Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
-
wie man Werkzeuge, Materialien, Bauteile und Betriebsmittel für den Arbeitsablauf ermittelt und bereitstellt
-
wie technische Zeichnungen und Pläne ausgewertet, angewendet und Skizzen angefertigt werden
-
wie man Montage- und Demontagetechniken anwendet und Bauteile anpasst
-
wie elektrische Geräte hergestellt und elektrische Anlagen errichtet, Geräte oder Anlagen in Betrieb genommen werden
-
welche psychischen Einflüsse bei der Arbeit am Fluggerät auf den Menschen sowie auf das Arbeitsergebnis berücksichtigt werden müssen
-
Tests und Prüfvorgänge unter Berücksichtigung technischer Spezifikationen und Systemvorschriften festzulegen
-
den Zusammenhang zwischen den technischen Leistungsdaten des Fluggerätes, dem konstruktiven Aufbau und dem Antrieb zu berücksichtigen
-
wie Fehler in Geräten und Anlagenteilen, insbesondere durch Austausch der fehlerhaften Baugruppe, behoben sowie durchgeführte Arbeiten dokumentiert werden
-
wie man IT-Systeme zur Auftragsplanung und -abwicklung sowie Terminverfolgung anwendet
-
Sensorsysteme sowie Baugruppen der elektrischen Steuerungs- und Regeltechnik zu installieren und zu justieren
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Organisation des Ausbildungsbetriebs, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie digitalisierte Arbeitswelt vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
Darüber hinaus:
Integraler Bestandteil der Ausbildung ist die Vermittlung der Inhalte für den Erwerb der CAT A-Lizenz, die zur technischen Freigabe eines Fluggeräts berechtigt.
Spezialisierung während der Ausbildung
Die Ausbildung wird in einem Einsatzgebiet vertieft, je nach Ausbildungsbetrieb z.B.:
-
Flugzeuge mit Turbinentriebwerk
-
Flugzeuge mit Kolbentriebwerk
-
Hubschrauber mit Turbinentriebwerk
-
Hubschrauber mit Kolbentriebwerk
Zusatzqualifikationen
Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
-
Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
-
Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
-
Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. - 18. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
-
Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
-
Betriebliche und technische Kommunikation
-
Montieren und Demontieren von Geräten, Baugruppen und Systemen
-
Berücksichtigen von menschlichen Faktoren
-
Installieren von Komponenten und Teilsystemen der Avionik
-
Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel
-
Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
-
Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
-
Testen von Systemen
-
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
1. und 2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
-
Arbeitsvorgänge an Luftfahrzeugen vorbereiten
-
Elektrische, elektronische und digitale Schaltungen analysieren, aufbauen und in Betrieb nehmen
-
Einfache mechanische Bauteile herstellen und bearbeiten
-
Bauteile und Geräte montieren und demontieren
-
Elektroenergieversorgung und Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gewährleisten
-
Komponenten und Teilsysteme der Avionik in Betrieb nehmen
-
Inspektionen an Antriebssystemen durchführen
-
Luftfahrzeugspezifische elektrische Antriebe und deren Ansteuerungen warten und in Betrieb nehmen
Teil 1 der Abschlussprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
19. - 42. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
-
Vertiefung der Kenntnisse aus den ersten 18 Ausbildungsmonaten
-
Durchführen von Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten
-
Inbetriebnahme von Systemen der Avionik
-
Instandhaltung an luftfahrzeug- und typenspezifischen Systemen
-
Instandhalten von Elektrik- und Avioniksystemen
-
Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen
-
Analysieren von Störungen an Antriebssystemen
-
Arbeitsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet anwenden
3. und 4. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
-
Flugzeug- und Flugüberwachungssysteme prüfen
-
Nachrichtentechnische Systeme und Anlagen in Luftfahrzeugen installieren, in Betrieb nehmen und warten
-
Navigationssysteme prüfen und warten
-
Flugzeugsystemkomponenten inspizieren und warten
-
Automatisierte Systeme in Luftfahrzeugen prüfen und einstellen
-
Warnsysteme und deren Anzeige im Cockpit überprüfen und warten
Teil 2 der Abschlussprüfung in der Mitte des 4. Ausbildungsjahres
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Metall- und Elektroindustrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 1.066 bis € 1.198
2. Ausbildungsjahr: € 1.119 bis € 1.232
3. Ausbildungsjahr: € 1.197 bis € 1.326
4. Ausbildungsjahr: € 1.279 bis € 1.397
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3,5 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Fluggerätelektroniker/Fluggerätelektronikerin
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
-
Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. luftfahrttechnische Geräte und Anlagen montieren und installieren, Prüf- und Messgeräte ablesen, Software in Betrieb nehmen
-
Umgebung: wechselnde Arbeitsorte, z.B. Werkstätten, Wartungshallen, in Flugzeugen, z.T. im Freien (Wärme, Kälte, Nässe, Zugluft, Maschinenlärm), auf Montageeinsätzen
-
Kleidung: z.T. Schutzausrüstung (Signalkleidung, Gehörschutz)
-
Arbeitszeit: z.T. Schichtarbeit
-
Anforderungen:
-
Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Testen der Flugzeugkomponenten oder beim Warten von Sicherheits- und Rettungssystemen)
-
Technisches Verständnis (z.B. beim Analysieren und Beheben von Fehlern z.B. an Leit- und Fahrwerken)
-
Geschicklichkeit (z.B. beim Einbau kleinster elektronischer Bauteile; bei Lötarbeiten)
-
Umsicht (z.B. Arbeiten an unter Spannung stehenden elektrischen Bauteilen und Leitungen)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Lernorte
Fluggerätelektroniker/innen werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
-
Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe der Fluggerätherstellung, -ausrüstung, -wartung und -instandsetzung, Luftfahrtgesellschaften, Bundeswehr): Werkstätten, Werkhallen
-
Berufsschule
: Unterrichtsräume
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:
-
für die Länder Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen in Hamburg (Hamburg):
Berufliche Schule
Gesundheit Luftfahrt Technik
- Ernst Mittelbach (BS 10)
Brekelbaums Park
10
20537
Hamburg
D
+49.40.4289530
+49.40.428953247
https://www.gelutec.hamburg/
bs10@hibb.hamburg.de
Quelle:
Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
-
duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
-
Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
-
internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass