Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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wie Glaserzeugnisse thermisch, manuell und maschinell getrennt werden
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wie man erwärmte Glasrohre und -stäbe mit gleichem und unterschiedlichem Durchmesser mit Glaskörpern zusammensetzt, biegt oder wickelt
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was beim Ziehen von Spitzen, beim Verengen und Zentrieren von Glasrohren und -stäben und beim Blasen von Kugeln zu beachten ist
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wie Dampf- und Druckausgleichsrohre an Glaskörpern anzusetzen sind
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wie man Glaskörper in Formen einbläst
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wie Böden, insbesondere Flach-, Rund- und Spitzböden gefertigt werden
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wie man Glasrohre und Hohlglaskörper sägt, bohrt, planschleift und Normschliffe für lösbare Verbindungsteile und Absperrhähne herstellt
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welche Arten von Glasapparaten es gibt, z.B. Glasapparate zur Destillation, für die Aufbewahrung von Flüssigkeiten und Gasen, für die Vakuumtechnik, und wie man sie herstellt
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wie Glasapparate nachbehandelt werden, z.B. durch technisches Entspannen, Signieren, Evakuieren
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welche Fehler Rohmaterialien, Halbzeuge und Glasapparate haben können, wie sie sich auf die Verarbeitung auswirken und wie man sie behebt
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wie man Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen vorbereitet, bedient, steuert und instand hält
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wie man Schäden an Halbzeugen und Glasapparaten identifiziert und analysiert, Halbzeuge und Glasapparate instand setzt und ändert
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Organisation des Ausbildungsbetriebs, Umweltschutz und Nachhaltigkeit und digitalisierte Arbeitswelt vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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auf berufsspezifischen Gebieten (z.B. Glasrohlinge und Glashalbzeuge maschinell umformen, Spannungen bewerten und minimieren)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Spezialisierung während der Ausbildung
Die Ausbildung wird in mindestens einem der folgenden Einsatzgebiete vermittelt:
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Borosilikatglas
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Quarzglas
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Weichglas
Zusatzqualifikationen
Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. bis 18. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Herstellen von Skizzen und Fertigungszeichnungen
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
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Trennen von Glaserzeugnissen
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manuelles Heißbearbeiten von Rohmaterialien und Werkstücken
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maschinelles Heißbearbeiten von Rohmaterialien und Werkstücken
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Kaltbearbeiten von Rohmaterialien und Werkstücken
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Herstellen von Glasapparaten
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Nachbehandeln von Glasapparaten
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Messen und Prüfen von Halbzeugen und Glasapparaten
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Einsetzen und Warten von Arbeitsmitteln
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
1. und 2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lerngebieten:
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1. Ausbildungsjahr:
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Arbeitsabläufe planen und vorbereiten
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Skizzen auswerten und anfertigen
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Glasrohlinge trennen
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Glasrohlinge manuell umformen
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2. Ausbildungsjahr:
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Glasrohlinge und Glashalbzeuge maschinell umformen
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technische Zeichnungen erstellen
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Spannungen bewerten und minimieren
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Glaskörper mechanisch bearbeiten
Zwischenprüfung im 4. Ausbildungshalbjahr
19. bis 36. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
3. Ausbildungsjahr
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lerngebieten:
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Glasoberflächen chemisch bearbeiten und beschichten
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Glasgeräte evakuieren und befüllen
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Glasgeräte und -apparaturen herstellen
Abschluss-/Gesellenprüfung am Ende der Berufsausbildung
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Glaserhandwerk (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 649 bis € 895
2. Ausbildungsjahr: € 766 bis € 960
3. Ausbildungsjahr: € 876 bis € 1.015
Beispiel Glasindustrie neue Bundesländer - ohne Berlin (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: € 880
2. Ausbildungsjahr: € 930
3. Ausbildungsjahr: € 1.000
Beispiel Glasindustrie alte Bundesländer - ohne Berlin (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: € 860
2. Ausbildungsjahr: € 910
3. Ausbildungsjahr: € 1.010
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Glasapparatebauer/Glasapparatebauerin
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Glasrohre und Hohlglaskörper sägen, bohren, schleifen, Glaserzeugnisse zusammensetzen, Glasapparate zusammensetzen
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Umgebung: Werkstätten und Produktions- bzw. Werkhallen, Hitze, Maschinenlärm, Glasstaub, Dämpfe
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Kleidung: Schutzkleidung (z.B. getönte Schutzbrille, Staubschutzmasken, Handschuhe)
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Arbeitszeit: z.T. Schichtarbeit
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Anforderungen:
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Sorgfalt (z.B. beim präzisen Zusammensetzen von Glaselementen in unterschiedlichen Winkeln)
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Geschicklichkeit (z.B. beim Sägen, Bohren, Schneiden oder Schleifen zerbrechlicher Werkstücke, bei der Verformung erhitzter Rohmaterialien und Halbzeuge)
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Räumliches Vorstellungsvermögen (z.B. beim Lesen technischer Zeichnungen)
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Technisches Verständnis (z.B. beim Warten von Maschinen, Geräten und Anlagen)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Lernorte
Glasapparatebauer/innen werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
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Ausbildungsbetrieb (i.d.R. handwerkliche Betriebe, Glashütten): Werkstätten oder Produktions- bzw. Werkhallen
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Berufsschule
: Unterrichtsräume
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:
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für die Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein in Wertheim (Baden-Württemberg):
Berufliches Schulzentrum
Wertheim
Reichenberger Straße
8
97877
Wertheim
D
+49.9342.96590
+49.9342.9659199
https://www.bsz-wertheim.de/
info@bsz-wertheim.de
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für die Länder Bayern, Berlin und Niedersachsen in Zwiesel (Bayern):
Glasfachschule Zwiesel
Staatliches Berufliches
Schulzentrum für Glas
Fachschulstraße
15-19
94227
Zwiesel
D
+49.9922.84440
+49.9922.844448
http://www.glasfachschule-zwiesel.de
info@glasfachschule-zwiesel.de
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für die Länder Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen in Ilmenau (Thüringen):
Staatliches Berufsschulzentrum
Arnstadt-Ilmenau
Am Ehrenberg
1
98693
Ilmenau
D
+49.3677.64570
+49.3677.645728
http://www.sbsz-arn-ilm.de/
info@sbz-arn-ilm.de
Quelle:
Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass