Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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wie man Werkstoffe nach physikalischen, mechanischen und chemischen Eigenschaften beurteilt
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wie man Herstellungsverfahren unterscheidet (v.a. Gießen, Sintern, Schmieden, Walzen und spanende Verfahren)
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wie man physikalische Grundlagen zerstörender und zerstörungsfreier Prüfverfahren unterscheidet und Stoffeigenschaften (v.a. Dichte) ermittelt
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welche Prüfeinrichtungen, Verbrauchsmaterialien, Mess- und Hilfsmittel man wofür auswählt
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wie man zerstörende und zerstörungsfreie Prüfverfahren durchführt, die Prüfergebnisse bewertet und den Prüfungsverlauf dokumentiert
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wie man Werkzeuge, Messgeräte und prüftechnische Einrichtungen pflegt
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wie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die Umweltschutzmaßnahmen angewendet werden
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wie man Arbeits- und Gefahrstoffe kennzeichnet, lagert und bereitstellt
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wie die Funktionalität von Kunststoffen durch Additive beeinflusst wird, insbesondere durch Gleitmittel, Stabilisatoren, Weichmacher, Füllstoffe und Kunststoffrecyclate
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wie man mechanische Eigenschaften von Kunststoffen in Abhängigkeit von Temperatur und Beanspruchungsgeschwindigkeit beurteilt
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. physikalische Werkstoffeigenschaften ermitteln und auswerten, mit elektromagnetischer Strahlung prüfen)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Zusatzqualifikationen
Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. - 18. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von Werkstoffen
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Verarbeitungs- und Veredelungsverfahren für metallische Werkstoffe und deren Anwendungsmöglichkeiten
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Verarbeitungs- und Veredelungsverfahren für nicht metallische Werkstoffe und deren Anwendungsmöglichkeiten
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Grundlagen der Prüfverfahren
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Planen und Vorbereiten von Prüfaufträgen, Auswählen und Überprüfen von Prüfmitteln
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Einrichten von Prüfarbeitsplätzen
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Durchführen von Prüfungen
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Bewerten von Prüfergebnissen
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Dokumentieren von Prüfungsverlauf, Messwerten und Prüfergebnissen
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Bearbeiten von Werkstücken aus unterschiedlichen Werkstoffen
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Warten und Pflegen von Werkzeugen, Messgeräten und Betriebseinrichtungen
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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1. Ausbildungsjahr:
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Einflüsse chemischer und produktionstechnischer Prozesse auf die Werkstoffeigenschaften beurteilen
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physikalische Werkstoffeigenschaften ermitteln und auswerten
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Festigkeitskennwerte, Verformungskennwerte und Härte ermitteln
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materialografische Schliffe präparieren und deren Qualität beurteilen
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Bauteile zerstörungsfrei auf Oberflächenfehler prüfen
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2. Ausbildungsjahr:
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gleichgewichtsnahe Wärmebehandlungen durchführen und auswerten
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physikalisch-chemische Werkstoffeigenschaften messtechnisch beurteilen
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Gefüge makroskopisch und mikroskopisch beurteilen
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Qualität von stoffschlüssigen Verbindungen beurteilen
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Ultraschall-, Wirbelstrom-, mobile Härteprüfung und ambulante Metallografie durchführen
Teil 1 der Abschlussprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
19. - 42. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Vertiefen der Kenntnisse aus den ersten 18 Monaten
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Einordnen von Aufbau und Struktur von Kunststoffen
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Beurteilen der Eigenschaften von Kunststoffen
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Unterscheiden und Anwenden von Verarbeitungsverfahren für Kunststoffe
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Ermitteln mechanisch-technologischer Eigenschaften von Kunststoffen
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Ermitteln thermischer, physikalisch-chemischer und morphologischer Eigenschaften von Kunststoffen
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Anwenden zerstörungsfreier Prüfverfahren
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Analysieren von Fehlerursachen
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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3. Ausbildungsjahr:
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Festigkeits- und Zähigkeitsmerkmale durch Wärmebehandlungen gezielt einstellen
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Festigkeitskennwerte in Langzeitversuchen ermitteln
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Verfahren des Qualitätsmanagements anwenden
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mit elektromagnetischer Strahlung prüfen
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Schadensanalysen durchführen
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4. Ausbildungsjahr:
Teil 2 der Abschlussprüfung nach 3,5 Ausbildungsjahren
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Kunststoff verarbeitende Industrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 900 bis € 1.140
2. Ausbildungsjahr: € 989 bis € 1.220
3. Ausbildungsjahr: € 1.052 bis € 1.300
4. Ausbildungsjahr: € 1.096 bis € 1.390
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3,5 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Werkstoffprüfer/Werkstoffprüferin - Fachrichtung Kunststofftechnik
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): Prüfgeräte bedienen, Messergebnisse dokumentieren, Proben untersuchen und ihre Eigenschaften bestimmen, Materialfehler erkennen
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Umgebung: chemische Gerüche in Prüflabors, Maschinenlärm in Produktionshallen
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Kleidung: Schutzkleidung (z.B. Schutzbrille, Handschuhe und Arbeitskittel)
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Arbeitszeit: z.T. Schichtarbeit
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Anforderungen:
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Beobachtungsgenauigkeit (z.B. Erkennen von Normabweichungen bei den untersuchten Werkstoffen)
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Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim exakten Ermitteln von Kennwerten, beim Prüfen der Materialbeschaffenheit sicherheitsrelevanter Maschinenteile)
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handwerkliches Geschick und technisches Verständnis (z.B. beim Einrichten von Anlagen zur Werkstoffuntersuchung, bei Wartungsarbeiten)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Lernorte
Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Kunststofftechnik werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
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Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Unternehmen der Kunststoff erzeugenden und verarbeitenden Industrie): Werkstoffprüflabors, Werkstätten, Produktionshallen, Büroräume
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Berufsschule
: Unterrichtsräume
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:
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für die Länder Bayern, Brandenburg (Auszubildende aus dem Umkreis Berlin besuchen nach Absprachen zwischen Berlin und Brandenburg die Berufsschule in Berlin), Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Selb (Bayern):
Staatliches Berufliches
Schulzentrum für Produktdesign
und Prüftechnik Selb
Weißenbacher Straße
60
95100
Selb
D
+49.9287.8827700
+49.9287.88277119
http://www.bsz-selb.de/
info@bsz-selb.de
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für die Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein in Hamburg (Hamburg):
Berufliche Schule
Stahl- und Maschinenbau (BS
04)
Angerstraße
7-11
22087
Hamburg
D
+49.40.4288260
+49.40.42882655
https://www.bs04.de/
Quelle:
Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:
Belgien, Irland, Italien, Lettland, Malta, Österreich, Polen, Spanien, Tschechien
Auslandspraktikum "EuroSkill-plus" für Auszubildende in gewerblich-technischen Berufen
Dauer: 3-4 Wochen
Weitere Informationen:
Mehr Chancen auf dem europäischen Arbeitsmarkt - Auslandsaufenthalte für Auszubildende
Verschiedene europäische Länder
Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"
Dauer: mindestens 3 Wochen
Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss
Weitere Informationen z.B.:
Europaassistent/in
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass