Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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was bei der Schmelzführung, Läuterung und bei der manuellen Heißverarbeitung des Glases zu beachten ist
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wie man fertige Glasartikel abschlägt und sie zur Kühlung überführt
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worauf beim Anfangen einer Glasmenge und beim Anfertigen eines Kölbels zu achten ist
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welche Regeln für die Zusammensetzung mehrerer Glassorten existieren
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wie man Glasposten an einen vorgeblasenen Glasrohling ansetzt
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wie man Ursachen von Glas- und Arbeitsfehlern beseitigt bzw. ihre Beseitigung veranlasst
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wie man Glasposten freiformt, z.B. durch Ausschwenken, Ausschneiden, Schleudern, Spinnen, Reißen
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wie man Glasposten wiedererwärmt und sie mit Farbglas, Farbzapfen, Überfangmänteln oder Trichtern überfängt
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wie Glasmassen für Stiel- und Bodenglas aufgesetzt und abgeschnitten werden
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worauf beim Fertigformen vorgeformter Glasposten zu achten ist
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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in berufsspezifischen Gebieten (z.B. Glassorten, Qualitätssicherung, Formgebung von Glas durch Einblasen, Pressen und Schleudern)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Zusatzqualifikationen
Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. und 2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb:
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Kenntnisse der Glasschmelze und der wichtigsten Eigenschaften des Glases
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Anfertigen und Umsetzen von Entwurfsskizzen
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Anfangen einer Glasmenge, Anfertigen eines Kölbels
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Vorformen des Glaspostens sowie Formen durch Gießen
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Glasmenge über Kölbel oder Nabel verarbeiten
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lerngebieten:
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naturwissenschaftliche Grundlagen
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mathematische Grundlagen
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Grundlagen des Fachzeichnens
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Grundlagen der Glasherstellung
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Glasarten
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Vorformen von Glas
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Formgebung von Glas durch Einblasen, Pressen und Schleudern
Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
3. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb:
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Fertigformen vorgeformter Glasposten
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Freiformen von Glasposten
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Verformen von Glasposten nach Wiedererwärmen
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Wiedererwärmen und Formen geblasener Glasgegenstände
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Überfangen von Glasposten
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Formen und Ansetzen von Glasrohlingen
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Qualitätssicherung
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lerngebieten:
Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Glasindustrie neue Bundesländer - ohne Berlin (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: € 880
2. Ausbildungsjahr: € 930
3. Ausbildungsjahr: € 1.000
Beispiel Glasindustrie alte Bundesländer - ohne Berlin (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: € 860
2. Ausbildungsjahr: € 910
3. Ausbildungsjahr: € 1.010
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Glasmacher/Glasmacherin
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Öfen überwachen, Maschinen beschicken und bedienen, Glaserzeugnisse veredeln
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Umgebung: in Werk- und Produktionshallen, Hitze oder Maschinenlärm
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Kleidung: Schutzkleidung (z.B. hitzebeständige Handschuhe, Schutzbrille)
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Arbeitszeit: z.T. Schichtarbeit
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Anforderungen:
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Sorgfalt (z.B. beim Arbeiten mit dem zerbrechlichen Rohstoff Glas oder Durchführen von Qualitätskontrollen)
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Geschicklichkeit und Auge-Hand-Koordination (z.B. für die manuelle Herstellung von Glasprodukten)
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Entscheidungsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit (z.B. Überwachen der Maschinen und Anlagen, Eingreifen bei Störungen)
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Technisches Verständnis (z.B. um Störungen im Produktionsprozess zu erkennen)
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Gute körperliche Konstitution (z.B. bei Arbeiten im Stehen unter Hitzebelastung)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Lernorte
Glasmacher/innen werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:
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für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein in Zwiesel (Bayern):
Glasfachschule Zwiesel
Staatliches Berufliches
Schulzentrum für Glas
Fachschulstraße
15-19
94227
Zwiesel
D
+49.9922.84440
+49.9922.844448
http://www.glasfachschule-zwiesel.de
info@glasfachschule-zwiesel.de
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für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Ilmenau (Thüringen):
Staatliches Berufsschulzentrum
Arnstadt-Ilmenau
Am Ehrenberg
1
98693
Ilmenau
D
+49.3677.64570
+49.3677.645728
http://www.sbsz-arn-ilm.de/
info@sbz-arn-ilm.de
Quelle:
Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:
Verschiedene europäische Länder
Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"
Dauer: mindestens 3 Wochen
Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss
Weitere Informationen z.B.:
Europaassistent/in
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass