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Ausbildungsberuf
Textilgestaltermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Textilgestaltermeister/innen steuern die Arbeitsprozesse v.a. in der handwerklichen Herstellung von Filz-, Klöppelwaren, Posamenten, Stickereien, Strick- und Webwaren. Sie stellen die Qualität und Vermarktung ihrer Produkte sicher, bilden Auszubildende aus, leiten Mitarbeiter/innen an und betreuen Kunden und Lieferanten.

Die Weiterbildung im Überblick

Textilgestaltermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungsfreien Textilgestalter-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Textilgestaltermeister/innen finden Beschäftigung

  • in handwerklichen Textilgestaltungsbetrieben

  • in kunsthandwerklichen Betrieben, z.B. in der Herstellung von Bekleidung, Haus- und Heimtextilien, Textilschmuck und Accessoires

  • in Theaterwerkstätten

  • in Werkstätten sozialtherapeutischer Einrichtungen

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel wird für den Zugang zur Tätigkeit eine bestandene Prüfung als Textilgestaltermeister/in gefordert.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Textilgestalter-Handwerk ist eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. betriebliche Kosten und Kennzahlen zu ermitteln sowie Kostenstrukturen zu überprüfen.

Um im späteren Berufsalltag Materialmengen berechnen, Kosten kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Textilgestaltermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Textilgestaltermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Für eine selbstständige Tätigkeit in diesem Handwerk ist keine Anerkennung des ausländischen Abschlusses erforderlich.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • Kundenaufträge durchführen

    • Planungsunterlagen erstellen

    • Verkaufsfertige Textilprodukte herstellen und kontrollieren

  • Fachtheorie (Teil II):

    • Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen

    • Angebotsunterlagen erstellen und Angebote auswerten, Angebotskalkulation durchführen

    • Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und -organisation bewerten; dabei qualitätssichernde Aspekte darstellen sowie Schnittstellen zwischen Arbeitsbereichen berücksichtigen

    • berufsbezogene rechtliche Vorschriften und technische Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik anwenden

    • Arbeitspläne und technische Zeichnungen erarbeiten sowie vorgegebene Skizzen und Zeichnungen bewerten und korrigieren

    • den auftragsbezogenen Einsatz von Werkstoffen, Maschinen und Geräten bestimmen und begründen

    • Unteraufträge vergeben und kontrollieren

    • die Schadensaufnahme an Textilprodukten darstellen, Instandsetzungsmethoden vorschlagen sowie die Vorgehensweise festlegen und begründen

    • Nachkalkulationen durchführen

    • betriebliche Kosten ermitteln; dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen

    • betriebliche Kostenstrukturen überprüfen; betriebliche Kennzahlen ermitteln

    • Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur Gewinnung neuer Kunden erarbeiten

    • die Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements für den Unternehmenserfolg darstellen, Maßnahmen des Qualitätsmanagements festlegen, Dokumentationen bewerten

    • Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen, einschließlich Personalentwicklung

    • betriebsspezifische Maßnahmen zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und des Umweltschutzes entwickeln

    • die gewerkspezifische Betriebs- und Lagerausstattung sowie logistische Prozesse planen und darstellen

    • den Nutzen des Einsatzes von Informations- und Kommunikationssystemen und zwischenbetrieblicher Kooperationen prüfen

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Textilgestaltermeister/Textilgestaltermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Handwerkskammern oder Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • Schulungsräume

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Textilgestaltermeister/innen organisieren die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. Vor allem in kleineren Betrieben arbeiten sie auch selbst praktisch mit und stellen mit unterschiedlichen Fertigungstechniken beispielsweise Kollektionen her. Sofern sie als Selbstständige einen Textilgestaltungsbetrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • Kunden beraten, Leistungen kalkulieren und Angebote erstellen

  • Konzepte für die Herstellung, Fertigstellung und Konfektionierung z.B. von Filzen, Klöppelspitzen, Posamenten, Stickereien, Gestricken und Geweben entwickeln

  • Skizzen, Entwürfe, Zeichnungen, Schnitte und Patronen, auch unter Einsatz von rechnergestützten Systemen, anfertigen

  • Arbeiten an Mitarbeiter/innen verteilen, fachlich anspruchsvolle Arbeiten auch selbst ausführen

  • Arbeitsausführung und -qualität überwachen, Einhaltung von Kosten und Terminen sicherstellen

  • experimentelle Arbeiten durchführen, insbesondere auch mit nicht textilen Materialien

  • durchgeführte Leistungen abnehmen und dokumentieren, ggf. Nachkalkulationen durchführen

  • Konzepte für Präsentationen anlass- und kundenbezogen entwickeln

Führungsaufgaben

  • Arbeitsabläufe inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern

  • über Investitionen sowie die Auswahl der Betriebsmittel entscheiden, Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren

  • mit Auftraggebern und Kunden, Lieferanten und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

  • betriebliches Qualitätsmanagement planen

  • Mitarbeiter/innen auswählen, fachlich anleiten, bei ihrer Weiterbildung mitwirken

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.870

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Textilgestaltermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Meister/in im Textilgestalterhandwerk

Frühere Berufsbezeichnungen

  • Stickermeister/Stickermeisterin

    (Weiterbildungsberuf von 1957 bis 2013)

  • Webermeister/Webermeisterin

    (Weiterbildungsberuf von 1957 bis 2013)

Arbeitsorte

Textilgestaltermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • in Ateliers

  • in Verkaufsräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Büroräumen

  • in Werkhallen

Arbeitssituation

Textilgestaltermeister/innen leiten kleinere Betriebe des Textilgestalter-Handwerks oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren industrieähnlichen Betrieben. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung von Mitarbeitern auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Büroarbeiten erfordern Genauigkeit und Konzentration. Textilgestaltermeister/innen übernehmen auch praktische Aufgaben. Um äußerst feine Ziermotive z.B. auf Kleidungs- oder Dekostoffe zu übertragen oder textile Erzeugnisse zu restaurieren, benötigen sie geschickte und ruhige Hände sowie eine geduldige und sorgfältige Arbeitsweise. Mit Kreativität und Sinn für Ästhetik entwerfen sie z.B. Muster und Einzelstücke. Für die Instandhaltung von Arbeitsgeräten und Maschinen benötigen sie handwerkliches Geschick und technisches Verständnis. Ihre Kunden beraten sie freundlich und kompetent.

Textilgestaltermeister/innen arbeiten viel mit der Hand, bedienen und überwachen jedoch auch Textilmaschinen. Wegen des Maschinenlärms tragen sie hierbei Gehörschutz. Sie wechseln zwischen Büro, Werkstätten und ggf. Verkaufsräumen. In den Werkstätten liegen Textilstaub, Gerüche von Imprägniermitteln oder Bügeldämpfe in der Luft.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (z.B. Mitarbeiter/innen und Auszubildende anleiten und führen)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. mit feinem Garn und Nadeln umgehen)

  • Kundenkontakt (z.B. mit Kunden die Ausführung erteilter Aufträge besprechen)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Stick-, Strickmaschinen oder Webstühle)

  • Handarbeit (z.B. anspruchsvolle Arbeiten mit den jeweiligen handwerklichen Textilgestaltungstechniken von Hand ausführen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Gehörschutz)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Filz-, Klöppelwaren, Posamenten, Stickereien, Strick- und Webwaren

Materialien und Hilfsstoffe, z.B.: Garne aus Naturfasern wie Baumwolle, Leinen, Wolle oder Seide, Mischfasern, Chemiefasern, Textilfarben, Imprägniermittel

Maschinen und Geräte, z.B.: Nähmaschinen, Webstühle, Strickmaschinen, Kettelmaschinen, Spul- und Schärmaschinen, Bügeleisen

Werkzeuge und Zubehör, z.B.: Nadeln, Scheren, Schnittschablonen, Lochkarten, Garnspulen, Kettfäden, Kettbäume, Applikationen wie Perlen oder Pailletten

Unterlagen, z.B.: Mustervorlagen und -zeichnungen, Musterkataloge, Arbeitsanweisungen, Regelwerke

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Textilgestaltermeister/innen finden Beschäftigung

  • in handwerklichen Textilgestaltungsbetrieben

  • in kunsthandwerklichen Betrieben, z.B. in der Herstellung von Bekleidung, Haus- und Heimtextilien, Textilschmuck und Accessoires

  • in Theaterwerkstätten

  • in Werkstätten sozialtherapeutischer Einrichtungen

Branchen im Einzelnen

  • Textilien

    • Weberei, hier: (kunst-)handwerkliche Webereibetriebe

    • Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff, z.B. (kunst-)handwerkliche Strickereien

    • Herstellung von sonstigen Textilwaren, z.B. Stickereien, Textilschmuck, Spitzenstoffe, Haus- und Heimtextilien

    • Herstellung von Teppichen, z.B. Teppichmanufakturen

  • Bekleidung

    • Herstellung von Bekleidung (ohne Pelzbekleidung), z.B. Strickwaren, gefilzte oder gewalkte Bekleidungsstücke

  • Kunst, Kultur, Museen

    • Opern- und Schauspielhäuser, Konzerthallen und ähnliche Einrichtungen, z.B. Theaterwerkstätten

    • Museen, z.B. Textilrestaurierung in Museumswerkstätten

  • Design, Gestaltung

    • Industrie-, Produkt- und Mode-Design, z.B. Modeateliers

  • Sozialwesen

    • Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime, hier: Durchführen beschäftigungstherapeutischer Programme

    • Sonstiges Sozialwesen a. n. g., z.B.: Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Textildesign, Textilerzeugung). Außerdem bieten sich Anpassungsweiterbildungen in den Bereichen Qualitätsmanagement oder Mitarbeiterführung an.

Darüber hinaus kann sich der Trend zu nachhaltigen Textilien zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Textilgestaltermeister/innen entwickeln. Das Thema 3-D-Druck in der Textilerzeugung bieten ebenfalls Weiterbildungspotenzial.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Textildesign oder Textil-, Bekleidungstechnik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

3-D-Druck in der Textilerzeugung

Die Technik des 3-D-Drucks (Additive Fertigung) erobert auch die Textilerzeugung, vor allem bei der Herstellung technischer Textilien oder von Werkstoffen für Sport-, Schutz- und Sicherheitsbekleidung. 3-D-Druck ermöglicht die Herstellung dreidimensionaler Objekte auf der Grundlage digitaler Informationen durch das schichtweise Auftragen von Materialien. Mit dieser Methode können individuelle Kundenwünsche oder besondere Anforderungen an die Materialien, wie z.B. das Einarbeiten von leitfähigen Stoffen, einfacher umgesetzt werden. Ebenso können dadurch einzelne Produktionsschritte eingespart werden, wodurch die Produktion wiederrum energieeffizienter und nachhaltiger wird. Um für diese Entwicklung gerüstet zu sein, müssen sich Fachkräfte mit der neuen Technik vertraut machen.

Nachhaltige Mode, nachhaltige Textilien

In der Bekleidungsbranche wächst die Nachfrage nach nachhaltigen, ethisch und umweltverträglich hergestellten Produkten. Modehersteller reagieren darauf z.B. mit Funktionskleidung aus recycelten PET-Flaschen oder neuartigen Fasern aus natürlichen Materialien. Führungskräfte der Textilindustrie suchen Lösungen für neue Rohstoffe und Produktionsverfahren und setzen für die Textilbehandlung und -ausrüstung z.B. Ultraschalltechnologie ein, mithilfe derer sich der Verbrauch an Chemikalien, Wasser und Energie signifikant verringern lässt. In den Bereichen Design und Handel hingegen werden Führungskräfte entscheiden, wie sie ihre Kollektionen bzw. ihr Angebot an die Wünsche der Kunden anpassen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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