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Ausbildungsberuf
Glasmacher/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Glasmacher/innen stellen die verschiedensten Gläser her, je nach Produkt durch Mundblasen und mit der Hand oder mittels vollautomatischer Maschinen.

Die Ausbildung im Überblick

Glasmacher/in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie.

Arbeitsbereiche/Branchen

Glasmacher/innen finden Beschäftigung

  • in der Glasindustrie

  • in Glashütten

  • in Recyclingbetrieben

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Glasmacher/in.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2022 gab es im Beruf Glasmacher/in keine Ausbildungsanfänger/innen.

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Mathematik:

Da angehende Glasmacher/innen z.B. Mischungsverhältnisse von Rohstoffen be- und umrechnen, sollten sie die Grundrechenarten sicher beherrschen.

Chemie:

Wer Glas produziert, bedient sich verschiedener chemischer Stoffzusammensetzungen und physikalischer Vorgänge. Um diese Prozesse zu verstehen, sind naturwissenschaftliche Kenntnisse hilfreich.

Werken/Technik:

Da man in Ausbildung und Beruf Schnittzeichnungen anfertigt, sind Kenntnisse im technischen Zeichnen nützlich. Glasrohlinge zu formen verlangt handwerkliches Geschick. Mit Kenntnissen aus dem Bereich Werken und Technik ist man im Vorteil.

Physik:

Um beispielsweise Werkstoffeigenschaften richtig beurteilen zu können oder Glasschmelze herzustellen, benötigen angehende Glasmacher/innen ein grundlegendes Verständnis physikalischer Gesetze und Zusammenhänge.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Glasmacher/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:

IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • was bei der Schmelzführung, Läuterung und bei der manuellen Heißverarbeitung des Glases zu beachten ist

  • wie man fertige Glasartikel abschlägt und sie zur Kühlung überführt

  • worauf beim Anfangen einer Glasmenge und beim Anfertigen eines Kölbels zu achten ist

  • welche Regeln für die Zusammensetzung mehrerer Glassorten existieren

  • wie man Glasposten an einen vorgeblasenen Glasrohling ansetzt

  • wie man Ursachen von Glas- und Arbeitsfehlern beseitigt bzw. ihre Beseitigung veranlasst

  • wie man Glasposten freiformt, z.B. durch Ausschwenken, Ausschneiden, Schleudern, Spinnen, Reißen

  • wie man Glasposten wiedererwärmt und sie mit Farbglas, Farbzapfen, Überfangmänteln oder Trichtern überfängt

  • wie Glasmassen für Stiel- und Bodenglas aufgesetzt und abgeschnitten werden

  • worauf beim Fertigformen vorgeformter Glasposten zu achten ist

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Gebieten (z.B. Glassorten, Qualitätssicherung, Formgebung von Glas durch Einblasen, Pressen und Schleudern)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb:

  • Kenntnisse der Glasschmelze und der wichtigsten Eigenschaften des Glases

  • Anfertigen und Umsetzen von Entwurfsskizzen

  • Anfangen einer Glasmenge, Anfertigen eines Kölbels

  • Vorformen des Glaspostens sowie Formen durch Gießen

  • Glasmenge über Kölbel oder Nabel verarbeiten

Ausbildung in der Berufsschule in den Lerngebieten:

  • naturwissenschaftliche Grundlagen

  • mathematische Grundlagen

  • Grundlagen des Fachzeichnens

  • Grundlagen der Glasherstellung

  • Glasarten

  • Vorformen von Glas

  • Formgebung von Glas durch Einblasen, Pressen und Schleudern

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

3. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb:

  • Fertigformen vorgeformter Glasposten

  • Freiformen von Glasposten

  • Verformen von Glasposten nach Wiedererwärmen

  • Wiedererwärmen und Formen geblasener Glasgegenstände

  • Überfangen von Glasposten

  • Formen und Ansetzen von Glasrohlingen

  • Qualitätssicherung

Ausbildung in der Berufsschule in den Lerngebieten:

  • Freiformen von Glas

  • Heißveredelung von Glas

  • Anlagen und Maschinen

  • Weiterverarbeiten und Veredeln

  • Qualitätssicherung

Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Glasindustrie neue Bundesländer - ohne Berlin (monatlich brutto):

1. Ausbildungsjahr: € 880

2. Ausbildungsjahr: € 930

3. Ausbildungsjahr: € 1.000

Beispiel Glasindustrie alte Bundesländer - ohne Berlin (monatlich brutto):

1. Ausbildungsjahr: € 860

2. Ausbildungsjahr: € 910

3. Ausbildungsjahr: € 1.010

Quellen:

Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.

Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der Berufsschule und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.

Förderungsmöglichkeiten

In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.

Weitere Informationen:

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Glasmacher/Glasmacherin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Öfen überwachen, Maschinen beschicken und bedienen, Glaserzeugnisse veredeln

  • Umgebung: in Werk- und Produktionshallen, Hitze oder Maschinenlärm

  • Kleidung: Schutzkleidung (z.B. hitzebeständige Handschuhe, Schutzbrille)

  • Arbeitszeit: z.T. Schichtarbeit

  • Anforderungen:

    • Sorgfalt (z.B. beim Arbeiten mit dem zerbrechlichen Rohstoff Glas oder Durchführen von Qualitätskontrollen)

    • Geschicklichkeit und Auge-Hand-Koordination (z.B. für die manuelle Herstellung von Glasprodukten)

    • Entscheidungsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit (z.B. Überwachen der Maschinen und Anlagen, Eingreifen bei Störungen)

    • Technisches Verständnis (z.B. um Störungen im Produktionsprozess zu erkennen)

    • Gute körperliche Konstitution (z.B. bei Arbeiten im Stehen unter Hitzebelastung)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Glasmacher/innen werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe der Glasindustrie): Werk- und Produktionshallen

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein in Zwiesel (Bayern): Glasfachschule Zwiesel Staatliches Berufliches Schulzentrum für Glas Fachschulstraße 15-19 94227 Zwiesel D +49.9922.84440 +49.9922.844448 http://www.glasfachschule-zwiesel.de info@glasfachschule-zwiesel.de

  • für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Ilmenau (Thüringen): Staatliches Berufsschulzentrum Arnstadt-Ilmenau Am Ehrenberg 1 98693 Ilmenau D +49.3677.64570 +49.3677.645728 http://www.sbsz-arn-ilm.de/ info@sbz-arn-ilm.de

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:

Verschiedene europäische Länder

Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"

Dauer: mindestens 3 Wochen

Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss

Weitere Informationen z.B.: Europaassistent/in

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

  • duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)

  • Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:

  • internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)

Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Glasmacher/innen stellen handgearbeitete oder mundgeblasene Artikel aus einer Kugel her, die sie zunächst aus einem flüssigen Glastropfen fertigen und dann mithilfe verschiedener Handwerkzeuge und der Glasmacherpfeife in die gewünschte Form bringen. Das fertig geformte Objekt überziehen sie anschließend ggf. mit Farbglas und versehen es beispielsweise mit Stielen und Henkeln. Auf diese Weise fertigen sie Becher und Kelchgläser an, aber auch Vasen, Kerzenhalter, Bowlengefäße, Schalen und Glasteller. Zur Anfertigung von Getränkeflaschen und Konservenglas sowie von Glaskolben und -röhren für Beleuchtung, Solartechnik und technisch-medizinische Zwecke setzen sie vollautomatische Maschinen ein, die sie auch pflegen und warten. Den Produktionsvorgang steuern und überwachen sie von Leitständen aus.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Glasmacher/innen stellen die verschiedensten Gläser her, je nach Produkt durch Mundblasen und mit der Hand oder mittels vollautomatischer Maschinen.

Vom Glashafen zur Glaskugel

In der Werkstatt stehen Glasmacher/innen auf der Arbeitsbühne vor Hafenöfen. Bei großer Hitze bereiten sie sich zusammen mit ihren Kollegen und Kolleginnen darauf vor, das Glas arbeitsteilig zu verarbeiten, d.h. im Arbeitsprozess eine bestimmte Teilaufgabe zu übernehmen. Während der letzten zehn Stunden wurde das Glas in den Glashäfen bei einer Temperatur zwischen 1.430° C und 1.480° C blasenfrei eingeschmolzen. Nach einer Abkühlungsphase können es die Glasmacher/innen nun reinigen. Dann beginnen sie mit dem eigentlichen Glasmachen: Um z.B. ein Kelchglas herzustellen, tauchen sie die Spitze der Glasmacherpfeife, ein langes Stahlrohr mit Mundstück, in die Glasschmelze und entnehmen einen Glasposten. Diesen bringen sie auf eine Wälzplatte aus Gusseisen und drehen ihn mit einem feuchten Wulgerholz gleichmäßig in eine runde Form. Sie erhalten eine dickwandige Glaskugel, das so genannte Kölbel.

Gläser mit Stiel

Ist die Kugel abgekühlt, tauchen Glasmacher/innen sie in die Glasschmelze und runden bzw. glätten sie erneut mit dem Wulgerholz. Nun blasen sie das so geformte Kölbel unter ständigem Drehen in eine Negativform (Model) aus Holz, Graphit oder Eisen: Innerhalb von zehn bis zwanzig Sekunden haben sie das fertige Oberteil des Glases vor sich. Dieses versehen sie anschließend mit Stiel und Boden: Sie setzen den jeweiligen Glasposten auf, schneiden ihn ab und rollen bzw. ziehen ihn auf die gewünschte Länge oder drücken ihn in Form, oder sie verwenden maschinell gepresste Stiele und Böden. Schließlich kontrollieren sie die Glaskelche mit einer Schablone und bringen sie in Kühlöfen.

Spezielle Techniken für besondere Gläser

Glasmacher/innen beherrschen auch andere, kompliziertere Techniken der Glasherstellung und fertigen z.B. Überfanggläser für Lampenschirme. Das sind Gläser, die aus zwei oder mehreren fest miteinander verschmolzenen Schichten und verschiedenen Farben bestehen. Daneben führen sie diverse Arbeiten auch ohne Einblasformen (Model) aus: Freihand zu arbeiten, verlangt von ihnen besonders viel künstlerisches Geschick und Erfahrung. Je nach Bedarf wenden Glasmacher/innen auch die unterschiedlichsten Heißveredelungstechniken an und schmelzen etwa Ringe und Bänder auf die Gläser.

Flaschen aus Maschinenglas

Sind Glasmacher/innen in Wannenbetrieben beschäftigt, stellen sie Glasartikel an vollautomatischen Maschinen und Anlagen her. Hier ist Schichtarbeit üblich. In Wannenbetrieben wird das flüssige Glas von der Schmelzwanne über eine Arbeitswanne zum so genannten Speiser geleitet und zu einzelnen Tropfen geformt. Der noch rot glühende Glastropfen wird in einer Formmaschine in eine geheizte Form gepresst und mit Pressluft aufgeblasen. Es entstehen Flaschen, Einmachgläser, Glaskolben oder Glasröhren. Anschließend müssen Form und Glasteil langsam abkühlen, damit keine Risse entstehen. Mit Vakuumsaugern werden die abgekühlten Erzeugnisse aus der Form gehoben und eventuell maschinell besprüht, bedruckt oder etikettiert. Glasmacher/innen steuern bzw. kontrollieren den gesamten Fertigungsprozess präzise vom Rechner aus. Sie führen Qualitätskontrollen durch und pflegen bzw. warten die Maschinen.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • vorbereitende Arbeiten: Oberfläche der Glasschmelze durch Abfehmen reinigen

  • Kölbel (kleiner Glasballon) herstellen

    • Spitze der Glasmacherpfeife in die Glasmasse eintauchen und Glasposten mit langen Metallröhren entnehmen

    • Glasposten auf der Wälzplatte bzw. mit dem Wulgerholz wälzen und zu einer dickwandigen Glaskugel (Kölbel) aufblasen

    • Kölbel mit dem Zwackeisen vorstreichen und an den Einbläser bzw. die Einbläserin übergeben

  • Kölbel überstechen und einblasen

    • Kölbel nochmals in die Glasmasse eintauchen und erneut Glasmasse aufnehmen

    • Glasmasse mit dem Wulgerholz rund und glatt formen

    • Glasposten drehen und gleichzeitig in den feuchten Model (Einblaseform) einblasen

    • Tretkasten bedienen, um die Einblaseform zu öffnen oder zu schließen

  • Glasmasse für Stiel und Boden aufnehmen

    • Glasmasse für den Stiel aufnehmen und an den/die Stielzieher/in übergeben

    • Glasmasse für den Boden aufnehmen und an den/die Bodenaufschneider/in übergeben

  • farbigen Überfang herstellen

    • Innenüberfang: Kölbel mit Farbzapfen oder schmelzflüssigem Farbglas überstechen

    • Außenüberfang: Glasposten in einen meist gepressten Farbtrichter (der das Glas farbig überzieht) blasen

    • Doppelüberfang: Kombination von o.g. Arbeitsgängen

  • Glasartikel fertigstellen

    • Glasartikel nach dem Abkühlen ausschneiden (Kappe abstoßen, Glas wieder erwärmen und Rand mit einer Glasschere glatt machen); das Ausschneiden wird i.d.R. vollautomatisch erledigt

    • Glasartikel kontrollieren

  • Glasposten ohne Einblaseformen formen (Freihandarbeiten)

  • weitere Glasbearbeitungstechniken anwenden, z.B. Glasmasse in Formen gießen, Gläser schleifen

  • Heißveredelungstechniken anwenden

    • Ringe und Bänder auf Gläser schmelzen

  • im Wannenbetrieb

    • den vollautomatischen Produktionsprozess vom Rechner aus steuern und überwachen, damit die Qualität gleich bleibt

    • Maschinen pflegen und warten

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (in der Stunde): € 17,10 bis € 18,78

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Glasmacher/in

Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR

  • Facharbeiter/Facharbeiterin für Glastechnik

    (Ausbildungsberuf von 1985 bis 1990)

  • Glasbläser/Glasbläserin Spezialisierungsrichtung Maschinenglasbläser/Maschinenglasbläserin

    (Ausbildungsberuf von 1976 bis 1990)

  • Glasfacharbeiter/Glasfacharbeiterin Spezialisierungsrichtung manuelle Glasverarbeitung

    (Ausbildungsberuf von 1978 bis 1985)

  • Glasschmuckmacher/Glasschmuckmacherin

    (Ausbildungsberuf bis 1990)

Arbeitsorte

Glasmacher/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werk- und Produktionshallen

  • in Werkstätten

Arbeitssituation

Glasmacher/innen stellen je nach Betriebsart Glasprodukte mit der Hand oder mit vollautomatischen Maschinen und Anlagen her, die sie von Steuerpulten aus bedienen. In der manuellen Herstellung von Glaserzeugnissen arbeiten sie beispielsweise auf einer Arbeitsbühne direkt vor dem Hafenofen. Nicht nur dort sind sie großer Hitze ausgesetzt. Durch Schleif- und Polierarbeiten entsteht feiner Glasstaub, der Haut und Atemwege reizen kann. Glasmacher/innen tragen daher entsprechende Schutzkleidung, z.B. hitzebeständige Handschuhe und Schutzbrille. In der Maschinenfertigung - z.B. von Getränkeflaschen oder Konservengläsern - halten sie sich in durch laufende Maschine lauten Werkhallen auf. Insbesondere in Betrieben, die mit Wannenöfen arbeiten, ermöglicht die kontinuierliche Schmelzproduktion einen Schichtbetrieb.

Die manuelle Herstellung, und hier insbesondere die Freihandfertigung, erfordert Sorgfalt, Geschicklichkeit und eine gute Auge-Hand-Koordination. In der maschinellen Produktion sind vor allem technisches Verständnis, Aufmerksamkeit, Entscheidungsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit gefragt, um mögliche Störungen im Produktionsprozess schnell zu erkennen und zu beheben. Durch die Hitzebelastung, langes Stehen und das Mundblasen ist die Arbeit körperlich anstrengend.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Wannenöfen oder Schleifmaschinen)

  • Handarbeit (z.B. Glasmassen aufnehmen, rund und glatt formen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. hitzebeständige Handschuhe und Schutzbrille)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (z.B. Hitze der Hafenöfen)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Glasstaub sowie Dämpfe durch erhitztes Glas)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. Maschinenlärm)

  • Unfallgefahr (z.B. bei Bruchglas und beim Umgang mit heißflüssigem Glas)

  • Schichtarbeit

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. Glasposten frei Hand formen Glasartikel ausschneiden und schleifen)

  • Arbeit im Stehen

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Becher, Kelchgläser, Vasen, Kerzenhalter, Schalen, Glasteller, Beleuchtungsglas, Getränkeflaschen, Glaskolben, Glasröhren

Chemische Stoffe, z.B.: Quarzsand, Soda, Pottasche, Manganoxid, Metalloxid

Geräte, Werkzeuge und Anlagen, z.B.: Schleif- und Schneidegeräte, Glasmacherpfeifen, Nabelpfeifen, Wälzplatten, Wulgerhölzer, Glasposten, Eintraggabeln, Hafen- und Wannenöfen

Unterlagen, z.B.: technische Zeichnungen, Arbeits- und Funktionsablaufpläne

Arbeitsbereiche/Branchen

Glasmacher/innen finden Beschäftigung

  • in der Glasindustrie

  • in Glashütten

  • in Recyclingbetrieben

Branchen im Einzelnen

  • Glas

    • Herstellung von Hohlglas, z.B. Glashütten für die manuelle Fertigung von Kristallgläsern oder die industrielle Fertigung von Getränkeflaschen

    • Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren, z.B. Glashütten für die Fertigung von Glaswaren für Laboratorien, Glasgehäusen für Lampen oder optischem Glas

  • Abfallwirtschaft, Recycling

    • Rückgewinnung sortierter Werkstoffe, hier: Altglas

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Glasverarbeitung, Verfahrenstechnik, Fertigungstechnik).

Darüber hinaus kann sich der Trend, biegsames und sehr dünnes Glas z.B. für Hightech-Anwendungen herzustellen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Glasmacher/innen entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Industriemeister/in der Fachrichtung Glas oder eine Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Glastechnik mit dem Schwerpunkt Glashüttentechnik).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Keramik-, Glastechnik oder Produkt-, Industriedesign).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Ultradünnes und biegsames Glas

An biegbarem, ultradünnem Glas wird derzeit geforscht, vor allem wenn es darum geht, Kunststoffe, Metalle oder Textilien zu ersetzen oder elektronische Schaltungen zu miniaturisieren. Zahlreiche Hightech-Anwendungen können auf Grundlage der Forschungsergebnisse bereits realisiert werden, beispielsweise dünnere Mikrochips mit schnelleren Datentransferraten oder Trennmaterial für elektronische Bauteile im Smartphone, für Mikrobatterien sowie für Fingerprint- und Bio-Sensoren. Fachkräfte für Glastechnologie werden zunehmend z.B. mit der Entwicklung von ultradünnem Glas als Ersatz für Polymere bei Halbleitern, gedruckter Elektronik, in Sensoren oder Solaranwendungen beschäftigt sein.

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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