Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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wie man betriebliche Kommunikationssysteme auswählt und anwendet
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wie ein Textverarbeitungssystem bedarfsgerecht und effizient angewendet wird
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wie man Informationen recherchiert, beurteilt, aufbereitet und archiviert
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wie man den Posteingang und -ausgang bearbeitet
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was bei der Planung, Durchführung und Kontrolle von Projekten zu beachten ist
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wie man Angebote einholt, prüft, vergleicht und Entscheidungen begründet
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wie man Kundendaten zusammenstellt, aufbereitet und auswertet
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wie man Vor- und Nachkalkulationen durchführt und auswertet
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wie man Dienstreiseanträge und Reisekostenabrechnungen vorbereitet
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wie man Zahlungen unter Berücksichtigung der Zahlungsbedingungen vorbereitet
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Kunden akquirieren und binden, personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen, ein Projekt planen und durchführen)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Spezialisierung während der Ausbildung
Die Ausbildung wird durch Wahlqualifikationen vertieft, je nach Ausbildungsbetrieb z.B.:
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Auftragssteuerung und -koordination
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Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
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Kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen
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Einkauf und Logistik
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Marketing und Vertrieb
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Personalwirtschaft
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Assistenz und Sekretariat
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Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
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Verwaltung und Recht
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Öffentliche Finanzwirtschaft
Zusatzqualifikationen
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Die Ausbildungsordnung sieht vor, dass in der Ausbildung eine nicht gewählte Wahlqualifikation als Zusatzqualifikation erworben werden kann, z.B. Auftragssteuerung und -koordination, Einkauf und Logistik sowie Personalwirtschaft. Diese sogenannten kodifizierten Zusatzqualifikationen ermöglichen es Auszubildenden, sich fachlich über die Erstausbildung hinaus zu bilden.
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Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
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Die Zusatzqualifikation "Forderungsmanagement" bietet Auszubildenden die Möglichkeit, sich in diesem für die Unternehmensführung besonders wichtigen Bereich über ihre Erstausbildung hinaus zu bilden. Vermittelt werden z.B. Kenntnisse über die Arten der Vertragsgestaltung, die Forderungsüberwachung, das Insolvenzverfahren und die Rechnungserstellung einschließlich Dokumentation. Das Erlernte wird anschließend geprüft. Weitere Informationen erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer, z.B.:
Bergische IHK - Forderungsmanagement
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. - 15. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Büroprozesse
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Geschäftsprozesse
1. und 2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und den Betrieb präsentieren
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Büroprozesse gestalten und Arbeitsvorgänge organisieren
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Aufträge bearbeiten
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Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen und Verträge schließen
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Kunden akquirieren und binden
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Werteströme erfassen und beurteilen
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Gesprächssituationen gestalten
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personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
Teil 1 der Abschlussprüfung in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres
16. - 36. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
3. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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Liquidität sichern und Finanzierung vorbereiten
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Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern
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Geschäftsprozesse darstellen und optimieren
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Veranstaltungen und Geschäftsreisen organisieren
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ein Projekt planen und durchführen
Teil 2 der Abschlussprüfung gegen Ende des 3. Ausbildungsjahres
Zur Ergänzung der betrieblichen Berufsausbildung wird im Bereich der zuständigen Stellen des öffentlichen Dienstes eine dienstbegleitende Unterweisung von i.d.R. 420 Stunden durchgeführt.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Metallhandwerk (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 649 bis € 1.074
2. Ausbildungsjahr: € 766 bis € 1.150
3. Ausbildungsjahr: € 876 bis € 1.270
Beispiel Metall- und Elektroindustrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 1.066 bis € 1.198
2. Ausbildungsjahr: € 1.119 bis € 1.232
3. Ausbildungsjahr: € 1.197 bis € 1.326
Beispiel öffentlicher Dienst (kommunale Arbeitgeber) (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: € 1.218
2. Ausbildungsjahr: € 1.268
3. Ausbildungsjahr: € 1.314
Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Kaufmann für Büromanagement/Kauffrau für Büromanagement
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Schriftverkehr erledigen, Rechnungen erstellen, Angebote für Produkte und Dienstleistungen einholen, Termine überwachen
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Umgebung: Bildschirmarbeit in Büroräumen
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Anforderungen:
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Organisatorische Fähigkeiten (z.B. beim Planen von Geschäftsreisen)
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Flexibilität (z.B. mit häufig wechselnden Aufgaben und Arbeitssituationen umgehen)
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Kaufmännisches Denken (z.B. beim Einholen von Aufträgen)
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Kunden- und Serviceorientierung (z.B. auf die Anliegen von Kunden beim Entgegennehmen von telefonischen Anfragen eingehen)
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Sorgfalt sowie mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen (z.B. beim Arbeiten am Kundenempfang, beim Verfassen von Geschäftsbriefen)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Lernorte
Kaufleute für Büromanagement werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
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Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe des Handels, der Industrie, des Handwerks sowie Behörden und Verbände/Organisationen): Büroräume
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Berufsschule
: Unterrichtsräume
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:
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Griechenland, Irland, Lettland, Portugal, Schweden, Tschechien
Auslandspraktikum "EuroTrainee" für Auszubildende im kaufmännischen Bereich sowie in der Hotel- und Gaststättenbranche
Dauer: 4 Wochen
Weitere Informationen:
Mehr Chancen auf dem europäischen Arbeitsmarkt - Auslandsaufenthalte für Auszubildende
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Großbritannien
Intensivkurs "Professional Development Programme (PDP)", ggf. mit Erwerb der Zusatzqualifikation "Kaufmann/-frau International"
Ort: European College of Business and Management (ECBM), London
Dauer: 3 Wochen
Weitere Informationen:
Professional Development Programme (PDP)
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Griechenland, Irland, Italien, Österreich, Spanien, Tschechien
Auslandspraktikum "BeEurope" für Auszubildende im Handwerk
Dauer: 4 Wochen
Weitere Informationen:
Mehr Chancen auf dem europäischen Arbeitsmarkt - Auslandsaufenthalte für Auszubildende
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Verschiedene europäische Länder
Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"
Dauer: mindestens 3 Wochen
Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss
Weitere Informationen z.B.:
Europaassistent/in
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass