Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Zweirad-Servicetechniker/in für nichtmotorisierte Zweiradtechnik.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist in der Regel die Gesellen- oder Abschlussprüfung als Zweiradmechatroniker/in oder als Kraftfahrzeugmechatroniker/in mit dem Schwerpunkt Motorradtechnik.
Alternativ ist der Zugang auch mit einer Ausbildung in einem anderen (fahrzeugtechnischen) Beruf und ein- bis dreijähriger Berufspraxis oder mit mindestens vierjähriger einschlägiger Berufserfahrung möglich.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Elektrotechnik/Elektronik:
Um Prüfungsinhalte aus dem Handlungsbereich Technik, z.B. Beleuchtungs- und Informationssysteme oder Montieren von Zweiradsystemen, erfolgreich bewältigen zu können, sind Kenntnisse in Elektronik und Elektrotechnik notwendig.
Im späteren Berufsalltag benötigt man Kenntnisse in Elektrotechnik und Elektronik, um z.B. nichtmotorisierte Zweiräder mit elektrotechnischen Komponenten ausstatten zu können.
Technisches Zeichnen:
Das Erstellen von Funktionsplänen und das Analysieren von Systemzeichnungen gehört zu den Prüfungsinhalten.
Im Berufsleben arbeitet man mit technischen Unterlagen, z.B. wenn man verschiedene Fahrradtypen umbaut und mit Zusatzeinrichtungen ausstattet.
Rechnen/Mathematik:
Im Handlungsbereich Technik sind bei der Weiterbildungsprüfung z.B. Werkstattaufträge zu erstellen, Arbeitsschritte und Materialeinsatz zu planen.
Um im späteren Berufsalltag Kosten kalkulieren und Leistungen dokumentieren zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Zweirad-Servicetechniker/in für nichtmotorisierte Zweiradtechnik ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de
Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
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Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
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Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit
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Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
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Make it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte
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Anerkennung in Deutschland - Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen