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Ausbildungsberuf
Glasapparatebauer/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Glasapparatebauer/innen stellen verschiedene Glasapparate und -geräte her, die überwiegend in Laboratorien verwendet werden. Manuell bearbeiten sie vorgefertigte Glasrohre und -stäbe, blasen Glaskugeln oder verschmelzen Glas mit Metall.

Die Ausbildung im Überblick

Glasapparatebauer/in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in Industrie und Handwerk.

Arbeitsbereiche/Branchen

Glasapparatebauer/innen finden Beschäftigung in Betrieben des Glasapparatebaus.

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Glasapparatebauer/in.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit mittlerem Bildungsabschluss ein. Etwa jede/r Sechste der Ausbildungsanfänger/innen hatte vor Ausbildungsbeginn ein Berufsvorbereitungsjahr abgeschlossen.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2021 gab es in den Ausbildungsbereichen Industrie und Handel sowie Handwerk insgesamt 18 Ausbildungsanfänger/innen. 56 Prozent der zukünftigen Glasapparatebauer/innen verfügten über einen mittleren Bildungsabschluss , jeweils 22 Prozent besaßen einen Hauptschulabschluss bzw. die Hochschulreife . 17 Prozent der Ausbildungsanfänger/innen hatten vor Ausbildungsbeginn ein Berufsvorbereitungsjahr absolviert.

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Mathematik:

Um Flächen und Körper berechnen zu können, sollten angehende Glasapparatebauer/innen über mathematische Kenntnisse verfügen.

Chemie:

Bei der täglichen Arbeit mit dem Werkstoff Glas beurteilen angehende Glasapparatebauer/innen auch dessen chemische Zusammensetzung. Chemiekenntnisse sind deshalb von Vorteil.

Physik:

Um Werkstoffeigenschaften richtig beurteilen zu können, benötigen angehende Glasapparatebauer/innen ein grundlegendes Verständnis physikalischer Gesetze und Zusammenhänge.

Werken/Technik:

Kenntnisse im Bereich Technik/Werken sind bei der Herstellung von Glasapparaten und dem Einsatz von Maschinen und Anlagen nützlich. Da die Auszubildenden auch Handskizzen und Zeichnungen anfertigen, sind zudem Kenntnisse im technischen Zeichnen ein Plus.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Glasapparatebauer/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:

IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie Glasrohre und Hohlglaskörper mechanisch getrennt und thermisch gesprengt werden

  • welche Funktion die üblichen Mess- und Prüfmittel haben

  • was beim Ziehen von Spitzen, beim Verengen und Zentrieren von Glasrohren zu beachten ist

  • wie Dampf- und Druckausgleichsrohre an Glaskörpern anzusetzen sind

  • was beim Einblasen von Glaskörpern in eine Form zu beachten ist

  • was beim Biegen von Glasrohren berücksichtigt werden muss

  • wie man zum Beispiel Tischbrenner und Handgebläse einsetzen kann

  • wie man sonstige Werkstoffe (Kunststoff, Metall, Glaskeramik) in der Glasapparateherstellung verwenden kann

  • wie man beim Zusammensetzen eines Titrierapparates vorgeht

  • welche Fehler Halberzeugnisse haben können und wie sie sich auf die Verarbeitung auswirken

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • auf berufsspezifischen Gebieten (z.B. Werkstoff Glas, Justieren, Apparatezeichnungen)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes einschließlich seiner Organisation

  • Kenntnisse des Glases und anderer Werkstoffe im Glasapparatebau

  • Heißformen des Glases

  • Trennen, Zusammensetzen, Ansetzen und Biegen

  • Auf- und Einblasen

  • Auftreiben und Bördeln

  • Einschmelzen

  • Herstellen von Glasapparaten

  • Umgehen mit Vakuumanlagen

  • Messen und Prüfen von Halb- und Fertigerzeugnissen

Ausbildung in der Berufsschule in den Lerngebieten:

  • Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung

  • Werkstoff Glas

  • elektrotechnische Grundlagen

  • Ofenbau und Feuerungstechnik

  • Werkzeuge und Maschinen

  • sonstige Werk- und Hilfsstoffe

  • Herstellung und Verarbeitung technischer Gläser

  • spezielle Arbeitstechniken

  • mathematische Grundkenntnisse

  • physikalische Grundlagen

  • Kosten

  • Grundlagen des Fachzeichnens

  • Einzelteilzeichnung

  • Apparatezeichnung

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

3. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr

Ausbildung in der Berufsschule in den Lerngebieten:

  • Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr

  • spezielle Arbeitstechniken wie Vakuumtechnik, Justieren und Glas-, Keramik- und Metallverbindungen

  • Glasapparatekunde

  • Kosten

  • Apparatezeichnungen

Abschluss-/Gesellenprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Glaserhandwerk (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 575 bis € 835

2. Ausbildungsjahr: € 675 bis € 900

3. Ausbildungsjahr: € 750 bis € 955

Beispiel Glasindustrie neue Bundesländer - ohne Berlin (monatlich brutto):

1. Ausbildungsjahr: € 761

2. Ausbildungsjahr: € 812

3. Ausbildungsjahr: € 914

Beispiel Glasindustrie alte Bundesländer - ohne Berlin (monatlich brutto):

1. Ausbildungsjahr: € 860

2. Ausbildungsjahr: € 910

3. Ausbildungsjahr: € 1.010

Quellen:

Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Glasapparatebauer/Glasapparatebauerin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. vorgefertigte Glashalbzeuge auswählen und bearbeiten, Glaselemente schleifen, fertige Produkte justieren

  • Umgebung: Werkstätten und Produktions- bzw. Werkhallen, Hitze, Maschinenlärm, Glasstaub, Dämpfe

  • Kleidung: Schutzkleidung (z.B. getönte Schutzbrille, Staubschutzmasken, Handschuhe)

  • Arbeitszeit: z.T. Schichtarbeit

  • Anforderungen:

    • Sorgfalt (z.B. beim Arbeiten mit dem zerbrechlichen Rohstoff Glas oder Durchführen von Qualitätskontrollen)

    • Geschicklichkeit (z.B. bei Feinarbeiten)

    • Räumliches Vorstellungsvermögen (z.B. beim Lesen technischer Zeichnungen)

    • Technisches Verständnis (z.B. beim Warten von Maschinen, Geräten und Anlagen)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Glasapparatebauer/innen werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. handwerkliche Betriebe, Glashütten): Werkstätten oder Produktions- bzw. Werkhallen

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für die Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Saarland und Schleswig-Holstein in Wertheim (Baden-Württemberg): Berufliches Schulzentrum Wertheim Reichenberger Straße 8 97877 Wertheim D +49.9342.96590 +49.9342.9659199 https://www.bsz-wertheim.de/ info@bsz-wertheim.de

  • für die Länder Bayern und Berlin in Zwiesel (Bayern): Glasfachschule Zwiesel Staatliches Berufliches Schulzentrum für Glas Fachschulstraße 15-19 94227 Zwiesel D +49.9922.84440 +49.9922.844448 http://www.glasfachschule-zwiesel.de info@glasfachschule-zwiesel.de

  • für die Länder Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen in Ilmenau (Thüringen): Staatliches Berufsschulzentrum Arnstadt-Ilmenau Am Ehrenberg 1 98693 Ilmenau D +49.3677.64570 +49.3677.645728 http://www.sbsz-arn-ilm.de/ info@sbz-arn-ilm.de

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand 30.03.2023)

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

Ggf. kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Glasapparatebauer/innen stellen in Handarbeit Glasapparate und Hohlgläser her, die in Laboratorien für die Medizinforschung oder in der Verfahrenstechnik zahlreicher Industriezweige verwendet werden. Technische Zeichnungen dienen ihnen als Vorlage für die Verarbeitung von Glas, Kunststoffen, Metallen oder Glaskeramik mithilfe von Vakuumanlagen, Tischbrennern und Handgebläsen. Über der Flamme eines Gasbrenners wärmen sie Glashalbzeuge so lange, bis diese zähflüssig und formbar sind, dann blasen sie den Glaskörper in die gewünschte Form. Fertiggestellte Produkte wie Reagenzgläser oder Destillationskolben messen, prüfen und justieren sie abschließend.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Glasapparatebauer/innen stellen verschiedene Glasapparate und -geräte her, die überwiegend in Laboratorien verwendet werden. Manuell bearbeiten sie vorgefertigte Glasrohre und -stäbe, blasen Glaskugeln oder verschmelzen Glas mit Metall.

Gläserne Eigenschaften

Um ein Glasgerät als Einzelstück oder als Serie in begrenzter Stückzahl anfertigen zu können, bedienen sich Glasapparatebauer/innen einer technischen Zeichnung als Vorlage. Wie sind die Halbzeuge - Röhren, Stäbe oder Kolben aus Glas - in die gewünschte Form zu bringen? Sie kennen die chemischen und physikalischen Eigenschaften des Glases genau: Häufig verwenden sie Borosilicatglas, welches sich dadurch auszeichnet, Chemikalien gegenüber widerstandsfähig zu sein, bei Temperaturwechseln kaum empfindlich zu reagieren und bis etwa 500°C seine Form zu behalten. Auch bei anderen Glasarten achten sie darauf, wie sich deren Eigenschaften während der Verarbeitung ändern und ob sie sich untereinander oder mit Metall verschmelzen lassen.

Brechen und Erwärmen

Zunächst schneiden Glasapparatebauer/innen z.B. Glasröhren und -stäbe auf eine bestimmte Länge zu: Mit Hartmetall- oder Stahlmessern ritzen sie das hauchdünne Glas an und brechen es. Größere und starkwandige Glasröhren ritzen sie an, erhitzen sie an der Anritzstelle und kühlen sie rasch wieder ab. So können sie die Röhren sauber trennen. Nun drehen sie die zugeschnittenen Glasröhren beständig so über dem Brenner, dass die zu erwärmende Stelle vom heißesten Teil der Flamme getroffen wird. Um ihre Augen vor der hellen Flamme zu schützen, tragen sie eine Schutzbrille. Mit der ständigen Hitze in der Werkstatt kommen sie zurecht. Während des Drehens achten sie genau darauf, die unterschiedlichen Wandstärken des Glases entsprechend zu erhitzen, damit es sich gleichmäßig erwärmt.

Biegen und Entspannen

Hat das Glas die geeignete Viskosität, können sie es weiterverarbeiten: Sie biegen es, ziehen es aus oder verengen es mit Einschnürblechen. Mit dem so genannten Auftreiber erweitern sie das Glasrohr trichter- oder kegelförmig, beim Bördeln treiben sie den Rand des Glasrohres auf und verstärken ihn. Um das Glasrohr auszuweiten, blasen sie Luft hinein. Bei allen Arbeitsschritten gehen sie vorsichtig und sehr präzise vor. Müssen sie Glasgefäße evakuieren, bedienen sie eine Vakuumpumpe. Daneben messen sie das Volumen von Glasapparaten mit Füllflüssigkeit wie Wasser oder Quecksilber aus und markieren die gemessene Stelle. Um die Spannung aus dem Glas zu bekommen, tempern, d.h. kühlen sie es. Nachdem sie es geschliffen, geätzt, versilbert, eingefärbt oder poliert haben, justieren und prüfen Glasapparatebauer/innen ihr handgefertigtes Produkt.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Arbeitsunterlagen und Ausgangsmaterialien vorbereiten

    • Handskizzen und technische Zeichnungen anfertigen, soweit keine Vorlagen vorliegen

    • Arbeitsablauf nach vorgegebenen Zeichnungen, Mustern sowie Arbeitsanweisungen festlegen

    • Glassorten bzw. vorgefertigte Glashalbzeuge (Stäbe, Röhren, Kolben u.Ä.) auswählen bzw. bereitstellen

    • Glasrohre auf erforderliche Maße ausmessen und zuschneiden (mit dem Glasmesser anritzen, evtl. bei starkwandigen Rohren die Anritzstelle erhitzen, brechen, sprengen, sägen)

  • Glas heiß verformen

    • Glaselemente mit dem Tischbrenner oder Handgebläse bzw. dem Gebläse der Gleichlaufdrehbank erhitzen (bei größeren und schweren Arbeitsobjekten)

    • heißes und weiches Glas manuell oder maschinell durch Biegen, Wendeln oder Ziehen formen

    • bestimmte Stellen des Glases verengen (mittels Einschnürblech mit halbkugeligen oder winkelförmigen Einschnitten)

    • Glasteile ineinander einsetzen bzw. ausziehen und einschmelzen; Verbindungsstellen verschmelzen

    • Röhren und Apparateteile aus Glas anschmelzen, zusammensetzen oder ansetzen

    • erforderliche Ausweitungen durch das Blasen in das Glasrohr mit dem Mund oder mit Hilfe eines Blaseschlauches herstellen

  • Glas kalt bearbeiten

    • Glaselemente mit Konus-, Kugel- oder Planschliff auf Normgröße schleifen

    • Glasteile mit der Diamantbohrmaschine bohren bzw. mit der Diamantsäge oder der Glasröhrenabschneidemaschine trennen

    • Glaselemente polieren, verspiegeln und einfärben

  • Glasapparate herstellen und die Qualität prüfen

    • Glaselemente und -teile durch Erhitzen und Verschmelzen zu Apparaten zusammensetzen

    • Glas ggf. mit Metallen verschmelzen

    • Spannung des Glases mit dem optischen Spannungsprüfer prüfen; ggf. zum Spannungsabbau Glas wieder erhitzen und langsam abkühlen oder Glasapparate im Kühlofen entspannen

    • Glas mit verschiedenen Säuren reinigen

    • Volumenmessgeräte mit Wasser oder Quecksilber einmessen und markieren

    • Glasgefäße durch Ätzen mit Flusssäure skalieren und mit Farben einbrennen

  • defekte Glasapparate und Geräte reparieren

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (in der Stunde): € 15,11 bis € 16,79

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Glasapparatebauer/in

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Glasapparatebläser/in

Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR

  • Glasbläser/Glasbläserin Spezialisierungsrichtung Glasapparatebläser/Glasapparatebläserin

    (Ausbildungsberuf von 1970 bis 1990)

  • Glasbläser/Glasbläserin Spezialisierungsrichtung Glasgerätejustierer/Glasgerätejustiererin

    (Ausbildungsberuf von 1970 bis 1990)

Vergleichbare Berufsbezeichnungen im deutschsprachigen Ausland

Schweiz

  • Apparateglasbläser/in

Österreich

  • Glasbläser/in und Glasinstrumentenerzeuger/in

Arbeitsorte

Glasapparatebauer/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • in Werk- bzw. Produktionshallen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Lagerräumen

Arbeitssituation

Glasapparatebauer/innen arbeiten viel mit der Hand, z.B. wenn sie heißes, weiches Glas biegen oder ziehen. Sie nutzen berufstypische Handwerkzeuge, z.B. Auftreiber, Einschnürbleche, Quetschzangen und optische Spannungsprüfer. Es kommen auch Spezialgeräte wie Handgebläse und Brenner zum Einsatz. In den Werkstätten und -hallen kann es durch laufende Maschinen laut sein und durch Erwärmen und Wiedererhitzen der zu bearbeitenden Rohstoffe entsteht Hitze. Glasstaub sowie Dämpfe durch erhitztes Glas liegen in der Luft. Säuren und ätzende Flüssigkeiten können Haut und Atemwege reizen. Glasapparatebauer/innen tragen daher entsprechende Schutzkleidung wie etwa Staubschutzmasken und Handschuhe sowie - wegen der hellen Flamme des Brenners - eine getönte Schutzbrille. Insbesondere in großen Unternehmen der optischen Industrie ist Schichtarbeit üblich.

Um die hohen Qualitätsanforderungen zu erfüllen, muss jeder Arbeitsschritt sehr sorgfältig und präzise ausgeführt werden. Bei den filigranen Arbeiten ist Geschicklichkeit unabdingbar. Räumliches Vorstellungsvermögen braucht es, um technische Zeichnungen zu lesen und umzusetzen. Die Wartung von Maschinen und Geräten erfordert technisches Verständnis.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Vakuumanlagen, Schleif-, Bohr-, Schneide- und Poliermaschinen)

  • Handarbeit (z.B. heißes und weiches Glas biegen, ziehen, ritzen, brechen, sägen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Schutzbrille)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (z.B. Hitzeentwicklung beim Erwärmen und Wiedererhitzen der Glaselemente an Tischgebläsebrennern)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Glasstaub sowie Dämpfe durch erhitztes Glas)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. beim Bohren von Glas)

  • Umgang mit Chemikalien (z.B. Glasgefäße durch Ätzen mit Flusssäure skalieren)

  • Unfallgefahr (beim Umgang mit giftigen Substanzen wie Quecksilber oder Flusssäure)

  • Schichtarbeit

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. bei der Anfertigung von Einzelstücken oder Serien von begrenzter Stückzahl)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Glasapparate, Hohlgläser für Versuchszwecke

Werkstücke und Werkstoffe, z.B.: Glasröhren, -stäbe und -kolben, Borosilicat-, Kalk-Natron- und bleihaltiges Glas, Kunststoffe, Metalle, Glaskeramik

Maschinen und Anlagen, z.B.: Schleif-, Bohr-, Schneide- und Poliermaschinen, Kühlöfen

Geräte, Werkzeuge und Zubehör, z.B.: Handgebläse, Spannungsprüfer, Brenner, Vakuumpumpen, Stahl- und Hartmetallmesser, Auftreiber, Einschnürbleche, Quetschzangen, Pinzetten, Anstecker, Schutzbrillen

Unterlagen und Zubehör, z.B.: technische Zeichnungen, Entwurfsskizzen, Muster

Arbeitsbereiche/Branchen

Glasapparatebauer/innen finden Beschäftigung in Betrieben des Glasapparatebaus.

Branchen im Einzelnen

  • Glas

    • Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren, z.B. glastechnische Werkstätten

    • Herstellung von Hohlglas, z.B. Glasbläsereien für chemisch-technische Spezialgläser

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Glasverarbeitung, Technisches Zeichnen, Schweiß-, Füge- und Trenntechniken).

Darüber hinaus kann sich der Trend, 3-D-Druck in der Glasverarbeitung einzusetzen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Glasapparatebauer/innen entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Glasbläser- und Glasapparatebauermeister/in oder eine Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Glastechnik).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Keramik-, Glastechnik oder Produkt-, Industriedesign).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Aktuelles

Ausbildung wird modernisiert

Die Ausbildung im Beruf Glasapparatebauer/in wird modernisiert, um sie an die Weiterentwicklung in der Berufspraxis anzupassen. Neue Fertigungstechniken, Produkte und Halbzeuge sowie eine größere Vielfältigkeit der Tätigkeitsfelder und Anforderungsprofile, z.B. in Bereichen wie der Vakuumtechnik, der Versilberung oder der Automatisierung, machen eine Neuordnung der Ausbildung erforderlich. Die neuen Technologien und Verfahren werden in der modernisierten Ausbildungsordnung bei den zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten sowie bei den Prüfungsanforderungen berücksichtigt. Zudem ist die Ausbildung künftig in den Einsatzgebieten Borosilikatglas, Quarzglas oder Weichglas möglich.

Trends

3-D-Druck in der Glastechnik

In den nächsten Jahren werden sich die Handlungsfelder der Additiven Fertigung (3-D-Druck) vervielfachen und auch die Glastechnik erobern. 3-D-Druck ermöglicht die Herstellung dreidimensionaler Objekte auf der Grundlage digitaler Informationen durch das schichtweise Auftragen von Materialien. Angewendet werden könnten additiv hergestellte Glasprodukte z.B. in der Datentechnik, Optik oder in der biologischen und medizinischen Technik. Um für diese Entwicklung gerüstet zu sein, müssen sich Fachkräfte mit der neuen Technik vertraut machen.

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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