Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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wie man Fahrzeuge, Betriebseinrichtungen und Systeme bedient
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welche Schutzmaßnahmen für elektrotechnische Arbeiten anzuwenden sind
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wie man Messgeräte auswählt und die Funktion elektrischer Bauteile, Leitungen und Sicherungen prüft
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wie man Service- und Wartungsarbeiten an Fahrzeugen durchführt, z.B. Betriebsflüssigkeiten kontrolliert, nachfüllt und wechselt
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wie man Schäden und Funktionsstörungen feststellt und die Fehlerursachen bestimmt
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wie man Bauteile, Baugruppen und Systeme demontiert, repariert und montiert
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was bei der Kommunikation mit Kunden zu beachten ist
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wie man Motoren, Vergaser, Einspritzsysteme und Abgassysteme prüft, reinigt und einstellt
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wie man einen Motor ein- und ausbaut, zerlegt und reinigt
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was bei der Untersuchung von Fahrzeugen nach rechtlichen Vorgaben und Richtlinien zu beachten ist
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Fahrzeuge und Systeme nach Vorgaben warten und inspizieren, Motoren instand setzen)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Zusatzqualifikationen
Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. - 18. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Bedienen von Fahrzeugen
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Außerbetriebnehmen und Inbetriebnehmen von fahrzeugtechnischen Systemen
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Messen und Prüfen an Systemen
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Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten
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Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen
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Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen
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Betriebliche und technische Kommunikation
1. und 2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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Fahrzeuge und Systeme nach Vorgaben warten und inspizieren
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Einfache Baugruppen und Systeme prüfen, demontieren, austauschen und montieren
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Funktionsstörungen identifizieren und beseitigen
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Umrüstarbeiten nach Kundenwünschen durchführen
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Inspektionen an Antriebssystemen durchführen
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Fehlfunktionen und Schäden an Fahrwerkssystemen diagnostizieren
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Funktionsstörungen an elektrischen Systemen diagnostizieren und beheben
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Räder herstellen und instand setzen sowie mit Bereifung ausrüsten
Teil 1 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung zum Ende des 2. Ausbildungsjahres
19. bis 42. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Vertiefen der Kenntnisse aus den ersten 18 Monaten
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Durchführen von Aus-, Um- und Nachrüstarbeiten
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Untersuchen von Fahrzeugen nach rechtlichen Vorgaben und Richtlinien
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Herstellen von Fahrzeugen und Bauteilen
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Verkauf von Waren und Dienstleistungen
3. und 4. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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Serviceaufgaben an Fahrwerkssystemen durchführen
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Mechatronische Systeme des Antriebsmanagements diagnostizieren
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Motoren instand setzen
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Antriebskomponenten instand setzen
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Vernetzte Systeme diagnostizieren
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Aus-, Um- und Nachrüstung anbieten
Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung am Ende der Ausbildung (in der Mitte des 4. Ausbildungsjahres)
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Einzelhandel (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 815 bis € 1.060
2. Ausbildungsjahr: € 865 bis € 1.170
3. Ausbildungsjahr: € 995 bis € 1.310
4. Ausbildungsjahr: € 1.190 bis € 1.420
Bei den Ausbildungsvergütungen handelt es sich um bundesweite Durchschnittswerte.
Beispiel Kraftfahrzeuggewerbe (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 864 bis € 1.089
2. Ausbildungsjahr: € 904 bis € 1.117
3. Ausbildungsjahr: € 935 bis € 1.214
4. Ausbildungsjahr: € 917 bis € 1.272
Beispiel Metall- und Elektroindustrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 1.066 bis € 1.198
2. Ausbildungsjahr: € 1.119 bis € 1.232
3. Ausbildungsjahr: € 1.197 bis € 1.326
4. Ausbildungsjahr: € 1.279 bis € 1.397
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3,5 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Anrechnungs- und Fortsetzungsmöglichkeiten
Eine abgeschlossene Ausbildung zum Fahrradmonteur/zur Fahrradmonteurin kann auf die Ausbildung zum Zweiradmechatroniker/zur Zweiradmechatronikerin der Fachrichtung Motorradtechnik angerechnet werden.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Zweiradmechatroniker/Zweiradmechatronikerin - Fachrichtung Motorradtechnik
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Bauteile aus dem Lager holen, Motorräder in die Werkstatt schieben, Funktionsprüfungen durchführen, Zündkerzen wechseln, Zubehör verkaufen
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Umgebung: Maschinenlärm, Abgase, Ölgeruch in Werkstätten, Kundenkontakt in Verkaufsräumen
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Kleidung: Schutzkleidung (Handschuhe, Sicherheitsschuhe, ggf. Schutzbrille, Isolierhandschuhe und Schutzhelm mit Visier, ggf. Gehörschutz)
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Arbeitszeit: z.T. Schichtarbeit, Bereitschaftsdienst
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Anforderungen:
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Sorgfalt und Geschicklichkeit (z.B. beim Kontrollieren von elektrischen Leitungen, Einstellen der Ventile)
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Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Überprüfen der Verkehrssicherheit der Fahrzeuge)
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Handwerkliches Geschick (z.B. bei Wartungs-, Reparaturarbeiten)
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Technisches Verständnis (z.B. beim Einbauen und Ersetzen von Hochvoltkomponenten in Elektrofahrzeugen)
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Kundenorientierung (z.B. bei der Beratung über Umrüstungen oder Zusatzeinrichtungen)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Lernorte
Zweiradmechatroniker/innen der Fachrichtung Motorradtechnik werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
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Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe des Zweiradmechaniker-Handwerks und des Zweiradhandels, Hersteller von motorisierten Zweirädern): Werkstätten, Werkhallen, Verkaufsräume
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Berufsschule
: Unterrichtsräume
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:
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für die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein in Hamburg (Hamburg):
Berufliche Schule
Fahrzeugtechnik (BS 16)
Ebelingplatz
9
20537
Hamburg
D
+49.40.42885101
+49.40.428851269
https://autoschule.schulhomepages.hamburg.de/
BS16@hibb.hamburg.de
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für die Länder Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen in Seesen (Niedersachsen):
Berufsbildende Schulen
Goslar / Seesen
Hochstraße
6
38723
Seesen
D
+49.5381.93870
+49.5381.938799
http://www.bbs-bassgeige.de/
info@bbs-bassgeige.de
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für die Länder Brandenburg (Auszubildende aus dem Umkreis Berlin besuchen nach Absprache zwischen Berlin und Brandenburg die Berufsschule in Berlin), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Leipzig (Sachsen):
Karl-Heine-Schule
Berufliches Schulzentrum der
Stadt Leipzig
Merseburger Straße
56-58
04177
Leipzig
D
+49.341.486460
+49.341.4864633
http://www.karl-heine-schule-leipzig.de
khs@bszkhs-leipzig.de
Quelle:
Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass