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Ausbildungsberuf
Feinoptikermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Feinoptikermeister/innen planen, steuern und überwachen die Arbeitsprozesse in Handwerksbetrieben für feinoptische Erzeugnisse und arbeiten ggf. selbst praktisch mit. Sie stellen die Qualität und Vermarktung der Produkte sicher, bilden Auszubildende aus und betreuen Kunden, Mitarbeiter/innen und Lieferanten.

Die Weiterbildung im Überblick

Feinoptikermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungsfreien Feinoptiker-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Feinoptikermeister/innen finden Beschäftigung bei Herstellern optischer oder feinmechanischer Erzeugnisse.

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Feinoptikermeister/in.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Feinoptiker-Handwerk ist eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. betriebliche Kosten und Kennzahlen zu ermitteln sowie Kostenstrukturen zu überprüfen.

Um im späteren Berufsalltag Rohstoffmengen berechnen, Kosten kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Feinoptikermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Feinoptikermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Für eine selbstständige Tätigkeit in diesem Handwerk ist keine Anerkennung des ausländischen Abschlusses erforderlich.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I) und Fachtheorie (Teil II):

    • Theoretische Optik

    • Maschinentechnik

    • Technische Mathematik

    • Werkstoffkunde

    • Fertigungstechnik

    • Arbeitssicherheit

    • Umweltschutz

    • Konstruktionstechnik

    • Technische Kommunikation

    • Längenprüftechnik

    • Qualitätssicherung

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Feinoptikermeister/Feinoptikermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Handwerkskammern oder Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • Schulungsräume

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Feinoptikermeister/innen organisieren die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. Zudem arbeiten sie auch selbst praktisch mit und übernehmen beispielsweise Nachfertigungen in Handarbeit. Sofern sie als Selbstständige einen Betrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • Parameter wie Rohstoffbedarf und Produktionszeiten berechnen

  • Rohstoffe, vor allem Rohglas, und Hilfsmittel wie Peche, Kitte und Entspiegelungschemikalien sowie Geräte, Maschinen und Anlagen auswählen und einkaufen, ggf. gemeinsam mit dem Einkauf oder der Betriebsleitung

  • Betriebsbereitschaft und rationellen Einsatz der Betriebsmittel sicherstellen

  • Muster, Entwurfsskizzen und technische Zeichnungen überprüfen

  • die Einstellung bzw. Programmierung von CNC-gesteuerten Fräs-, Schleif- und Poliermaschinen kontrollieren

  • die Herstellung von Bauteilen wie Prismen, Spiegeln oder Planparallel- und Keilplatten z.B. für Ferngläser, Mikroskope oder Projektionsgeräte überwachen

  • Werkstücke in Bezug auf Funktion, Sauberkeit, Passung und Maß- bzw. Winkelgenauigkeit kontrollieren, um möglichst frühzeitig Fehler erkennen und beseitigen zu können

  • Mitarbeiter/innen fachlich unterstützen, komplizierte oder neue Arbeitsgänge ggf. selbst ausführen

  • Arbeitsdurchführung und -qualität sowie Kosten und Termine überwachen

Führungsaufgaben

  • Arbeitsprogramm festlegen, Arbeitsaufträge an die Mitarbeiter/innen vergeben

  • Vorstellungsgespräche führen und neue Mitarbeiter/innen einstellen

  • effektive Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen organisieren und überwachen, Mitarbeiter/innen bei neuen oder schwierigen Arbeitsgängen anleiten

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen

  • Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen anregen und veranlassen

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen im Betrieb festlegen

  • unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Umfeldes die Geschäftspolitik bestimmen und künftige Betriebsstrategien entwickeln

  • die Arbeiten inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern

  • über Investitionen und die Auswahl der Betriebsmittel entscheiden, Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren

  • mit Auftraggebern und Kunden, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.963 bis € 4.303

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Feinoptikermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Meister/in im Feinoptikerhandwerk

Arbeitsorte

Feinoptikermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkhallen oder Werkstätten

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Feinoptikermeister/innen koordinieren die Arbeitsabläufe bei der Herstellung feinoptischer Bauteile. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung von Mitarbeitern auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Betriebswirtschaftliche Arbeiten wie die Materialdisposition erfordern kaufmännisches Denken und Verhandlungsgeschick, der Umgang mit Kunden Serviceorientierung. Sie sind für die Qualität der Arbeitsergebnisse, die Einhaltung von Terminen und Arbeitsschutzbestimmungen verantwortlich. In kleineren Betrieben führen sie anspruchsvolle Arbeiten selbst aus.

Feinoptikermeister/innen arbeiten größtenteils mit computergesteuerten Maschinen und Anlagen. Die Passung und Maßgenauigkeit optischer Bauteile überprüfen sie mit Mess- und Prüfgeräten. Kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten erledigen sie am PC. In Werkstätten oder -hallen können sie dem Lärm von Glasschneidern, Fräs-, Polier- und Schleifmaschinen ausgesetzt sein. Schichtarbeit ist üblich.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (z.B. Mitarbeiter/innen anleiten und führen)

  • Verantwortung für Sachwerte (unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Umfeldes die Geschäftspolitik bestimmen und künftige Betriebsstrategien entwickeln)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden bei Fragen zur Herstellung von optischen oder feinmechanischen Erzeugnissen beraten)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Fräs-, Schleif- und Poliermaschinen)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. durch Glasschneider, Fräs-, Polier- und Schleifmaschinen)

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Schichtarbeit

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Linsen, Prismen, Spiegel, Planparallel- und Keilplatten

Roh- und Hilfsstoffe, z.B.: Rohglas, Peche, Kitte, Entspiegelungschemikalien

Maschinen und Geräte, z.B.: CNC-gesteuerte Fräs-, Schleif- und Poliermaschinen, Glasschneider, Mikrometer, Koordinatenmessgeräte, Interferometer

Unterlagen, z.B.: Entwurfsskizzen, technische Zeichnungen, Kostenkalkulationen

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Feinoptikermeister/innen finden Beschäftigung bei Herstellern optischer oder feinmechanischer Erzeugnisse.

Branchen im Einzelnen

  • Feinmechanik, Optik

    • Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten, z.B. Ferngläser, Fotoapparate

    • Herstellung von nicht elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen, z.B. Mikroskope

    • Herstellung von medizintechnischen Apparaten und Materialien a. n. g., z.B. Brillengläser

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Technische Optik, Glasverarbeitung, Feinwerktechnik, Messtechnik).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung oder als Internationale/r Meister/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Photonik, Optische Technologien).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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