Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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wie Glasrohre und Hohlglaskörper mechanisch getrennt und thermisch gesprengt werden
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welche Funktion die üblichen Mess- und Prüfmittel haben
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was beim Ziehen von Spitzen, beim Verengen und Zentrieren von Glasrohren zu beachten ist
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wie Dampf- und Druckausgleichsrohre an Glaskörpern anzusetzen sind
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was beim Einblasen von Glaskörpern in eine Form zu beachten ist
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was beim Biegen von Glasrohren berücksichtigt werden muss
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wie man zum Beispiel Tischbrenner und Handgebläse einsetzen kann
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wie man sonstige Werkstoffe (Kunststoff, Metall, Glaskeramik) in der Glasapparateherstellung verwenden kann
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wie man beim Zusammensetzen eines Titrierapparates vorgeht
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welche Fehler Halberzeugnisse haben können und wie sie sich auf die Verarbeitung auswirken
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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auf berufsspezifischen Gebieten (z.B. Werkstoff Glas, Justieren, Apparatezeichnungen)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Zusatzqualifikationen
Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. und 2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes einschließlich seiner Organisation
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Kenntnisse des Glases und anderer Werkstoffe im Glasapparatebau
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Heißformen des Glases
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Trennen, Zusammensetzen, Ansetzen und Biegen
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Auf- und Einblasen
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Auftreiben und Bördeln
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Einschmelzen
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Herstellen von Glasapparaten
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Umgehen mit Vakuumanlagen
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Messen und Prüfen von Halb- und Fertigerzeugnissen
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lerngebieten:
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Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
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Werkstoff Glas
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elektrotechnische Grundlagen
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Ofenbau und Feuerungstechnik
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Werkzeuge und Maschinen
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sonstige Werk- und Hilfsstoffe
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Herstellung und Verarbeitung technischer Gläser
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spezielle Arbeitstechniken
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mathematische Grundkenntnisse
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physikalische Grundlagen
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Kosten
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Grundlagen des Fachzeichnens
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Einzelteilzeichnung
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Apparatezeichnung
Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
3. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lerngebieten:
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Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr
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spezielle Arbeitstechniken wie Vakuumtechnik, Justieren und Glas-, Keramik- und Metallverbindungen
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Glasapparatekunde
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Kosten
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Apparatezeichnungen
Abschluss-/Gesellenprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das
Berufsbildungsgesetz
über die Mindestvergütung geregelt. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Glaserhandwerk (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 575 bis € 835
2. Ausbildungsjahr: € 675 bis € 900
3. Ausbildungsjahr: € 750 bis € 955
Beispiel Glasindustrie neue Bundesländer - ohne Berlin (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: € 761
2. Ausbildungsjahr: € 812
3. Ausbildungsjahr: € 914
Beispiel Glasindustrie alte Bundesländer - ohne Berlin (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: € 860
2. Ausbildungsjahr: € 910
3. Ausbildungsjahr: € 1.010
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.
Förderungsmöglichkeiten
Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.
Informationen der Bundesagentur für Arbeit:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Glasapparatebauer/Glasapparatebauerin
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. vorgefertigte Glashalbzeuge auswählen und bearbeiten, Glaselemente schleifen, fertige Produkte justieren
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Umgebung: Werkstätten und Produktions- bzw. Werkhallen, Hitze, Maschinenlärm, Glasstaub, Dämpfe
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Kleidung: Schutzkleidung (z.B. getönte Schutzbrille, Staubschutzmasken, Handschuhe)
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Arbeitszeit: z.T. Schichtarbeit
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Anforderungen:
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Sorgfalt (z.B. beim Arbeiten mit dem zerbrechlichen Rohstoff Glas oder Durchführen von Qualitätskontrollen)
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Geschicklichkeit (z.B. bei Feinarbeiten)
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Räumliches Vorstellungsvermögen (z.B. beim Lesen technischer Zeichnungen)
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Technisches Verständnis (z.B. beim Warten von Maschinen, Geräten und Anlagen)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Lernorte
Glasapparatebauer/innen werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
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Ausbildungsbetrieb (i.d.R. handwerkliche Betriebe, Glashütten): Werkstätten oder Produktions- bzw. Werkhallen
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Berufsschule
: Unterrichtsräume
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:
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für die Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Saarland und Schleswig-Holstein in Wertheim (Baden-Württemberg):
Berufliches Schulzentrum
Wertheim
Reichenberger Straße
8
97877
Wertheim
D
+49.9342.96590
+49.9342.9659199
https://www.bsz-wertheim.de/
info@bsz-wertheim.de
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für die Länder Bayern und Berlin in Zwiesel (Bayern):
Glasfachschule Zwiesel
Staatliches Berufliches
Schulzentrum für Glas
Fachschulstraße
15-19
94227
Zwiesel
D
+49.9922.84440
+49.9922.844448
http://www.glasfachschule-zwiesel.de
info@glasfachschule-zwiesel.de
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für die Länder Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen in Ilmenau (Thüringen):
Staatliches Berufsschulzentrum
Arnstadt-Ilmenau
Am Ehrenberg
1
98693
Ilmenau
D
+49.3677.64570
+49.3677.645728
http://www.sbsz-arn-ilm.de/
info@sbz-arn-ilm.de
Quelle:
Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand 30.03.2023)
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Ggf. kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass