse in Bereichen wie Gebäudeinnenreinigung, Fassaden-, Industrie- oder Verkehrsmittelreinigung, arbeiten ggf. auch praktisch mit und stellen die vorschriftsmäßige Ausführung von Aufträgen sowie die Vermarktung ihrer Dienstleistungen sicher. Neben kaufmännischen Aufgaben betreuen sie Kunden, Mitarbeiter/innen sowie Lieferanten und bilden Auszubildende aus.

Die Weiterbildung im Überblick

Gebäudereinigermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungsfreien Gebäudereiniger-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Gebäudereinigermeister/innen finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Unternehmen des Reinigungsgewerbes, z.B. für Gebäude-, Verkehrsmittel-, Industriereinigung, Schädlingsbekämpfung und Desinfektion

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in Krankenhäusern

  • in der Öffentlichen Verwaltung

  • bei Bäderbetrieben

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel wird für den Zugang zur Tätigkeit eine bestandene Prüfung als Gebäudereinigermeister/in gefordert.

Sonstige Zugangsbedingungen

Für Tätigkeiten im Außendienst wird der Führerschein Klasse B benötigt.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Gebäudereiniger-Handwerk ist eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. betriebliche Kosten und Kennzahlen zu ermitteln sowie Kostenstrukturen zu überprüfen.

Um im späteren Berufsalltag Mischungsverhältnisse für Reinigungsmittel berechnen, Leistungen kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Chemie/Physik:

Für den fachtheoretischen Teil II der Meisterprüfung sind u.a. Kenntnisse über Arten und Eigenschaften von Oberflächen sowie die jeweils geeigneten Reinigungsmittel und -methoden erforderlich.

Für den Umgang mit Gefahrstoffen wie Schädlingsbekämpfungsmitteln oder den Einsatz von Höhenzugangstechniken, z.B. bei der Fassadenreinigung, sind in der späteren beruflichen Tätigkeit Chemie- bzw. Physikkenntnisse wichtig.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Gebäudereinigermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Gebäudereinigermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Für eine selbstständige Tätigkeit in diesem Handwerk ist keine Anerkennung des ausländischen Abschlusses erforderlich.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • Meisterprüfungsprojekt: z.B. die Grundreinigung eines Gebäudes, Gebäudeteils oder Verkehrsmittels oder einer Fassade planen, durchführen, kontrollieren und dokumentieren; bei der Fassadenreinigung Höhenzugangstechnik einsetzen

    • Situationsaufgabe: im Rahmen eines Kundenauftrags z.B. eine textile oder nicht-textile Oberfläche aufbereiten, eine Desinfektionsmaßnahme durchführen, eine Außenanlage, Fassade oder Industrieanlage reinigen und pflegen oder ein Verkehrsmittel bzw. eine Verkehrsleiteinrichtung reinigen

  • Fachtheorie (Teil II):

    • Handlungsfeld "Anforderungen von Kunden eines Gebäudereiniger-Betriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten": z.B. Arten und Eigenschaften sowie Verschmutzung von Oberflächen beurteilen; Schädlingsbefall erkennen und bewerten; Lösungen entwickeln und Angebote ausarbeiten

    • Handlungsfeld "Leistungen eines Gebäudereiniger-Betriebs erbringen, kontrollieren und übergeben": z.B. Einsatz von Personal, Material, Geräten und Maschinen planen; Arbeitspläne, Schadensprotokolle, Materiallisten und Gefährdungsanalysen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten beim Kunden erarbeiten; Leistungen erbringen, kontrollieren und abrechnen

    • Handlungsfeld "Einen Gebäudereiniger-Betrieb führen und organisieren": z.B. Betriebskostenanalyse durchführen; Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege erarbeiten; betriebliches Qualitätsmanagement entwickeln; Personaleinsatz und -entwicklung planen

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Teil I - Fachpraktischer Teil und Teil II - Fachtheoretischer Teil (werden häufig zusammen angeboten): ca. 436 Stunden

  • Teil III - Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil: ca. 240 Stunden

  • Teil IV - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: ca. 115 Stunden

Gesamtstundenzahl: ca. 791 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Gebäudereinigermeister/Gebäudereinigermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Handwerkskammern oder Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • Schulungsräume

Weiterbildung im Ausland

Um die Weiterbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:

Österreich

Weiterbildungsangebote: AMS - Arbeitsmarktservice Österreich - Weiterbildungsdatenbank und WIFI Österreich

(z.B. mit dem Suchbegriff "Gebäudereiniger/in")

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Lernaufenthalte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Gebäudereinigermeister/innen organisieren die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr, beraten Kunden und sorgen für die Einsatzbereitschaft von Reinigungsgeräten und -maschinen. Je nach Betriebsgröße arbeiten sie auch selbst praktisch mit und reinigen beispielsweise Fassaden oder führen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen aus. Sofern sie als Selbstständige einen Gebäudereinigungsbetrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • im Rahmen der Materialdisposition sicherstellen, dass der Bedarf an Reinigungs- und anderen Verbrauchsmitteln gewährleistet ist

  • Betriebsbereitschaft und rationellen Einsatz der Betriebsmittel sicherstellen

  • Reinigungstechniken und -mittel, je nach Arten und Eigenschaften zu reinigender Oberflächen, Verschmutzungsgrad und eventueller Schäden, auswählen

  • Reinigungs-, Pflege-, Hygiene- und Wiederaufbereitungsmaßnahmen planen und überwachen

  • Schädlingsbefall feststellen, Schädlingsmonitoring durchführen, über entsprechende Maßnahmen zur Bekämpfung und anschließenden Dekontamination entscheiden

  • besonders anspruchsvolle Arbeiten ggf. selbst ausführen, z.B. Fassaden unter Einsatz von Höhenzugangstechnik reinigen, Reinigungs- sowie ggf. Desinfektionsmaßnahmen in besonders hygienesensiblen Bereichen wie Reinräumen, Arztpraxen oder Krankenhäusern erledigen

Führungsaufgaben

  • Arbeitsabläufe inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern

  • Kunden beraten, Angebote bearbeiten, Leistungen kalkulieren, z.B. hinsichtlich Personal-, Materialbedarf, Zeitaufwand

  • mit Auftraggebern und Kunden, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

  • über die Auswahl der Betriebsmittel entscheiden, z.B. Hilfsmittel, Reinigungsgeräte und -maschinen auswählen und einkaufen

  • Arbeitsdurchführung und -qualität sowie Einhaltung von Kosten und Terminen überwachen

  • Mitarbeiter/innen anleiten und fachlich unterstützen, bei deren Weiterbildung mitwirken

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen, dabei die einschlägigen rechtlichen Regelungen beachten sowie pädagogische Grundsätze berücksichtigen

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 2.762 bis € 3.156

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Gebäudereinigermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Meister/in im Gebäudereinigerhandwerk

Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR

  • Meister/Meisterin für Gebäude- und Fahrzeugreinigung

  • Meister/Meisterin des Gebäudereinigerhandwerks

  • Meister/Meisterin für Gebäudereinigung

Arbeitsorte

Gebäudereinigermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • beim Kunden (Büro- und Unterrichtsräume, Badehallen, Sporthallen und -anlagen, Fabrikhallen, Krankenhauszimmer)

  • in Verkehrsmitteln (Straßenbahnen, Linienbusse, Flugzeuge)

  • im Freien (Fassaden, Außenanlagen)

  • in Büroräumen

Arbeitssituation

Gebäudereinigermeister/innen leiten Betriebe des Gebäudereiniger-Handwerks oder übernehmen Führungsaufgaben in größeren Betrieben. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung von Mitarbeitern auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten, für Büroarbeiten Genauigkeit. Gebäudereinigermeister/innen übernehmen auch praktische Aufgaben. Mit handwerklichem Geschick säubern sie z.B. Fassaden und Mauerwerk mit Hochdruck- und Dampfreinigungsgeräten. Verantwortungsbewusst gehen sie mit Reinigungs-, Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmitteln um, um Schäden für Mensch und Umwelt zu vermeiden. Wenn sie Fensterfronten von außen reinigen, ist Umsicht erforderlich, um Unfälle zu vermeiden.

Gebäudereinigermeister/innen arbeiten viel von Hand, setzen jedoch auch Reinigungsmaschinen ein. I.d.R. tragen sie einheitliche Arbeitskleidung sowie je nach Aufgabe auch Schutzkleidung. Sie sind an wechselnden Arbeitsorten tätig, innerhalb und außerhalb von Gebäuden. Im Freien sind sie Witterungseinflüssen ausgesetzt. Sie kommen mit Schmutz, Staub, chemischen Dämpfen sowie stark riechenden und hautreizenden Reinigungsmitteln sowie ggf. giftigen Substanzen in Berührung. Für die Arbeit auf Leitern, Gerüsten oder Arbeitsbühnen müssen sie schwindelfrei sein.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (z.B. Mitarbeiter/innen anleiten und führen)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden zu Reinigungs-, Pflege-, Hygiene- und Wiederaufbereitungsmaßnahmen beraten)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Bodenreinigungsmaschinen, Heißdampfstrahler, Spezialsauger)

  • Bildschirmarbeit (z.B. Angebote ausarbeiten; Leistungen kalkulieren)

  • Handarbeit (z.B. Fassaden mit speziellen Geräten reinigen)

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit im Freien

  • Arbeit in größeren Höhen mit Absturzgefährdung (z.B. Fassadenreinigung)

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (je nach Witterung bei Arbeiten im Freien)

  • Umgang mit Chemikalien (z.B. Imprägnierlösungen, Desinfektionsmittel, chemische Reinigungsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel)

  • Unfallgefahr (z.B. Arbeit in größeren Höhen; Umgang mit giftigen Substanzen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Maschinen und Geräte, z.B.: Bodenreinigungsmaschinen, Bohnermaschinen, Heißdampfstrahlgeräte, Spezialsauger, Hochdruckreiniger, Teleskopreiniger, Höhenzugangstechnik wie Arbeitsbühnen, -körbe oder Fassadenaufzüge

Hilfsstoffe, z.B.: chemische und biologische Reinigungsmittel, Imprägnierlösungen, Lösungs-, Desinfektions-, Schädlingsbekämpfungsmittel

Zubehör und Hilfsmittel, z.B.: Eimer, Schrubber, Schwämme, Wischer, Poliertücher, Schaufeln, Rechen

Unterlagen, z.B.: Dienstleistungsangebote, Marktanalysen, Kostenvoranschläge, Kalkulationen, Bestellungen, Lieferscheine, Arbeitsablauf- und Terminpläne, Personaleinsatzpläne, Bedienungsanleitungen, Rechtsvorschriften wie Hygienerichtlinien, Umwelt- und Arbeitsschutzbestimmungen

Büroausstattung und Kommunikationsmittel, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, Smartphone

Arbeitsbereiche/Branchen

Gebäudereinigermeister/innen finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Unternehmen des Reinigungsgewerbes, z.B. für Gebäude-, Verkehrsmittel-, Industriereinigung, Schädlingsbekämpfung und Desinfektion

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in Krankenhäusern

  • in der Öffentlichen Verwaltung

  • bei Bäderbetrieben

Branchen im Einzelnen

  • Reinigungsdienste

    • Allgemeine Gebäudereinigung, z.B. Gebäudereinigungsunternehmen

    • Reinigung von Verkehrsmitteln, z.B. Eisenbahnen, Busse, Flugzeuge, Schiffe

    • Desinfektion und Schädlingsbekämpfung

    • Sonstige spezielle Reinigung von Gebäuden und Maschinen, z.B. Industriebetriebe

Auch denkbar:

  • Gesundheitswesen

    • Krankenhäuser

  • Öffentliche Verwaltung

    • Allgemeine öffentliche Verwaltung, z.B. Verwaltungsgebäude

  • Sport, Fitness, Wellness

    • Saunas, Solarien, Bäder u. Ä., z.B. Bäderbetriebe

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Gebäude-, Glas- und Fassadenreinigung, Hygiene, Schädlingsbekämpfung).

Darüber hinaus kann sich der Trend, autonome Reinigungsroboter für die Innenraumreinigung einzusetzen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Gebäudereinigermeister/innen entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Facility-Management, Technisches Gebäudemanagement oder Gebäudetechnik, Gebäudeenergietechnik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Desinfektionsroboter schaffen keimfreie Umgebungen

Immer mehr Unternehmen setzen auf autonom agierende Desinfektionsroboter, die mithilfe von ultraviolettem Licht (UV-C) Krankheitserreger auf Oberflächen und in der Luft beseitigen. Aus Sicherheitsgründen arbeiten die Roboter in den Räumen isoliert und schalten das UV-C-Licht sofort ab, sobald eine Person den Raum betritt. Desinfektionsroboter können z.B. in Produktionsbetrieben, öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Flughäfen, aber auch in Krankenhäusern oder Schulen eingesetzt werden. Fach- und Führungskräfte in den Bereichen Arbeitssicherheit, Hygiene und Gebäudereinigung werden sich mit dieser neuen Möglichkeit vertraut machen.

Smart Cleaning

Die Zukunft der Gebäudereinigung ist digital: Getestet werden autonome Reinigungsroboter für die gewerbliche Reinigung von Innenräumen sowie Spezialroboter für die Krankenhausdesinfizierung, die Reinigung von Fassaden, Schächten, Kanälen und Solarflächen. Mithilfe von Sensoren könnte künftig "on demand" gereinigt werden: Büroräume melden den Grad an Verschmutzung und zeigen an, wenn sie gereinigt werden sollten, Sensoren in Papierhandtuch- oder Seifenspendern senden ein Signal auf das Smartphone oder Tablet der Reinigungskräfte, wenn sie aufgefüllt werden müssten. Für Fachkräfte werden sich durch den Einsatz dieser Technik Arbeitsorganisation und Arbeitsausführung ändern, für Führungskräfte wird die Entscheidung für oder gegen Investitionen auf diesem Gebiet anstehen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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