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Ausbildungsberuf
Werkstoffprüfer/in - Systemtechnik

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Systemtechnik überprüfen den Zustand von Komponenten technischer Systeme oder führen Messungen und Prüfungen während der Fertigung und Montage oder bei der Instandhaltung durch. Außerdem koordinieren sie Prüfaufträge und dokumentieren die Ergebnisse.

Die Ausbildung im Überblick

Werkstoffprüfer/in der Fachrichtung Systemtechnik ist ein 3,5-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie.

Arbeitsbereiche/Branchen

Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Systemtechnik finden Beschäftigung

  • in branchenübergreifenden prüftechnischen Dienstleistungsunternehmen

  • in der chemischen und petrochemischen Industrie

  • in weiterverarbeitenden Unternehmen der Luftfahrt-, Automobil-, Eisenbahn- und Schiffbauindustrie

  • im Anlagenbau

  • im Bauwesen

  • bei Werkstoffprüfanstalten

  • bei Materialforschungseinrichtungen

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Werkstoffprüfer/in der Fachrichtung Systemtechnik.

Sonstige Zugangsbedingungen

Je nach Tätigkeitsgebiet muss ein Fachkundenachweis gemäß Strahlenschutzverordnung vorliegen.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2021 gab es sechs Ausbildungsanfänger/innen. Jeweils drei der zukünftigen Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Systemtechnik verfügten über einen mittleren Bildungsabschluss bzw. die Hochschulreife .

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Physik:

Um die physikalischen Grundlagen verschiedener Prüfverfahren zu verstehen und Werkstoffeigenschaften sowie Materialfehler von Bauteilen ermitteln zu können, benötigen die Auszubildenden Kenntnisse in Physik.

Chemie:

In der Ausbildung muss man unter anderem die chemischen Eigenschaften von Werkstoffen ermitteln und beurteilen. Wer bereits Kenntnisse in Chemie mitbringt, ist im Vorteil.

Mathematik:

Mathematische Kenntnisse benötigt man in der Ausbildung beispielsweise zum Berechnen von Kennwerten, zum Ermitteln der statistischen Verteilung von Messwerten.

Informatik:

Angehende Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Systemtechnik führen computergestützte Prüfungen durch und sichern und pflegen auftragsbezogene Daten und Dokumente am Rechner. Hierfür sind Vorkenntnisse in Informatik vorteilhaft.

Werken/Technik:

Schon in der Ausbildung kalibriert man Messgeräte, positioniert Prüfgeräte vor Ort oder führt Wartungsarbeiten an Werkzeugen und Arbeitsmitteln aus. Handwerkliches Geschick und Kenntnisse aus dem Werkunterricht sind daher von Vorteil.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Werkstoffprüfer/in der Fachrichtung Systemtechnik ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:

IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man Werkstoffe nach physikalischen, mechanischen und chemischen Eigenschaften beurteilt

  • wie man Herstellungsverfahren unterscheidet (v.a. Gießen, Sintern, Schmieden, Walzen und spanende Verfahren)

  • wie man physikalische Grundlagen zerstörender und zerstörungsfreier Prüfverfahren unterscheidet und Stoffeigenschaften (v.a. Dichte) ermittelt

  • welche Prüfeinrichtungen, Verbrauchsmaterialien, Mess- und Hilfsmittel man wofür auswählt

  • wie man zerstörende und zerstörungsfreie Prüfverfahren durchführt, die Prüfergebnisse bewertet und den Prüfungsverlauf dokumentiert

  • wie man Werkzeuge, Messgeräte und prüftechnische Einrichtungen pflegt

  • wie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die Umweltschutzmaßnahmen angewendet werden

  • wie man Arbeits- und Gefahrstoffe kennzeichnet, lagert und bereitstellt

  • wie man Fehler in unterschiedlichen Werkstoffen identifiziert und interpretiert, z.B. in Schweißnähten, Gussstücken, Schmiedeteilen oder Walzprodukten

  • wie man Durchstrahlungs-, Ultraschall-, Eindring-, Sicht- und Magnetpulverprüfungen durchführt und bewertet und wie sich die Prüfdurchführung und Dokumentation bei wiederkehrenden Prüfungen, Zwischen- und Abnahmeprüfungen unterscheidet

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. physikalische Werkstoffeigenschaften ermitteln und auswerten, mit elektromagnetischer Strahlung prüfen)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. - 18. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von Werkstoffen

  • Verarbeitungs- und Veredelungsverfahren für metallische Werkstoffe und deren Anwendungsmöglichkeiten

  • Verarbeitungs- und Veredelungsverfahren für nicht metallische Werkstoffe und deren Anwendungsmöglichkeiten

  • Grundlagen der Prüfverfahren

  • Planen und Vorbereiten von Prüfaufträgen, Auswählen und Überprüfen von Prüfmitteln

  • Einrichten von Prüfarbeitsplätzen

  • Durchführen von Prüfungen

  • Bewerten von Prüfergebnissen

  • Dokumentieren von Prüfungsverlauf, Messwerten und Prüfergebnissen

  • Bearbeiten von Werkstücken aus unterschiedlichen Werkstoffen

  • Warten und Pflegen von Werkzeugen, Messgeräten und Betriebseinrichtungen

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • 1. Ausbildungsjahr:

    • Einflüsse chemischer und produktionstechnischer Prozesse auf die Werkstoffeigenschaften beurteilen

    • Physikalische Werkstoffeigenschaften ermitteln und auswerten

    • Festigkeitskennwerte, Verformungskennwerte und Härte ermitteln

    • Materialografische Schliffe präparieren und deren Qualität beurteilen

    • Bauteile zerstörungsfrei auf Oberflächenfehler prüfen

  • 2. Ausbildungsjahr:

    • Gleichgewichtsnahe Wärmebehandlungen durchführen und auswerten

    • Physikalisch-chemische Werkstoffeigenschaften messtechnisch beurteilen

    • Gefüge makroskopisch und mikroskopisch beurteilen

    • Qualität von stoffschlüssigen Verbindungen beurteilen

    • Ultraschall-, Wirbelstrom-, mobile Härteprüfung und ambulante Metallografie durchführen

Teil 1 der Abschlussprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

19. - 42. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Vertiefen der Kenntnisse aus den ersten 18 Monaten

  • Unterscheiden von Beanspruchungen und Fehlerarten in technischen Systemen

  • Vorbereiten von Prüfeinsätzen in technischen Systemen

  • Vorbereiten von Prüfarbeitsplätzen in technischen Systemen

  • Durchführen von Prüfverfahren und -prozessen im Einsatzgebiet und Umsetzen von Anforderungen des Qualitätsmanagements

  • Analysieren von Prüfergebnissen

  • Durchführen von Maßnahmen nach Prüfungen

  • Dokumentieren des technischen Systemzustandes

  • Analysieren von Fehlerursachen

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • 3. Ausbildungsjahr:

    • Festigkeits- und Zähigkeitsmerkmale durch Wärmebehandlungen gezielt einstellen

    • Festigkeitskennwerte in Langzeitversuchen ermitteln

    • Verfahren des Qualitätsmanagements anwenden

    • Mit elektromagnetischer Strahlung prüfen

    • Schadensanalysen durchführen

  • 4. Ausbildungsjahr:

    • Ortsveränderliche Prüfgeräte zur Durchstrahlungsprüfung einsetzen

    • Zerstörungsfreie Prüfungen in Technischen Systemen durchführen

Teil 2 der Abschlussprüfung nach 3,5 Ausbildungsjahren

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel chemische Industrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 1.031 bis € 1.090

2. Ausbildungsjahr: € 1.077 bis € 1.190

3. Ausbildungsjahr: € 1.120 bis € 1.258

4. Ausbildungsjahr: € 1.166 bis € 1.345

Quellen:

Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Werkstoffprüfer/Werkstoffprüferin - Fachrichtung Systemtechnik

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): Prüfarbeitsplätze einrichten, Prüfgeräte kalibrieren und bedienen, Messergebnisse dokumentieren, Schäden und Materialfehler erkennen

  • Umgebung: wechselnde Arbeitsorte, Maschinenlärm in Werkhallen, Witterungseinflüsse im Freien

  • Kleidung: Schutzkleidung (z.B. Schutzbrille, Handschuhe und Arbeitskittel)

  • Anforderungen:

    • Beobachtungsgenauigkeit (z.B. Erkennen von Normabweichungen bei den untersuchten Werkstoffen)

    • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim gründlichen Prüfen von Schweißverbindungen, beim Prüfen der Materialbeschaffenheit sicherheitsrelevanter Bauteile im Luft- und Raumfahrzeugbau)

    • handwerkliches Geschick und technisches Verständnis (z.B. beim Einrichten von Anlagen zur Werkstoffuntersuchung, bei Wartungsarbeiten)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Systemtechnik werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. prüftechnische Dienstleistungsunternehmen, Betriebe der chemischen und petrochemischen Industrie, Unternehmen des Fahrzeug- und Maschinenbaus): Werkstoffprüflabors, Werkstätten, Werkhallen, Büroräume, wechselnde Einsatzorte außerhalb des Ausbildungsbetriebs

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für die Länder Bayern, Brandenburg (Auszubildende aus dem Umkreis Berlin besuchen nach Absprachen zwischen Berlin und Brandenburg die Berufsschule in Berlin), Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Selb (Bayern): Staatliches Berufliches Schulzentrum für Produktdesign und Prüftechnik Selb Weißenbacher Straße 60 95100 Selb D +49.9287.8827700 +49.9287.88277119 http://www.bsz-selb.de/ info@bsz-selb.de

  • für die Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein in Hamburg (Hamburg): Berufliche Schule Stahl- und Maschinenbau (BS 04) Angerstraße 7-11 22087 Hamburg D +49.40.4288260 +49.40.42882655 https://www.bs04.de/ bs04@hibb.hamburg.de

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand 30.03.2023)

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

  • Irland, Italien, Malta, Österreich, Spanien

    Auslandspraktikum "EuroSkill-plus" für Auszubildende in gewerblich-technischen Berufen

    Ort: Carlow (Irland), Brescia (Italien), Valletta und San Pawl (Malta), Wien (Österreich), Barcelona (Spanien), Sevilla (Spanien)

    Dauer: 3-4 Wochen

    Weitere Informationen: Mehr Chancen auf dem europäischen Arbeitsmarkt - Auslandsaufenthalte für Auszubildende

  • Verschiedene europäische Länder

    Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"

    Dauer: mindestens 3 Wochen

    Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss

    Weitere Informationen z.B.: Europaassistent/in

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

Ggf. kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Systemtechnik überprüfen Bauteile, die in Anlagen oder technischen Systemen verbaut sind. Sie wenden vorwiegend zerstörungsfreie, aber auch zerstörende Prüfverfahren an. Nach Schadensfällen ermitteln sie die Ursachen. Zunächst planen und koordinieren sie die Prüfaufträge und stimmen sich mit Kunden, Auditoren, Prüfaufsichtspersonal und Kollegen ab, um die Prüfung möglichst störungsfrei in die betrieblichen Abläufe einzupassen. Sie richten Prüfarbeitsplätze, Hilfseinrichtungen und Sicherheitsvorkehrungen ein und beachten die für die jeweiligen Verfahren und Werkstoffe geltenden Anforderungen. Außerdem überprüfen, kalibrieren und warten sie die Prüf- und Hilfsmittel. Ihre Prüfergebnisse dokumentieren und analysieren sie. Sie vergleichen Abweichungen mit Fehlerkatalogen und Prüfstandards und bewerten die Prüfergebnisse.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Systemtechnik überprüfen den Zustand von Komponenten technischer Systeme oder führen Messungen und Prüfungen während der Fertigung und Montage oder bei der Instandhaltung durch. Außerdem koordinieren sie Prüfaufträge und dokumentieren die Ergebnisse.

Sorgfältig vorbereitet

Produktionsanlagen, Rohrleitungen, Behälter, aber auch z.B. Brücken oder Kraftwerke: Technische Systeme müssen regelmäßig geprüft werden, um ihre Sicherheit und richtige Funktion zu gewährleisten. Hierfür sind Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Systemtechnik zuständig. Ob sie beim Kunden oder in Fertigungs- und Instandhaltungsabteilungen tätig sind, ob sie den Zustand von Bauteilen überprüfen oder nach Schadensfällen die Ursache untersuchen - Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Systemtechnik müssen ihre Prüfaufträge zunächst sorgfältig planen und organisieren. Sie ermitteln die Normen und Regelwerke, Prüfpläne und andere Bestimmungen, die am Prüfort gelten, und beachten bei ihrer Planung die räumlichen Gegebenheiten, beispielsweise wie zugänglich ein zu prüfendes Bauteil ist. Von den Verantwortlichen vor Ort holen sie die erforderlichen Einsatzgenehmigungen ein. Sie weisen ihre Kunden auf die jeweiligen Prüfbedingungen hin und beraten sie zu den Prüfungen. Bei der Durchführung ihrer Untersuchungen stimmen sie sich mit Kollegen, Kunden, Auditoren und Prüfaufsichtspersonal ab. So sorgen sie dafür, dass die Prüfung die betrieblichen Abläufe so wenig wie möglich stört. Für die Prüfung selbst richten sie die Prüfarbeitsplätze ein und erstellen Prüfanweisungen, z.B. für die zerstörungsfreie Prüfung von Oberflächen.

Prüfung, Auswertung, Nacharbeiten

Je nach zu untersuchendem System und nach verbautem Werkstoff kommen unterschiedliche Prüfverfahren, Hilfseinrichtungen und Prüfmittel zum Einsatz. Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Systemtechnik wenden meist zerstörungsfreie, gelegentlich aber auch zerstörende Verfahren an. Beispielsweise prüfen sie Bauteile und Komponenten aus unterschiedlichen Werkstoffen durch Sichtprüfung, Eindringprüfung, Magnetpulverprüfung, Ultraschallprüfung oder Durchstrahlungsprüfung. Oder sie untersuchen Schweißverbindungen, etwa an Rohrleitungen. Dabei arbeiten sie sehr genau und achten sorgfältig auf Messtoleranzen und Normabweichungen, berechnen Kennwerte und vergleichen Soll- und Istzustand. Wie die zu prüfenden Bauteile im Idealfall beschaffen sein sollen, entnehmen sie den jeweiligen Prüfvorgaben, Normtabellen und Gütevorschriften. Stets halten sie sich an die geltenden Arbeitssicherheits- und Umweltschutzbestimmungen und tragen je nach Aufgabe Schutzbrille, Handschuhe und Arbeitskittel, ggf. auch spezielle Röntgenschutzkleidung.

Ihre Untersuchungsergebnisse werten Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Systemtechnik am Computer aus und halten sie in Ergebnisprotokollen fest. Die Prüfstandards, die die Grundlage ihrer Arbeit darstellen, definieren auch bestimmte Fehlerarten. Wenn Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Systemtechnik Abweichungen vom Sollzustand feststellen, gleichen sie diese mit den vorliegenden Fehlerkatalogen ab. Zusammen mit dem Prüfaufsichtspersonal bewerten sie dann die Prüfergebnisse und präsentieren sie ggf. auch selbst ihren Kunden. Wenn Nacharbeiten nötig sind, beispielsweise um gefundene Fehler zu beheben, veranlassen sie diese und kontrollieren deren Erledigung.

Dokumentation, Wartung, Abrechnung

Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Systemtechnik dokumentieren nicht nur die Ergebnisse der einzelnen Prüfungen, sondern auch den technischen Systemzustand insgesamt und setzen dabei beispielsweise Rohrleitungspläne, isometrische Zeichnungen oder Baupläne ein. Darüber hinaus kalibrieren und warten sie auch die Prüf- und Hilfsmittel, die sie verwenden. Zu ihren Aufgaben gehört es ebenfalls, Arbeitsleistungen vertragsgemäß abzurechnen, Abrechnungsdaten zu erstellen und Nachkalkulationen durchzuführen.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Prüftechniken je nach Prüfproblem auswählen, die Prüfbedingungen durch Auswahl geeigneter Hilfseinrichtungen optimieren

  • Prüfaufträge planen, organisieren und koordinieren

    • die für den Prüfort einschlägigen Normen und Regelwerke, Prüfpläne und betrieblichen Bestimmungen sowie räumliche Gegebenheiten ermitteln und beachten, Zugänglichkeit und Prüfbarkeit beurteilen

    • Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten am Prüfort ermitteln und erforderliche Einsatzgenehmigungen einholen

    • vor- und nachgelagerte Bereiche ermitteln, Kunden auf spezifische Prüfbedingungen hinweisen und beraten

    • die Prüfungsvorbereitung und -durchführung mit Kunden, Auditoren, Prüfaufsichtspersonal und Kollegen abstimmen, um die Prüfung möglichst störungsfrei in betriebliche Abläufe einzupassen

    • Prüfarbeitsplätze einschließlich benötigter Hilfseinrichtungen und Sicherheitsvorkehrungen unter Beachtung der vor Ort relevanten Arbeitssicherheits- und Umweltschutzbestimmungen und betrieblichen Gegebenheiten planen und einrichten

  • Prüfanweisungen für zerstörungsfreie Prüfung von Oberflächenfehlern und oberflächennahen Fehlern in unterschiedlichen technischen Anlagen, unterschiedlichen Werkstoffen und Bauteildimensionen erstellen

  • Bauteile und Komponenten aus unterschiedlichen Werkstoffen insbesondere mit zerstörungsfreien, aber auch zerstörenden Prüfverfahren untersuchen, z.B. durch Sichtprüfung, Eindringprüfung, Magnetpulverprüfung, Ultraschallprüfung und Durchstrahlungsprüfung

  • Schweißverbindungen prüfen, z.B. in Kraftwerken oder an Rohrleitungen

  • umgebungs- und anlagenbedingte Einflüsse des Einsatzgebietes auf Prüfdurchführung und Prüfergebnisse berücksichtigen

  • Prüf- und Hilfsmittel überprüfen, kalibrieren und warten

  • Prüfergebnisse erfassen, dokumentieren und analysieren sowie in Abstimmung mit dem Prüfaufsichtspersonal bewerten, ggf. vor Auditoren und Kunden darstellen

  • identifizierte Abweichungen und Fehler mit Fehlerkatalogen sowie Prüfstandards mit definierten Fehlern vergleichen

  • Nachbehandlungs- und Nachbearbeitungsverfahren an Bauteilen vor Ort festlegen, kontrollieren und dokumentieren

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.219 bis € 3.537

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Werkstoffprüfer/in - Systemtechnik

Frühere Berufsbezeichnung

  • Werkstoffprüfer/Werkstoffprüferin (mit Schwerpunkten)

    (Ausbildungsberuf von 1996 bis 2013)

Vergleichbare Berufsbezeichnung im deutschsprachigen Ausland

Österreich

  • Werkstofftechniker/in

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Materials tester (m/f) specialising in systems technology

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Essayeur/Essayeuse de matériaux avec spécialisation technique des systèmes

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Systemtechnik arbeiten in erster Linie

  • in Prüflabors

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Werkhallen

  • in Büroräumen

Arbeitssituation

Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Systemtechnik arbeiten mit Mess-, Prüf- und Laborgeräten, z.B. zur Bestimmung von Schäden an Rohrleitungen. Sie warten Prüfgeräte mit Handwerkzeugen. Bei manchen Arbeiten tragen sie Schutzkleidung, z.B. Kittel und Schutzbrillen. Sie arbeiten in Prüflabors, Werkhallen, Büros, bei Kunden vor Ort, z.T. auch im Freien. Sie gehen mit Chemikalien und Röntgengeräten um. Chemische Dämpfe und Gerüche, Maschinenlärm und Witterungseinflüsse im Freien gehören zum Alltag. In vielen Betrieben ist Schichtarbeit üblich.

Werkstoffprüfer/innen müssen genau beobachten können, verantwortungsbewusst und exakt arbeiten, um Normabweichungen oder z.B. Materialfehler in sicherheitsrelevanten Bauteilen rechtzeitig zu erkennen. Dazu beachten sie z.B. Prüfvorgaben, Normtabellen und Gütevorschriften. Für das Einrichten und Instandhalten von Materialprüfungsgeräten und -anlagen benötigen sie handwerkliche Fähigkeiten und technisches Verständnis, für das messmikroskopische Auswerten der Untersuchungsergebnisse Geschicklichkeit und ein gutes Auge.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (Mess- und Prüfgeräte, um Härteprüfungen durchzuführen)

  • Handarbeit (z.B. Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Prüfgeräten)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (je nach Arbeitsgang beispielsweise Schutzbrille, Handschuhe und Arbeitskittel oder Sicherheitsschuhe)

  • Arbeit im Labor (z.B. Materialeigenschaften mit zerstörenden und zerstörungsfreien Methoden untersuchen)

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. Untersuchungen und deren Ergebnisse in Prüfprotokollen dokumentieren)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (z.B. Produktionsmaschinen untersuchen)

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (z.B. im Fahrzeug-, Maschinen- und Schiffbau)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. chemische Dämpfe)

  • Arbeit unter Lärm (Maschinenlärm)

  • Umgang mit Chemikalien (bei Prüfverfahren in Werkstofflabors)

  • Umgang mit Strahlung (z.B. Röntgenstrahlung bei Durchstrahlungsprüfungen)

  • Arbeit bei künstlicher Beleuchtung

  • Arbeit unter Geruchseinfluss (z.B. chemische Gerüche)

  • Schichtarbeit

  • Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. Prüfvorgaben, Normtabellen und Gütevorschriften)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. mikroskopische Untersuchungen durchführen)

  • Verantwortung für Sachwerte (Fehler oder qualitative Mängel an Bauteilen oder Systemen rechtzeitig entdecken, bevor diese weitergeliefert und dann verbaut werden)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Untersuchungsobjekte, z.B.: Produktionsanlagen, Rohrleitungen, Behälter, Brücken, Kraftwerke

Prüfgeräte, z.B.: Röntgen- und Ultraschallgeräte

Werkzeuge und Hilfsstoffe, z.B.: Handwerkzeuge, Eisenpulver, Eindringmittel, Kontraster, Schmierflüssigkeiten

Unterlagen, z.B.: Arbeitsaufträge, Normen, Prüfvorschriften, Prüfprotokolle, Tabellen, Diagramme, Berichte, Rohrleitungspläne, technische Zeichnungen, Baupläne, Fachliteratur

Arbeitsbereiche/Branchen

Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Systemtechnik finden Beschäftigung

  • in branchenübergreifenden prüftechnischen Dienstleistungsunternehmen

  • in der chemischen und petrochemischen Industrie

  • in weiterverarbeitenden Unternehmen der Luftfahrt-, Automobil-, Eisenbahn- und Schiffbauindustrie

  • im Anlagenbau

  • im Bauwesen

  • bei Werkstoffprüfanstalten

  • bei Materialforschungseinrichtungen

Branchen im Einzelnen

  • Technische, physikalische, chemische Untersuchung

    • Technische, physikalische und chemische Untersuchung, z.B. branchenübergreifende Dienstleistungsunternehmen, Werkstoffprüfanstalten

  • Chemie

    • Herstellung von Kunststoffen in Primärformen

    • Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen

  • Kraftfahrzeuge

    • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren

  • Schienenfahrzeuge

    • Herstellung von Lokomotiven und anderen Schienenfahrzeugen

  • Luft-, Raumfahrzeuge

    • Luft- und Raumfahrzeugbau

  • Schiffe, Boote

    • Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau)

    • Boots- und Yachtbau

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen

  • Energieversorgung

    • Elektrizitätserzeugung

  • Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin

    • Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin, z.B. Materialforschungseinrichtungen

  • Öffentliche Verwaltung

    • Allgemeine öffentliche Verwaltung, z.B. Materialprüfämter

  • Hochbau, Beton- u. Stahlbetonb., Feuerungs- u. Schornst.bau

    • Baugewerbe a. n. g., z.B. Baustoffprüfung

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Werkstoffprüfung, naturwissenschaftliches Labor, Physik und physikalische Messtechnik, Metallbe- und -verarbeitung).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Industriemeister/in der Fachrichtung Metall oder eine Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Werkstofftechnik).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Werkstoffwissenschaft, -technik oder Materialwissenschaft).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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