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Ausbildungsberuf
Zupfinstrumentenmacher/in - Harfenbau

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Harfenbau stellen Harfen und andere Zupfinstrumente her und reparieren sie.

Die Ausbildung im Überblick

Zupfinstrumentenmacher/in der Fachrichtung Harfenbau ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk.

Arbeitsbereiche/Branchen

Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Harfenbau finden Beschäftigung in Betrieben des Musikinstrumentenbaus, die z.B. Harfen und Zithern herstellen und reparieren.

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Zupfinstrumentenmacher/in der Fachrichtung Harfenbau.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Derzeit liegen keine Informationen vor.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Mathematik:

Angehende Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Harfenbau fertigen Skizzen und Schablonen an und müssen dafür Maße übertragen und umrechnen. Sicheres Beherrschen der Grundrechenarten und geometrische Kenntnisse helfen dabei.

Physik:

Für die Qualität der Instrumente ist es grundlegend, die Werkstoffeigenschaften zu berücksichtigen, etwa Holzsorten oder Lackierungen nach ihren Auswirkungen auf die Klangfarbe des Instruments auszuwählen. Physikalisches Grundwissen, z.B. über Materialelastizität und -dichte, Klang oder Akustik, ist hierbei hilfreich.

Werken/Technik:

Da man Skizzen von einzelnen Teilen und Instrumentenbaupläne anfertigen und lesen muss, sind Kenntnisse im technischen Zeichnen nützlich. Angehende Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Harfenbau bearbeiten Werkstoffe manuell und maschinell. Kenntnisse und Freude am technischen Werken sind in dieser Ausbildung unverzichtbar.

Musik:

Musikalische Fähigkeiten, insbesondere Kenntnisse im Harfenspiel, sind z.B. für das Regulieren des Klangs und das Stimmen der Instrumente nützlich.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Zupfinstrumentenmacher/in der Fachrichtung Harfenbau ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man Entwürfe insbesondere nach historischen, funktionalen, ergonomischen und technologischen Gesichtspunkten gestaltet und ausarbeitet

  • wie man Werkstoffe maschinell bearbeitet, insbesondere durch Sägen, Fräsen, Schleifen und Bohren

  • wie man konstruktive Holzverbindungen herstellt, insbesondere durch Fügen, Schäften und Zinken

  • wie man Oberflächen vorbehandelt, insbesondere durch Wässern und Schleifen

  • wie man Korpusteile verleimt

  • wie man Lackierungen aufbaut, schleift und poliert

  • wie Schaltpläne erstellt werden

  • wie man Instrumente besaitet und stimmt

  • wie man die Klangbewertung an Instrumenten durchführt und dabei betriebliche Vorgaben berücksichtigt

  • wie man Reparaturarbeiten durchführt

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Tonabnahmesysteme montieren, Instrumente vermarkten)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Erstellen von Entwürfen zur Gestaltung von Instrumenten

  • Messen, Prüfen, Anreißen und Übertragen von Maßen und Konturen

  • Auswählen und Handhaben von Werkzeugen sowie Auswählen, Einrichten und Warten von Maschinen und Geräten

  • Auswählen, Be- und Verarbeiten und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen

  • Herstellen von Verbindungen

  • Herstellen und Gestalten von Oberflächen

  • Herstellen von Korpussen

  • Herstellen von Harfenhälsen und Säulen

  • Festlegen von Mensuren und Anbringen von Mechaniken

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Beruf und Betrieb präsentieren

  • Entwürfe von Instrumenten erstellen und Mensuren berechnen

  • Schablonen, Formen und Spezialwerkzeuge herstellen

  • Werkstoffe vorbereiten und lagern

  • Hälse und Säulen sowie deren Verbindungen herstellen

  • Korpusse und Verbindungen herstellen

  • Griffbretter und Stege herstellen sowie Mensuren umsetzen

  • Oberflächen beschichten

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

3. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Prüfen, Optimieren und Präsentieren von Entwürfen

  • Herstellen von Korpussen

  • Herstellen von Harfenhälsen und Säulen

  • Festlegen von Mensuren und Anbringen von Mechaniken

  • Montieren von Tonabnahmesystemen

  • Spielfertigmachen von Instrumenten

  • Klangeinteilung und -bewertung von Instrumenten

  • Reparieren von Instrumenten

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Tonabnahmesysteme montieren

  • Instrumente spielfertig machen

  • Instrumente vermarkten

  • Instrumente reparieren

Gesellenprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 649 bis € 820

2. Ausbildungsjahr: € 766 bis € 900

3. Ausbildungsjahr: € 876 bis € 1.010

Quellen:

Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.

Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der Berufsschule und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.

Förderungsmöglichkeiten

In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.

Weitere Informationen:

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Zupfinstrumentenmacher/Zupfinstrumentenmacherin der Fachrichtung Harfenbau

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Resonanzhölzer zuschneiden, Korpus, Säule und Hals verleimen oder verschrauben, beizen und lackieren, Tonabnahmesysteme montieren, Saiten aufspannen

  • Umgebung: Holzstaub und Maschinenlärm in der Werkstatt, Geruchsentwicklung z.B. durch Beizen oder Lacke

  • Kleidung: z.T. Schutzkleidung (z.B. Arbeitskittel, Atem- und Gehörschutz)

  • Anforderungen:

    • Sorgfalt und handwerkliches Geschick (z.B. bei der millimetergenauen Holzbearbeitung)

    • Gutes Gehör (z.B. beim Stimmen und Nachbessern der Instrumente)

    • Sinn für Ästhetik (z.B. bei der Gestaltung und Lackierung)

    • Kunden- und Serviceorientierung (z.B. bei der Beratung von Kunden über ein individuell anzufertigendes Instrument)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Harfenbau werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe des Zupfinstrumentenmacher-Handwerks): Werkstätten, Verkaufsräume

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz in Mittenwald (Bayern): Staatl. Berufs- und BFS für Musikinstrumentenbau Mittenwald Schöttlkarstraße 17 82481 Mittenwald D +49.8823.1353 +49.8823.4491 http://www.instrumentenbauschule.eu info@instrumentenbauschule.eu Staatliche Berufs- und Berufsfachschule für Musikinstrumentenbau Mittenwald

  • für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in Klingenthal (Sachsen): Berufliches Schulzentrum (BSZ) e.o.plauen Uferstraße 8 08527 Plauen D +49.3741.3005100 +49.3741.3005109 http://www.bsz-eoplauen.de info@bsz-eoplauen.de Außenstelle bei: Berufliches Schulzentrum e.o.plauen - Außenstelle Klingenthal Amtsberg 12 08248 Klingenthal

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

  • duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)

  • Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:

  • internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)

Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Harfenbau stellen nach vorgegebenen Zeichnungen oder eigenen Entwürfen Harfen, aber auch andere Zupfinstrumente wie Zithern her. Sie verwenden dazu verschiedene Holzsorten, Metalle und Kunststoffe. Maschinell oder mit der Hand sägen, hobeln, schleifen und schnitzen sie daraus Bauteile wie Säule, Hals, Kopf, Fuß und Korpus. Dann verbinden sie die verschiedenen Bestandteile durch Leimen oder Verschrauben, versiegeln die Oberflächen und verzieren sie gegebenenfalls. Schließlich besaiten und stimmen sie die Instrumente. Sie fertigen z.B. auch elektrisch verstärkte Harfen (E-Harfen) und montieren Tonabnahmesysteme. Zudem reparieren sie Zupfinstrumente und restaurieren alte und historische Instrumente.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Harfenbau stellen Harfen und andere Zupfinstrumente her und reparieren sie.

Vielseitige Saiten

Die Harfe ist ein sehr altes Zupfinstrument, das heute vor allem noch im Bereich der klassischen und der Folkloremusik gespielt wird. Als Hakenharfe oder Pedalharfe, mit oder ohne elektrische Verstärkung, kann sie verschiedenste Klangvariationen erzeugen. Doch Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Harfenbau fertigen auch andere Mitglieder der Zupfinstrumentenfamilie, beispielsweise Zithern.

Aus der Werkstatt auf die Bühne

Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Harfenbau sprechen detailliert die Kundenerwartungen ab, beraten z.B. zu Klangeigenschaften von Ton- bzw. Resonanzhölzern wie Fichte, Ahorn und Nussbaum und fertigen Entwürfe und Schablonen an. Auch beim Ausarbeiten der Korpusteile, der Hälse und Knie sowie der Säulen beachten sie neben kreativ-gestalterischen Aspekten die Anforderungen des Klangs, der Statik und der Ergonomie. Sie gestalten die Oberflächen z.B. durch Beizen oder Lackieren und bringen ggf. Verzierungen an. Dann setzen sie die Stimmwirbel ein, montieren eine Mechanik zur Saitenverkürzung, besaiten, intonieren und stimmen die Instrumente. Dazu benötigen sie ein gutes musikalisches Gehör. Schließlich prüfen sie die fertigen Harfen auf Spielbarkeit und Klang. Von Vorteil ist es, wenn sie das Instrument selbst spielen können. Stellt sich heraus, dass es z.B. Störgeräusche gibt, so orten und beseitigen sie diese.

Möglichst lang schöner Klang

Aber auch mit älteren Instrumenten haben sie immer wieder zu tun. Hat der Rahmen einer Harfe eine Delle bekommen? Sind die Wirbel ausgeleiert oder funktioniert das Tonabnahmesystem nicht mehr einwandfrei? Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Harfenbau wissen, was zu tun ist, beraten ihre Kunden über die nötige Reparatur, bessern Lackschäden aus oder ersetzen Verschleißteile. Ist das Instrument nicht mehr zu retten? Dann empfehlen sie ein geeignetes neues. Daneben restaurieren sie in ihrer Werkstatt auch mit größter Vorsicht historisch wertvolle Instrumente.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Vorarbeiten durchführen

    • Kundengespräche führen (zur Festlegung der jeweiligen Instrumentenart und -ausführung)

    • Entwürfe zeichnen, Konstruktionszeichnung und Schablonen anfertigen

  • Ton- und Resonanzhölzer bereitstellen und vorbereiten

    • Ton-/Resonanzhölzer sachkundig auswählen

    • Ton-/Resonanzhölzer spalten und zuschneiden

  • Resonanzkörper, Säule und Hals einer Harfe herstellen

  • Oberflächen gestalten

  • Mechaniken anbringen

  • Tonabnahmesysteme montieren

  • Saiten aufspannen

  • Instrument auf Tonqualität und Spielbarkeit prüfen

  • beim Bau, Verkauf und Vertrieb die Einhaltung des internationalen Artenschutzabkommens (CITES) zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten beachten

  • fertige Instrumente einstellen, reparieren und restaurieren

  • Kunden beraten und betreuen

    • Kunden bezüglich Reparatur, Neubau und Kauf beraten

    • ggf. Kostenvoranschläge erstellen

    • zu reparierende Instrumente annehmen; neue und eingestellte, reparierte bzw. restaurierte Instrumente an den Kunden ausgeben

    • Instrumente ausstellen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (in der Stunde): € 18,72 bis € 20,22

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Zupfinstrumentenmacher/in - Harfenbau

Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR

  • Mechaniker/in für Zupf- und Streichinstrumente

    (Ausbildungsberuf von 1970 bis 1985)

  • Zupfinstrumentenfacharbeiter/Zupfinstrumentenfacharbeiterin

    (Ausbildungsberuf von 1964 bis 1967)

Frühere Berufsbezeichnung

  • Zupfinstrumentenmacher/Zupfinstrumentenmacherin (ohne Fachrichtungen)

    (Ausbildungsberuf von 1997 bis 2014)

Vergleichbare Berufsbezeichnung im deutschsprachigen Ausland

Österreich

  • Streich- und Saiteninstrumentenbauer/in - Schwerpunkt Zupfinstrumente

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Maker (m/f) of plucked musical instruments - specialising in the manufacture, restoration and repair of harps

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Facteur/Factrice d’instruments à cordes pincées - spécialisation harpe

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Harfenbau arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Verkaufsräumen

Arbeitssituation

Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Harfenbau arbeiten viel mit der Hand, verwenden aber auch Maschinen und CAD-Programme und bauen ggf. elektronische Elemente ein. Bei manchen Arbeiten tragen sie Schutzkleidung, z.T. auch Atem- und Gehörschutz. Sie arbeiten in Werkstätten oder Produktionshallen des Musikinstrumentenbaus sowie in Verkaufsräumen, wenn sie Kunden z.B. beim Kauf oder bei einer Reparatur beraten. Bei Schleifarbeiten entsteht Staub; Klebstoffe, Beizen, Lösemittel und Lacke können Dämpfe und Gerüche entwickeln, Säge- und Schleifmaschinen erzeugen Lärm.

Um den Klang zu prüfen, müssen Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Harfenbau ihre Instrumente anspielen können. Hierfür benötigen sie musikalische Fähigkeiten und ein gutes Gehör. Mit Sinn für Ästhetik lackieren und verzieren sie Harfen und andere Instrumente. Sie müssen konzentriert und präzise arbeiten, denn selbst kleinste Ungenauigkeiten können den Klang eines Instruments beeinträchtigen.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Handarbeit (z.B. Einzelteile zusammenbauen, Leimspuren abschleifen)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Band- und Kreissägen, Schleif- und Fräsmaschinen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Gehörschutz an der Säge)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit in Verkaufsräumen (z.B. Kunden beim Kauf oder bei der Reparatur einer Harfe beraten)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Holzstaub beim Schleifen, Dämpfe von Lacken, Klebern und Lösungsmitteln)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. bei Arbeiten an der Bandsäge)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. Saiten aufspannen)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden beraten bei der Einzelanfertigung oder Reparatur von Instrumenten)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. historisch wertvolle Harfen restaurieren)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Produkte, z.B.: Harfen, Lauten, Mandolinen, Banjos, Zithern, Gitarren

Materialien und Hilfsstoffe, z.B.: Hölzer wie Fichte, Ahorn, Nussbaum und Esche, Klebstoffe, Beizen, Lacke, Öle, Polituren, Schrauben und Dübel

Maschinen, Geräte und Werkzeuge, z.B.: Schleif- und Fräsmaschinen, Band- und Kreissägen, Tonabnahmesysteme, PC mit CAD-Software, Zahn- und Wölbungshobel, Feilen, Ziehklingen, Stechbeitel, Hohl- und Schnitzmesser, Schleifpapier, Messwerkzeuge und -lehren

Unterlagen, z.B.: Muster, Kalkulationen, Abrechnungen, Entwurfszeichnungen, Schablonen, Artenschutzbestimmungen (CITES)

Arbeitsbereiche/Branchen

Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Harfenbau finden Beschäftigung in Betrieben des Musikinstrumentenbaus, die z.B. Harfen und Zithern herstellen und reparieren.

Branchen im Einzelnen

  • Musikinstrumente

    • Herstellung von Musikinstrumenten, z.B. Harfenbauwerkstätten, Zupfinstrumententeilehersteller

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Holzbe- und -verarbeitung, Metallbe- und -verarbeitung, Restaurierung, Musik).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Zupfinstrumentenmachermeister/in oder eine Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Holztechnik).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Musikinstrumentenbau).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Innovation und Artenschutz im Instrumentenbau

Das Thema Nachhaltigkeit und Artenschutz wird in allen Bereichen immer wichtiger, so auch im Instrumentenbau. Durch die Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES), unterliegen immer mehr exotische Holzarten, wie Palisanderholz, Grenadill und Ebenholz, Einfuhr- und Handelsbeschränkungen. Diese Hölzer sind sehr robust und bieten besondere klangliche Eigenschaften. Für einen nachhaltigen Umgang mit diesen unter Schutz stehenden Hölzern, müssen Instrumentenbauer verstärkt auf alternative Rohstoffe, wie Karbon, Kunstharz und heimische Hölzer zurückgreifen. Ebenso bedarf es neuer Fertigungsmethoden oder Verarbeitungsverfahren, um z.B. ähnliche Klangeigenschaften bei heimischen Hölzern zu erzeugen.

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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