Bitte aktiviere JavaScript in Deinem Browser, um die volle Funktionalität der Website nutzen zu können.

Ausbildungsberuf
Fluggerätelektroniker/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.


Die Tätigkeit im Überblick

Fluggerätelektroniker/innen installieren elektrische und elektronische Baugruppen, Geräte und luftfahrttechnische Systeme, z.B. der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik oder Antriebs- und Übertragungstechnik. Diese nehmen sie auch in Betrieb, überprüfen sie, stellen sie ein, setzen sie instand oder wechseln sie aus.

Die Ausbildung im Überblick

Fluggerätelektroniker/in ist ein 3,5-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie.

Arbeitsbereiche/Branchen

Fluggerätelektroniker/innen finden Beschäftigung

  • in Unternehmen der Luft- und Raumfahrtindustrie

  • bei Fluggesellschaften

  • in Reparatur- und Instandhaltungswerkstätten von Flughäfen

  • bei der Bundeswehr

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Fluggerätelektroniker/in.

Sonstige Zugangsbedingungen

Gemäß Richtlinien der Luftfahrtbehörden oder der Fluggeräthersteller wird für bestimmte Tätigkeiten und für die Arbeit an bestimmten Fluggerättypen der erfolgreiche Abschluss von Lehrgängen vorausgesetzt, etwa der Besitz einer oder mehrerer Kategorien der Aircraft Maintenance Licence (AML).

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit mittlerem Bildungsabschluss oder Hochschulreife ein.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2022 gab es 96 Ausbildungsanfänger/innen. 49 Prozent der zukünftigen Fluggerätelektroniker/innen verfügten über einen mittleren Bildungsabschluss , 46 Prozent besaßen die Hochschulreife . Fünf Prozent verfügten über einen Hauptschulabschluss .

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Mathematik:

Fluggerätelektroniker/innen lernen in der Ausbildung, wie elektrische Größen gemessen, bewertet und berechnet werden. Kenntnisse in Mathematik sind daher unabdingbar.

Physik:

Kenntnisse über physikalische Gesetze und Zusammenhänge sind in der Ausbildung hilfreich, um beispielsweise Aufbau und Funktionsweise von elektrischen und mechanischen Verbindungen oder elektromechanischen Baugruppen zu verstehen.

Werken/Technik:

Kenntnisse im technischen Werken sind vorteilhaft, da die angehenden Fluggerätelektroniker/innen z.B. flugtechnische Komponenten und Baugruppen montieren und demontieren. Da sie bereits in der Ausbildung nach technischen Unterlagen und Plänen arbeiten, sind Kenntnisse im technischen Zeichnen nützlich.

Englisch:

Da Dokumente sowie technische Regelwerke und luftfahrtrechtliche Vorschriften oft in Englisch verfasst sind, sind ausbaufähige Sprachkenntnisse wichtig.

Informatik:

Angehende Fluggerätelektroniker/innen arbeiten mit rechnergestützten Prozessen, Mess- und Prüfprogrammen oder der Hard- und Software in Fluggeräten, lernen z.B. diese zu installieren, in Betrieb zu nehmen oder zu überprüfen. Daher sind Grundlagen in Informatik hilfreich.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Fluggerätelektroniker/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:

IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man Werkzeuge, Materialien, Bauteile und Betriebsmittel für den Arbeitsablauf ermittelt und bereitstellt

  • wie technische Zeichnungen und Pläne ausgewertet, angewendet und Skizzen angefertigt werden

  • wie man Montage- und Demontagetechniken anwendet und Bauteile anpasst

  • wie elektrische Geräte hergestellt und elektrische Anlagen errichtet, Geräte oder Anlagen in Betrieb genommen werden

  • welche psychischen Einflüsse bei der Arbeit am Fluggerät auf den Menschen sowie auf das Arbeitsergebnis berücksichtigt werden müssen

  • Tests und Prüfvorgänge unter Berücksichtigung technischer Spezifikationen und Systemvorschriften festzulegen

  • den Zusammenhang zwischen den technischen Leistungsdaten des Fluggerätes, dem konstruktiven Aufbau und dem Antrieb zu berücksichtigen

  • wie Fehler in Geräten und Anlagenteilen, insbesondere durch Austausch der fehlerhaften Baugruppe, behoben sowie durchgeführte Arbeiten dokumentiert werden

  • wie man IT-Systeme zur Auftragsplanung und -abwicklung sowie Terminverfolgung anwendet

  • Sensorsysteme sowie Baugruppen der elektrischen Steuerungs- und Regeltechnik zu installieren und zu justieren

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Organisation des Ausbildungsbetriebs, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie digitalisierte Arbeitswelt vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Arbeitsvorgänge an Luftfahrzeugen vorbereiten)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Darüber hinaus:

Integraler Bestandteil der Ausbildung ist die Vermittlung der Inhalte für den Erwerb der CAT A-Lizenz, die zur technischen Freigabe eines Fluggeräts berechtigt.

Spezialisierung während der Ausbildung

Die Ausbildung wird in einem Einsatzgebiet vertieft, je nach Ausbildungsbetrieb z.B.:

  • Flugzeuge mit Turbinentriebwerk

  • Flugzeuge mit Kolbentriebwerk

  • Hubschrauber mit Turbinentriebwerk

  • Hubschrauber mit Kolbentriebwerk

Zusatzqualifikationen

Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. - 18. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse

  • Betriebliche und technische Kommunikation

  • Montieren und Demontieren von Geräten, Baugruppen und Systemen

  • Berücksichtigen von menschlichen Faktoren

  • Installieren von Komponenten und Teilsystemen der Avionik

  • Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel

  • Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

  • Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen

  • Testen von Systemen

  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Arbeitsvorgänge an Luftfahrzeugen vorbereiten

  • Elektrische, elektronische und digitale Schaltungen analysieren, aufbauen und in Betrieb nehmen

  • Einfache mechanische Bauteile herstellen und bearbeiten

  • Bauteile und Geräte montieren und demontieren

  • Elektroenergieversorgung und Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gewährleisten

  • Komponenten und Teilsysteme der Avionik in Betrieb nehmen

  • Inspektionen an Antriebssystemen durchführen

  • Luftfahrzeugspezifische elektrische Antriebe und deren Ansteuerungen warten und in Betrieb nehmen

Teil 1 der Abschlussprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

19. - 42. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Vertiefung der Kenntnisse aus den ersten 18 Ausbildungsmonaten

  • Durchführen von Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten

  • Inbetriebnahme von Systemen der Avionik

  • Instandhaltung an luftfahrzeug- und typenspezifischen Systemen

  • Instandhalten von Elektrik- und Avioniksystemen

  • Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen

  • Analysieren von Störungen an Antriebssystemen

  • Arbeitsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet anwenden

3. und 4. Ausbildungsjahr:

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Flugzeug- und Flugüberwachungssysteme prüfen

  • Nachrichtentechnische Systeme und Anlagen in Luftfahrzeugen installieren, in Betrieb nehmen und warten

  • Navigationssysteme prüfen und warten

  • Flugzeugsystemkomponenten inspizieren und warten

  • Automatisierte Systeme in Luftfahrzeugen prüfen und einstellen

  • Warnsysteme und deren Anzeige im Cockpit überprüfen und warten

Teil 2 der Abschlussprüfung in der Mitte des 4. Ausbildungsjahres

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Metall- und Elektroindustrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 1.066 bis € 1.198

2. Ausbildungsjahr: € 1.119 bis € 1.232

3. Ausbildungsjahr: € 1.197 bis € 1.326

4. Ausbildungsjahr: € 1.279 bis € 1.397

Quellen:

Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.

Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der Berufsschule und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.

Förderungsmöglichkeiten

In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.

Weitere Informationen:

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Fluggerätelektroniker/Fluggerätelektronikerin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. luftfahrttechnische Geräte und Anlagen montieren und installieren, Prüf- und Messgeräte ablesen, Software in Betrieb nehmen

  • Umgebung: wechselnde Arbeitsorte, z.B. Werkstätten, Wartungshallen, in Flugzeugen, z.T. im Freien (Wärme, Kälte, Nässe, Zugluft, Maschinenlärm), auf Montageeinsätzen

  • Kleidung: z.T. Schutzausrüstung (Signalkleidung, Gehörschutz)

  • Arbeitszeit: z.T. Schichtarbeit

  • Anforderungen:

    • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Testen der Flugzeugkomponenten oder beim Warten von Sicherheits- und Rettungssystemen)

    • Technisches Verständnis (z.B. beim Analysieren und Beheben von Fehlern z.B. an Leit- und Fahrwerken)

    • Geschicklichkeit (z.B. beim Einbau kleinster elektronischer Bauteile; bei Lötarbeiten)

    • Umsicht (z.B. Arbeiten an unter Spannung stehenden elektrischen Bauteilen und Leitungen)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Fluggerätelektroniker/innen werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe der Fluggerätherstellung, -ausrüstung, -wartung und -instandsetzung, Luftfahrtgesellschaften, Bundeswehr): Werkstätten, Werkhallen

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für die Länder Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen in Hamburg (Hamburg): Berufliche Schule Gesundheit Luftfahrt Technik - Ernst Mittelbach (BS 10) Brekelbaums Park 10 20537 Hamburg D +49.40.4289530 +49.40.428953247 https://www.gelutec.hamburg/ bs10@hibb.hamburg.de

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

  • duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)

  • Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:

  • internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)

Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Fluggerätelektroniker/innen bauen elektrische und elektronische Anlagen und Geräte in Fluggeräte ein und sorgen für deren reibungslosen Betrieb. Sie verlegen und verbinden Steuer-, Signal- und Datenleitungen, installieren elektrische und elektronische Baugruppen sowie Geräte und Anlagen der Avionik. Bei Wartungen oder Reparaturen analysieren sie systematisch z.B. die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie die elektrische Antriebs- und Übertragungstechnik. Sie führen Prüfungen und Messungen durch, korrigieren technische Parameter, tauschen defekte Elemente oder Systeme aus bzw. nehmen Neuinstallationen vor. Nach eingehender Prüfung der Qualität der durchgeführten Arbeiten und der Funktionsfähigkeit der Fluggerätetechnik nehmen sie die Anlagen in Betrieb.

Ihre Arbeiten führen sie vorgabengetreu durch und dokumentieren sie. Sofern sie über die notwendige Berechtigung verfügen, führen sie auch die technische Freigabe von Fluggeräten durch.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Fluggerätelektroniker/innen installieren elektrische und elektronische Baugruppen, Geräte und luftfahrttechnische Systeme, z.B. der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik oder Antriebs- und Übertragungstechnik. Diese nehmen sie auch in Betrieb, überprüfen sie, stellen sie ein, setzen sie instand oder wechseln sie aus.

Sicherheit im Luftverkehr

Ob Segelflugzeug, einmotoriges Kleinflugzeug, große Passagiermaschine, Großraumtransporter, wehrtechnisches Flugsystem, Aufklärungsflugzeug, Kampfjet oder Hubschrauber: Für Fluggeräte der zivilen und militärischen Luftfahrt gelten strenge Vorgaben, um die Sicherheit in der Luftfahrt zu gewährleisten. Damit alle Bauteile, Geräte und Systeme stets reibungslos funktionieren, schreiben Fluggeräthersteller sowie nationale und internationale Luftfahrtbehörden engmaschige Prüfungen und Wartungen vor. Auch die technische Freigabe von Fluggeräten ist genau geregelt und darf nur von Fachkräften durchgeführt werden, die die entsprechenden Kenntnisse und eine Lizenz zur Fluggerätfreigabe besitzen. Fluggerätelektroniker/innen setzen daher ihre umfangreichen Kenntnisse über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Rolle der nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden und die technischen Anforderungen ein, um alle Reparaturen und Inspektionen gewissenhaft auszuführen. Sie sind sich auch ihrer besonderen Verantwortung für die Qualität der Arbeitsergebnisse bewusst, sodass sie selbst unter ungünstigen Rahmenbedingungen - wie unter Zeitdruck oder an einem nicht optimalen Arbeitsplatz - dafür sorgen, dass die Fluggerätelektronik bestens funktioniert. Daher gehen sie beim Austausch eines defekten Kabels genauso konzentriert vor wie bei der Prüfung hochtechnisierter luftfahrttechnischer Systeme, etwa dem Regelungsrechner für die Triebwerke, dem Flugkontrollsystem - der sogenannten Flight Control Unit (FCU) - oder dem Flight Management System, das auch als Autopilot bezeichnet wird.

Standardmäßige Wartungsarbeiten und akute Störungsbehebung

Auf dem Flughafen wird über Vorflugkontrollen der technische Zustand von Luftfahrzeugen regelmäßig überprüft. So führen Piloten und Pilotinnen neben einem Kontrollrundgang vor jedem Flug einen Startcheck anhand von Checklisten durch. Fluggerätelektroniker/innen stehen während des Flugbetriebs - ggf. im Schichtbetrieb - bereit, um eingehende Meldungen über Störungen der Avionik entgegenzunehmen. Denn um den Start der Maschine nicht länger als notwendig zu verzögern, müssen sie die Ursachen der Störung möglichst rasch finden und beheben, die Prüfungen und Reparaturen aber gleichzeitig gewissenhaft durchführen. Daher halten Fluggerätelektroniker/innen auch bei Zeitdruck die Regelungen der Qualitätsmanagementsysteme und Sicherheitsvorgaben akkurat ein, arbeiten vorgegebene Ablaufpläne systematisch durch und ziehen ggf. die - oft englischsprachigen - Arbeits- und Reparaturanweisungen des Herstellers zurate. Sind einzelne Bauteile defekt, beschaffen sie aus dem Lager Ersatzteile, z.B. einen Chip oder ein Kabel, und aus der Werkhalle das notwendige Werkzeug, tauschen die defekten Teile aus, überprüfen, ob die Störung behoben ist, und melden dies an den Tower weiter. Während bei voraussichtlich schnell zu behebenden Störungen das Flugzeug ggf. in der Parkposition belassen werden kann, muss bei aufwendigeren Arbeiten wie der Demontage kompletter Avioniksysteme oder Neueinrichtungen von Systemen der Start ggf. ganz abgebrochen und das Flugzeug zur Überprüfung in die Wartungshalle des Flughafens verbracht werden.

Avionik: Hightech-Systeme steuern fast alles

Bei Flugzeugherstellern oder -ausrüstern montieren und installieren Fluggerätelektroniker/innen die kompletten Anlagen zur Datenübertragung oder der Sende- und Empfangstechnik. Die Bauteile montieren sie nach detaillierten Unterlagen, in denen z.B. die Arbeitsschritte und zulässigen Messtoleranzen genau festgelegt sind. Bei System- und Signalmessungen setzen sie Prüf- und Messgeräte bzw. -einrichtungen ein, von einfachen Multifunktionsmessgeräten bis hin zu rechnergestützten Messstationen. Sie prüfen z.B. analoge und digitale Signale und Signalstärken und halten die Ergebnisse in Mess- und Prüfprotokollen fest. Alle Arbeitsschritte dokumentieren und archivieren sie.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Steuer-, Signal- und Datenleitungen verlegen und verbinden

  • elektrische und elektronische Baugruppen zusammenbauen

  • Geräte und Anlagen der Luftfahrttechnik montieren und installieren

  • elektrische und elektronische Baugruppen und Geräte prüfen und messen, einstellen und auswechseln

  • elektrische und elektronische Baugruppen, Geräte und Anlagen der Luftfahrttechnik in Betrieb nehmen

  • systematisch Fehler in der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie in der elektrischen Antriebs- und Übertragungstechnik analysieren

  • Software zum Steuern und Regeln von Fluggerätkomponenten in Betrieb nehmen

  • Arbeiten mit auftragsbezogenen Unterlagen dokumentieren

  • Aufgaben selbstständig und im Team durchführen

  • bei Arbeiten mit anderen Fachbereichen kooperieren

  • bei Vorlage der notwendigen Berechtigung (CAT-A-Lizenz): Technische Freigabe von Fluggerät durchführen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.407 bis € 3.963

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Fluggerätelektroniker/in

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Avioniker/in

  • Fluggerätelektriker/in

Frühere Berufsbezeichnungen

  • Elektroniker/Elektronikerin für luftfahrttechnische Systeme

    (Ausbildungsberuf von 2003 bis 2013)

  • Fluggerätelektroniker/Fluggerätelektronikerin (Ausbildungsberuf bis 2003)

    (Ausbildungsberuf von 1997 bis 2003)

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Aircraft electronics technician (m/f)

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Électronicien/Électronicienne aéronautique

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Fluggerätelektroniker/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • in Wartungshallen

  • in Flugzeugen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Freien

Arbeitssituation

Fluggerätelektroniker/innen arbeiten viel mit hochentwickelten Baugruppen, Geräten und Anlagen der Luftfahrttechnik. Zum Einsatz kommen auch empfindliche Mess- und Prüfgeräte sowie rechnergestützte Diagnose-, Prüf- und Testeinrichtungen. Bei den Sicherheits- und Funktionschecks eines Flugzeugs vor dem Start auf dem Rollfeld sind sie der Witterung ausgesetzt und tragen Signalkleidung und Gehörschutz. In Werk- und Wartungshallen kann es durch laufende Maschinen und Turbinen laut sein. Schweiß-, Lötrauch, Öl- oder Klebstoffdämpfe liegen in der Luft. Da Standzeiten von Fluggeräten sehr kostenintensiv sind und nach Möglichkeit vermieden werden sollten, arbeiten Fluggerätelektroniker/innen vielfach im Schichtdienst. Bei Montageeinsätzen sind sie unter Umständen über einen längeren Zeitraum an anderen Standorten oder im Ausland tätig und während dieser Zeit von ihrem sozialen Umfeld getrennt.

Eine sorgfältige und exakte Arbeitsweise, Verantwortungsbewusstsein und technisches Verständnis sind notwendig, um die Verkehrssicherheit der Fluggeräte zu gewährleisten. Dazu halten die Fluggerätelektroniker/innen die Sicherheits- und luftfahrtrechtlichen Vorschriften unbedingt ein. Geschicklichkeit benötigen sie bei dem Einbauen kleinster elektronischer Bauteile oder Lötarbeiten. Flexibel stellen sie sich auf wechselnde Arbeitsbedingungen an unterschiedlichen Arbeitsorten ein. Umsicht ist bei Arbeiten an unter Spannung stehenden elektrischen Bauteilen und Leitungen gefragt. Die Arbeit kann körperlich anstrengend sein, wenn im Innenraum von Flugzeugen unbequeme Haltungen eingenommen werden müssen.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Baugruppen, Geräte und Anlagen der Luftfahrttechnik)

  • Handarbeit (z.B. Bauteile montieren)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Gehörschutz)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit im Freien (z.B. bei Arbeiten an Tragflächen)

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Dämpfe von Ölen, Klebern, Kontaktflüssigkeiten)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. bei Wartungsarbeiten auf Flughäfen)

  • Unfallgefahr (beim Arbeiten an unter Spannung stehenden elektrischen Bauteilen und Leitungen)

  • Schichtarbeit

  • Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (Luftfahrtgesetzgebung, international abgestimmte Normen und Vorschriften bei Wartungs- und Montagearbeiten)

  • Präzisions-, Feinarbeit (Sensorsysteme, Baugruppen der elektrischen und elektronischen Steuerungs- und Regelungstechnik installieren)

  • Arbeit unter Zwangshaltungen (z.B. im Bücken, Knien, Hocken im Innenraum von Flugzeugen)

  • Verantwortung für Personen (Verantwortung für die Sicherheit des Flugpersonals und ggf. der Passagiere übernehmen)

  • häufig wechselnde Aufgaben und Arbeitssituationen

  • häufige Abwesenheit vom Wohnort

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Luftfahrzeuge und -geräte, z.B.: Hubschrauber, Passagier- und Transportmaschinen, Kampfjets, Satelliten, Raketen

Bauteile und -gruppen, technische Systeme, z.B.: Steuer-, Signal- und Datenleitungen, Systemleiterplatten, Sensoren, Aktoren, Autopilotsysteme, Navigationssysteme

Prüfgeräte, Werkzeuge und Hilfsstoffe, z.B.: Multimeter, Oszilloskope, Zangen, Schraubendreher, Lötstationen, Öl, elektrisch leitfähige Klebstoffe

Software, z.B.: Avionik-Software, Spezialsoftware für Test- und Prüfarbeiten

Unterlagen, z.B.: System- und Gerätedokumentationen, Wartungs- und Reparaturunterlagen, technische Zeichnungen, Schaltpläne, Sicherheits- und luftfahrtrechtliche Vorschriften

Arbeitsbereiche/Branchen

Fluggerätelektroniker/innen finden Beschäftigung

  • in Unternehmen der Luft- und Raumfahrtindustrie

  • bei Fluggesellschaften

  • in Reparatur- und Instandhaltungswerkstätten von Flughäfen

  • bei der Bundeswehr

Branchen im Einzelnen

  • Luft-, Raumfahrzeuge

    • Luft- und Raumfahrzeugbau, z.B. Installation von Baugruppen und Systemen der Flugzeugelektronik

  • Luftfahrt

    • Personenbeförderung in der Luftfahrt

    • Güterbeförderung in der Luftfahrt

    • Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt a. n. g., z.B. Wartung und Reparatur von Baugruppen und Systemen der Flugzeugelektronik

  • Sicherheit, Brandschutz, Verteidigung

    • Verteidigung, insbesondere Luftwaffe, z.B. Installation von Baugruppen und Systemen der Flugzeugelektronik

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik, Elektrotechnik, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Normen und Prüfbestimmungen in elektrischen Anlagen).

Darüber hinaus kann sich der Trend, 3-D-Druck auch in der Elektronik anzuwenden, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Fluggerätelektroniker/innen entwickeln. Digitale Flugzeugentwicklung und der Einsatz von Augmented-Reality-Technik bei Wartungs- und Reparaturarbeiten bieten ebenfalls Weiterbildungspotenzial.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Industriemeister bzw. zur Industriemeisterin im Bereich Flugzeugbau/Luftfahrttechnik oder eine Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Elektrotechnik).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss in den Studienfächern Luft- und Raumfahrttechnik oder Elektrotechnik).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Aktuelles

Ausbildung wurde modernisiert

Die Ausbildung in den Berufen Fluggerätelektroniker/in und Fluggerätmechaniker/in wurde anlässlich der Änderung einer EU-Verordnung neu geordnet. Luftfahrttechnisches Personal muss für Freigaben von Luftfahrzeugen über eine Lizenz verfügen, die durch EU-Verordnung geregelt ist. An den dort beschriebenen inhaltlichen Anforderungen wurden 2023 seitens der Europäischen Kommission Aktualisierungen vorgenommen, die am 12.06.2024 EU-weit in Kraft traten. Damit das in Deutschland ausgebildete luftfahrttechnische Personal künftig keine gesonderten Prüfungen zusätzlich zur Ausbildung ablegen muss, werden die aktualisierten Inhalte während der Ausbildung vermittelt. Die Ausbildungsverordnungen wurde entsprechend angepasst bzw. ergänzt. Zudem wurden die aktuellen Standardberufsbildpositionen in die Verordnungen aufgenommen. Die modernisierte Ausbildungsordnung trat am 01.08.2024 in Kraft.

Trends

Nachhaltigkeit in der Luftfahrt

Aufgrund der ansteigenden globalen CO2-Emmisionen suchen Flugzeughersteller und Wissenschaftler/innen aktuell nach Möglichkeiten, die Zukunft der Flugzeugmobilität klimaschonender, kosteneffizienter und leiser zu gestalten. Als besonders attraktiv erweist sich dabei der klimaneutrale Wasserstoff, der bereits Züge und Schiffe antreibt. Damit in wenigen Jahren die ersten Passagierflugzeuge mit Wasserstoffantrieb starten können, müssen unter anderem Tank- und Sicherheitssysteme neu konzipiert werden. Fach- und Führungskräfte in der Luftfahrtbranche werden sich mit dem Einsatz von Wasserstoff beschäftigen und dessen Verwendbarkeit prüfen.

Digitale Flugzeugentwicklung und sensorgesteuerte Wartung

Um Entwicklungszeiten und Kosten für aufwändige Testreihen zu sparen, werden künftig Flugzeuge und Triebwerke virtuell entwickelt und getestet, beispielsweise durch einen digitalen Zwilling oder durch Embedded Systems. Da am Rechner alle physikalischen Eigenschaften, Funktionen und Umweltwirkungen simuliert werden, können auch Konzepte frühzeitig optimiert und korrigiert werden. In der zustandsabhängigen Wartung überwachen Hunderte Sensoren Flugzeugkörper sowie Triebwerke, erkennen etwaigen Instandhaltungsbedarf schon während des Fluges und senden entsprechende Informationen an die Techniker am Boden. Für Fach- und Führungskräfte bedeutet dies ein hohes Maß an Innovations- und Weiterbildungsbereitschaft.

3-D-Druck in der Elektronik

In der Elektronik werden additive Verfahrenstechniken bereits angewendet, um z.B. gebogene, jedoch zweidimensionale Oberflächen mit elektronischen Bauelementen zu bedrucken - z.B. für den Mobilfunk, den Automobilbau, die Medizin- oder Sicherheitstechnik. Künftig sollen mittels 3-D-Druck ganze Bauteile mit integrierter Elektronik (z.B. Schaltungen, Kondensatoren, Dioden) und auch komplette Elektromotoren in einem einzigen additiven Bauvorgang gefertigt werden. Um für diese Entwicklung gerüstet zu sein, benötigen Fach- und Führungskräfte Innovations- und Weiterbildungsbereitschaft.

Augmented-Reality-Anwendungen und Sprachassistenten für Wartung und Reparatur

Augmented-Reality-Technik erleichtert Wartungs- und Reparaturarbeiten für Antriebs- und Steuerungssysteme im Automobil-, Flugzeug- und Schiff- sowie im Maschinen- und Anlagenbau. Mithilfe mobiler Geräte wie Tablets, Smartphones oder Datenbrillen werden Informationen in das Sichtfeld der Servicemitarbeiter/innen eingeblendet, z.B. neue Einstellwerte für Bauteile oder spezielle Reparaturanleitungen. Über einen Remote Support kann zudem eine Fachkraft virtuell für die Problemlösung hinzugezogen werden. Künftig sollen auch Sprachassistenten genutzt werden können, die dank maschinellen Lernens auch komplexere Fragen z.B. über den Zustand der Maschinen beantworten. Die Beschäftigten sollten sich mit dieser Technologie auseinandersetzen und sich entsprechende Kenntnisse aneignen.

Augmented Reality für den Cockpit-Betrieb

Für den Cockpit-Betrieb in Flugzeugen wurden Augmented-Reality-Technologien entwickelt und erprobt, die Piloten und Pilotinnen während des gesamten Fluges unterstützen. Es handelt sich um visuelle Assistenzsysteme in Smart-Brillen oder Helmdisplays, mit deren Hilfe optische Orientierungspunkte, wichtige Flugdaten und Systeminformationen direkt ins Sichtfeld eingeblendet werden. So sind Piloten und Pilotinnen nicht mehr zum ständigen Blickwechsel zwischen Außenwelt und Instrumenten im Cockpit gezwungen. Insbesondere in Hubschraubern versprechen die Augmented-Reality-Systeme zu wertvollen Helfern zu werden, etwa bei anspruchsvollen Flugmanövern auf hoher See oder bei Rettungseinsätzen unter ungünstigen Wetterbedingungen.

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

Newsletter bestellen